IQWiG2021Onkologie

Pembrolizumab bei Hodgkin-Lymphom: IQWiG-Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht (Addendum A21-104) bewertet ergänzende Daten zum Zusatznutzen von Pembrolizumab beim rezidivierenden oder refraktären klassischen Hodgkin-Lymphom (cHL). Die Auswertung bezieht sich auf Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren.

Grundlage der Bewertung sind nachgereichte Analysen der Studie KEYNOTE 204. Dabei wurde Pembrolizumab mit Brentuximab Vedotin bei Personen verglichen, die mindestens zwei vorangegangene Therapien erhalten hatten oder nach Versagen einer autologen Stammzelltransplantation behandelt wurden.

Der Fokus dieses Addendums liegt auf der Auswertung spezifischer unerwünschter Ereignisse (UE). Dazu zählen insbesondere immunvermittelte schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE) und Neuropathien, für die im ursprünglichen Verfahren unvollständige Daten vorlagen.

Empfehlungen

Immunvermittelte unerwünschte Ereignisse

Laut IQWiG zeigt sich bei den immunvermittelten schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen (SUE) sowie den schweren Ereignissen kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen Pembrolizumab und Brentuximab Vedotin. Ein höherer oder geringerer Schaden durch Pembrolizumab ist in diesem Bereich nicht belegt.

Das Verzerrungspotenzial für diese Endpunkte wird als hoch eingestuft. Dies liegt an einer unvollständigen Beobachtung, die maßgeblich durch Behandlungsabbrüche nach Krankheitsprogression oder unerwünschten Ereignissen bedingt war.

Neuropathien und spezifische Nebenwirkungen

Der pharmazeutische Unternehmer reichte spezifische Daten zu peripheren und peripheren sensorischen Neuropathien nach. Bei den allgemeinen unerwünschten Ereignissen bezüglich Neuropathie zeigte sich ein statistisch signifikanter Vorteil für Pembrolizumab.

Das IQWiG merkt jedoch an, dass eine selektive Auswahl spezifischer Nebenwirkungen nicht sinnvoll ist. Daten zu anderen relevanten Nebenwirkungen wie der Pneumonitis fehlen für die untersuchte Teilpopulation weiterhin.

Gesamtaussage zum Zusatznutzen

Die nachgereichten Daten ändern die ursprüngliche Gesamtaussage zum Zusatznutzen nicht. Die Bewertung des Zusatznutzens von Pembrolizumab im Vergleich zur Therapie nach Maßgabe des Arztes wird wie folgt zusammengefasst:

PatientengruppeVoraussetzungAusmaß des Zusatznutzens
ErwachseneBrentuximab Vedotin ist geeignete TherapieAnhaltspunkt für nicht quantifizierbaren Zusatznutzen
ErwachseneBrentuximab Vedotin ist nicht geeignete TherapieZusatznutzen nicht belegt
Kinder und Jugendliche (ab 3 Jahren)Unabhängig von Brentuximab VedotinZusatznutzen nicht belegt
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💡Praxis-Tipp

Der Bericht weist darauf hin, dass die Datenlage zu spezifischen Nebenwirkungen von Pembrolizumab in der untersuchten Teilpopulation unvollständig ist. Es wird betont, dass aufgrund fehlender Daten zu relevanten Ereignissen wie der Pneumonitis eine abschließende Bewertung einzelner unerwünschter Ereignisse erschwert ist.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG gibt es bei Erwachsenen, für die Brentuximab Vedotin als Vergleichstherapie geeignet ist, einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen. Bei Kindern, Jugendlichen und bestimmten Erwachsenen ist ein Zusatznutzen hingegen nicht belegt.

Die nachgereichten Daten zeigen bei den allgemeinen unerwünschten Ereignissen einen statistisch signifikanten Vorteil für Pembrolizumab bezüglich Neuropathien. Bei den schweren Verläufen waren die Ereigniszahlen jedoch zu gering für eine verlässliche Aussage.

Der Bericht stellt keinen statistisch signifikanten Unterschied bei schweren immunvermittelten Nebenwirkungen zwischen Pembrolizumab und der Vergleichstherapie fest. Ein höherer oder geringerer Schaden ist in dieser Hinsicht nicht belegt.

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Quelle: IQWiG A21-104: Pembrolizumab (Hodgkin-Lymphom) - Addendum zum Auftrag A21-35 (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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