Ceftazidim/Avibactam bei Säuglingen: IQWiG-Bewertung
Hintergrund
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat eine Dossierbewertung zu Ceftazidim/Avibactam durchgeführt. Der Fokus liegt auf der Anwendung bei Neugeborenen und Säuglingen ab der Geburt bis zu einem Alter von unter 3 Monaten.
Da es sich um ein Reserveantibiotikum gemäß § 35a Abs. 1c SGB V handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen gesetzlich als belegt. Der Bericht bewertet daher ausschließlich die Ermittlung der Patientenzahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die zu erwartenden Therapiekosten.
Die Bewertung umfasst vier spezifische Anwendungsgebiete. Dazu gehören Infektionen durch aerobe gramnegative Erreger mit begrenzten Behandlungsoptionen, komplizierte intraabdominelle Infektionen (cIAI), komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI) und nosokomiale Pneumonien (HAP/VAP).
Empfehlungen
Der Bericht analysiert die vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten Daten zu Patientenzahlen und Kosten.
Zielpopulation und Patientenzahlen
Die Ermittlung der GKV-Zielpopulation basiert auf InEK-Datenbankauswertungen für das Jahr 2023. Dabei wurden spezifische ICD-10-Codes für multiresistente gramnegative Erreger (4MRGN) herangezogen.
Der Bericht fasst die geschätzten Patientenzahlen für die GKV-Zielpopulation wie folgt zusammen:
| Anwendungsgebiet | Indikation | Geschätzte Patientenzahl |
|---|---|---|
| A | Infektionen durch aerobe gramnegative Erreger | 10 bis 27 |
| B | Komplizierte intraabdominelle Infektionen (cIAI) | 2 bis 7 |
| C | Komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI) | 3 bis 13 |
| D | Nosokomiale Pneumonien (HAP/VAP) | 2 bis 9 |
Laut Bewertung weisen diese berechneten Patientenzahlen jedoch methodische Unsicherheiten auf. Folgende Kritikpunkte werden genannt:
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Die Altersklassen im InEK-Datenbrowser decken die Zielgruppe (0 bis unter 3 Monate) nicht exakt ab.
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Der Abzug von reinen Keimträgern (Kolonisation ohne Infektion) ist potenziell ungenau.
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Die Übertragung von Anteilswerten aus altersübergreifenden Datenbanken auf die pädiatrische Population ist mit Unsicherheiten behaftet.
Therapiekosten und Behandlungsdauer
Für alle vier Anwendungsgebiete wird von einem Behandlungszyklus mit einer Dauer von 5 bis 14 Tagen ausgegangen.
Die Jahrestherapiekosten variieren je nach Reifealter der Säuglinge. Für Frühgeborene mit einem postmenstruellen Alter von 26 bis unter 31 Wochen werden beispielsweise Kosten zwischen 1.368,50 Euro und 3.831,80 Euro veranschlagt.
Einsatz als Reserveantibiotikum
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Wirkstoff nur im Ausnahmefall verabreicht werden darf. Der Einsatz ist auf Infektionen beschränkt, die zwingend ein Reserveantibiotikum erfordern.
💡Praxis-Tipp
Laut Bericht ist bei der Codierung und Fallzahlermittlung streng zwischen einer behandlungsbedürftigen Infektion und einer reinen Kolonisation (Keimträger) zu unterscheiden. Es wird betont, dass Ceftazidim/Avibactam aufgrund seines Status als Reserveantibiotikum ausschließlich in Ausnahmefällen bei nachgewiesenen oder hochgradig verdächtigen multiresistenten Erregern zum Einsatz kommen darf.
Häufig gestellte Fragen
Da es sich um ein Reserveantibiotikum handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen gemäß § 35a Abs. 1c SGB V gesetzlich als belegt. Der IQWiG-Bericht fokussiert sich daher auf die Ermittlung der Patientenzahlen und Therapiekosten.
Die Bewertung bezieht sich spezifisch auf Neugeborene und Säuglinge ab der Geburt bis zu einem Alter von unter 3 Monaten.
Laut den zugrundeliegenden Daten wird für die bewerteten Anwendungsgebiete von einem Behandlungszyklus mit einer Dauer von 5 bis 14 Tagen ausgegangen.
Der Einsatz ist auf Infektionen durch aerobe gramnegative Erreger mit begrenzten Behandlungsoptionen beschränkt. Dazu zählen laut Bericht insbesondere multiresistente gramnegative Stäbchen (4MRGN) wie Enterobacterales oder Pseudomonas aeruginosa.
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Quelle: IQWiG G24-34: Ceftazidim/Avibactam (Bakterielle Infektionen, mehrere Anwendungsgebiete, ab Geburt bis < 3 Monate) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1c SGB V (IQWiG, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.