Apalutamid bei Prostatakarzinom: Zusatznutzen (mHSPC)
Hintergrund
Die IQWiG-Nutzenbewertung (A20-20) untersucht den Zusatznutzen des Wirkstoffs Apalutamid bei erwachsenen Männern mit metastasiertem hormonsensitivem Prostatakarzinom (mHSPC). Die Behandlung erfolgt in Kombination mit einer Androgendeprivationstherapie (ADT).
Als zweckmäßige Vergleichstherapie legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine konventionelle ADT in Kombination mit Docetaxel oder Abirateronacetat fest. Die Bewertung des IQWiG basiert auf einem adjustierten indirekten Vergleich der Studien TITAN (Apalutamid) und STAMPEDE (Docetaxel).
Ziel der Auswertung war es, patientenrelevante Endpunkte wie das Gesamtüberleben, die Morbidität, die gesundheitsbezogene Lebensqualität sowie unerwünschte Ereignisse zu vergleichen.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht warnt vor dem Einsatz von Apalutamid bei Männern mit Krampfanfällen in der Anamnese. Da der Wirkstoff ein potenter Enzyminduktor ist, wird zudem eine genaue Überprüfung der Begleitmedikation empfohlen, um Wirkverluste anderer Medikamente oder Wechselwirkungen mit Antikoagulanzien zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG gibt es einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen bei Patienten in gutem Allgemeinzustand. Dieser basiert auf einem geringeren Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse im Vergleich zur Therapie mit Docetaxel.
Die empfohlene Dosis beträgt laut Bericht 240 mg einmal täglich. Die Einnahme erfolgt in Form von vier 60-mg-Tabletten und kann unabhängig von den Mahlzeiten stattfinden.
Der G-BA legte als Vergleichstherapie eine konventionelle Androgendeprivationstherapie (ADT) in Kombination mit Docetaxel oder Abirateronacetat fest.
Bei leichter bis mäßiger Nierenfunktionsstörung ist laut Fachinformation keine Dosisanpassung erforderlich. Bei schwerer Nierenfunktionsstörung wird zur Vorsicht geraten, da hierzu keine ausreichenden Daten vorliegen.
Bei einer Toxizität vom Grad 3 oder höher wird eine Therapieunterbrechung empfohlen. Nach Abklingen der Symptome kann die Behandlung mit der üblichen oder einer reduzierten Dosis (180 mg oder 120 mg) fortgesetzt werden.
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Quelle: IQWiG A20-20: Apalutamid (Prostatakarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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