Aztreonam/Avibactam Nutzenbewertung: IQWiG G24-21
Hintergrund
Der vorliegende Bericht basiert auf der IQWiG-Dossierbewertung G24-21 zu Aztreonam/Avibactam. Es handelt sich um ein Reserveantibiotikum zur Behandlung schwerer bakterieller Infektionen bei Erwachsenen.
Gemäß § 35a Abs. 1c SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen von Reserveantibiotika durch die Freistellung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als belegt. Daher fokussiert sich der Bericht ausschließlich auf die Ermittlung der Patientenzahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Therapiekosten.
Das Medikament ist für vier spezifische Anwendungsgebiete zugelassen. Dazu zählen Infektionen durch aerobe gramnegative Erreger mit begrenzten Behandlungsoptionen, komplizierte intraabdominelle Infektionen (cIAI), komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI) und nosokomiale Pneumonien (HAP/VAP).
Empfehlungen
Der Bericht formuliert folgende zentrale Bewertungsergebnisse:
Zielpopulation und Patientenzahlen
Das IQWiG bewertet die vom pharmazeutischen Unternehmer geschätzten Patientenzahlen in der GKV für alle Anwendungsgebiete als mit Unsicherheiten behaftet. Folgende Aspekte werden kritisiert:
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Die Identifikation der Fälle über ICD-10-Codes (z.B. U81.4-!) erfasst möglicherweise nicht das exakte Wirkspektrum.
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Wichtige Erreger wie Pseudomonas aeruginosa oder Stenotrophomonas maltophilia wurden in der Herleitung teilweise nicht adäquat abgebildet.
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Der Abzug von reinen Keimträgern (Kolonisation ohne Infektion) über Z-Codes wird als potenziell verzerrend eingestuft.
Therapiekosten
Die Jahrestherapiekosten für die GKV variieren je nach Anwendungsgebiet und der damit verbundenen Behandlungsdauer. Der Bericht legt folgende Parameter zugrunde:
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Bei Infektionen durch aerobe gramnegative Erreger (Anwendungsgebiet A) wird eine Behandlungsdauer von 5 bis 14 Tagen angesetzt.
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Bei cIAI und cUTI (Anwendungsgebiete B und C) geht der Bericht von einer Therapiedauer von 5 bis 10 Tagen aus.
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Für nosokomiale Pneumonien (Anwendungsgebiet D) wird eine Dauer von 7 bis 14 Tagen kalkuliert.
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Pro Gabe wird jeweils eine Durchstechflasche berechnet.
Methodische Einschränkungen
Laut Bericht ist die Übertragbarkeit von Fallzahlen auf Patientenzahlen methodisch limitiert. Es wird darauf hingewiesen, dass Patientinnen und Patienten im Jahresverlauf mehrere Infektionsepisoden erleiden können.
Dosierung
| Anwendungsgebiet | Behandlungsdauer | Therapiekosten pro Patient (GKV) |
|---|---|---|
| A: Aerobe gramnegative Erreger | 5 - 14 Tage | 13.396,43 € |
| B: cIAI (intraabdominell) | 5 - 10 Tage | 9.636,03 € |
| C: cUTI (Harnwege) | 5 - 10 Tage | 9.636,03 € |
| D: HAP / VAP (Pneumonie) | 7 - 14 Tage | 13.396,43 € |
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist darauf hin, dass bei der Kodierung von multiresistenten gramnegativen Erregern (4MRGN) eine präzise Unterscheidung zwischen reiner Kolonisation und behandlungsbedürftiger Infektion essenziell ist. Es wird betont, dass allgemeine ICD-10-Codes das spezifische Wirkspektrum von Reserveantibiotika oft nicht exakt abbilden.
Häufig gestellte Fragen
Das Medikament ist für Infektionen durch aerobe gramnegative Erreger mit begrenzten Behandlungsoptionen zugelassen. Zudem umfasst die Zulassung komplizierte intraabdominelle Infektionen, komplizierte Harnwegsinfektionen und nosokomiale Pneumonien.
Laut IQWiG-Bericht belaufen sich die Kosten je nach Anwendungsgebiet auf 9.636,03 Euro bis 13.396,43 Euro pro Patient. Dies resultiert aus unterschiedlichen Behandlungsdauern von 5 bis 14 Tagen.
Es handelt sich um ein Reserveantibiotikum gemäß § 35a Abs. 1c SGB V. Bei dieser Wirkstoffklasse gilt der medizinische Zusatznutzen durch eine Freistellung des G-BA gesetzlich als belegt.
Der Bericht nennt neben Enterobacterales auch Erreger wie Pseudomonas aeruginosa und Stenotrophomonas maltophilia. Diese werden auf der Liste der multiresistenten bakteriellen Krankheitserreger des RKI geführt.
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Quelle: IQWiG G24-21: Aztreonam/Avibactam (bakterielle Infektionen, mehrere Anwendungsgebiete) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1c SGB V (IQWiG, 2024). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.