Ceftolozan/Tazobactam bei cUWI: IQWiG-Nutzenbewertung
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das IQWiG mit der Nutzenbewertung der Wirkstoffkombination Ceftolozan/Tazobactam. Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Personen mit komplizierten Harnwegsinfektionen.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie legte der G-BA eine patientenindividuelle antibiotische Therapie fest. Diese muss das lokale Erregerspektrum, Resistenzprofile und die Erregersensibilität nach Vorliegen eines Antibiogramms berücksichtigen.
Der pharmazeutische Unternehmer reichte für die Bewertung die Phase-III-Studie PN006 ein, in der Ceftolozan/Tazobactam mit Levofloxacin verglichen wurde. Zudem wurden In-vitro-Daten zur Resistenzsituation vorgelegt.
Empfehlungen
Fehlender Zusatznutzen
Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen von Ceftolozan/Tazobactam nicht belegt. Die vorgelegte Studie PN006 wird als ungeeignet eingestuft, da der Komparator Levofloxacin die Kriterien einer patientenindividuellen Therapie nicht erfüllt.
Kritik an der kalkulierten Therapie
Die Bewertung zeigt, dass Levofloxacin als alleinige kalkulierte Initialtherapie unzureichend ist. Folgende Kritikpunkte werden genannt:
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Die regionale Resistenzsituation und die Art des Infektionserwerbs (ambulant vs. nosokomial) wurden nicht ausreichend berücksichtigt.
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Bei nosokomialen Infektionen schränken hohe Resistenzraten von E. coli den Einsatz von Fluorchinolonen als Monotherapie stark ein.
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Die EAU-Leitlinie rät aufgrund hoher Resistenzraten generell von Fluorchinolonen als kalkulierte Therapie bei komplizierten Harnwegsinfektionen ab.
Kritik an der gezielten Therapie
Auch für die gezielte Therapie nach Vorliegen eines Antibiogramms wurde Levofloxacin im Studienvergleich als ungeeignet bewertet:
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Bei 28 % der Personen im Vergleichsarm lag ein Levofloxacin-resistenter Erreger vor, ohne dass ein adäquater Therapiewechsel erfolgte.
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Bei etwa 19 % wurden ESBL-bildende Enterobacterales nachgewiesen, für die Levofloxacin keine geeignete Behandlungsoption darstellt.
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Eine leitliniengerechte Deeskalation auf ein Antibiotikum mit möglichst schmalem Wirkspektrum fand nicht konsequent statt.
Bewertung der In-vitro-Daten
Die ergänzend vorgelegten In-vitro-Daten (Kresken 2019) sind laut Bericht ebenfalls nicht geeignet, um einen Vorteil abzuleiten. Es wurde festgestellt, dass für jeden untersuchten Erreger mindestens ein anderer etablierter Wirkstoff wirksam war.
Dosierung
| Studienmedikation | Dosierung in Studie PN006 | Applikationsweg | Anmerkung laut IQWiG |
|---|---|---|---|
| Ceftolozan/Tazobactam | 1500 mg 3-mal täglich | intravenös | Entspricht der Fachinformation |
| Levofloxacin | 750 mg 1-mal täglich | intravenös | Weicht von der Zulassung (500 mg) ab, entspricht aber S2k-Leitlinie |
💡Praxis-Tipp
Der IQWiG-Bericht verdeutlicht, dass bei komplizierten Harnwegsinfektionen eine kalkulierte Monotherapie mit Fluorchinolonen wie Levofloxacin aufgrund regionaler Resistenzraten oft unzureichend ist. Es wird hervorgehoben, dass nach Vorliegen eines Antibiogramms zwingend eine Reevaluation und gegebenenfalls eine Umstellung auf eine gezielte Therapie mit schmalem Wirkspektrum erfolgen sollte.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Nutzenbewertung ist ein Zusatznutzen für Ceftolozan/Tazobactam bei dieser Indikation nicht belegt. Die vom Hersteller vorgelegten Studiendaten wurden als ungeeignet eingestuft.
Der Bericht kritisiert, dass Levofloxacin die Kriterien einer patientenindividuellen Therapie nicht erfüllt. Weder die lokale Resistenzsituation noch eine adäquate Therapieanpassung nach Vorliegen des Antibiogramms wurden in der Studie ausreichend umgesetzt.
Die Bewertung verweist auf Leitlinien, die den Einsatz von Fluorchinolonen als kalkulierte Initialtherapie stark einschränken. Aufgrund hoher Resistenzraten, insbesondere bei E. coli, wird teilweise komplett von deren Einsatz abgeraten.
Es wird beschrieben, dass nach etwa 72 Stunden eine Reevaluation stattfinden sollte. Entsprechend dem Erregernachweis ist eine Umstellung auf eine gezielte Therapie mit möglichst schmalem Wirkspektrum vorgesehen.
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Quelle: IQWiG A20-28: Ceftolozan/Tazobactam (komplizierte Harnwegsinfektion) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.