Dulaglutid bei Typ-2-Diabetes: IQWiG-Nutzenbewertung
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A20-09 bewertet den Zusatznutzen von Dulaglutid bei Erwachsenen mit Diabetes mellitus Typ 2. Anlass für diese erneute Nutzenbewertung sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse, insbesondere die Ergebnisse der REWIND-Studie.
Die REWIND-Studie zeichnet sich laut Bericht durch ihre lange Dauer, die große Teilnehmerzahl und die Erhebung patientenrelevanter kardiovaskulärer Endpunkte aus. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veranlasste daraufhin eine Neubewertung für das gesamte Anwendungsgebiet.
Die Bewertung vergleicht Dulaglutid mit der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie in vier verschiedenen klinischen Situationen. Dazu gehören die Monotherapie sowie verschiedene Kombinationstherapien mit anderen Antidiabetika oder Insulin.
Empfehlungen
Der Bericht unterteilt die Bewertung des Zusatznutzens in vier spezifische Fragestellungen. Die jeweilige zweckmäßige Vergleichstherapie richtet sich nach der Vorbehandlung.
Fragestellungen und Vergleichstherapien
Die Nutzenbewertung basiert auf folgenden vom G-BA festgelegten Therapiesituationen:
| Fragestellung | Indikation | Zweckmäßige Vergleichstherapie |
|---|---|---|
| A | Monotherapie (bei Metformin-Unverträglichkeit) | Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid) |
| B | Zweifachkombination (mit Metformin) | Metformin + (Sulfonylharnstoff, Empagliflozin oder Liraglutid) |
| C | Mehrfachkombination (mind. 2 Antidiabetika) | Humaninsulin + (Metformin, Empagliflozin oder Liraglutid) |
| D | Kombination mit Insulin | Optimierung des Humaninsulinregimes |
Ergebnisse der Bewertung
Für die Fragestellung A (Monotherapie) wurden keine relevanten Daten vorgelegt. Daher ist laut Bericht für diese Indikation ein Zusatznutzen nicht belegt.
Für die Fragestellung B bei Personen mit manifester kardiovaskulärer Vorerkrankung wurde die AWARD-6-Studie herangezogen. Diese vergleicht Dulaglutid mit Liraglutid, jeweils in Kombination mit Metformin.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist darauf hin, dass für den Einsatz von Dulaglutid in der Monotherapie bei Metformin-Unverträglichkeit kein Zusatznutzen belegt ist, da hierfür keine relevanten Studiendaten eingereicht wurden. Es wird deutlich, dass der Nachweis eines Zusatznutzens stark von der gewählten Vergleichstherapie und der spezifischen Indikationsgruppe abhängt.
Häufig gestellte Fragen
Das IQWiG führte eine Neubewertung aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse durch. Insbesondere die REWIND-Studie lieferte neue Daten zu patientenrelevanten kardiovaskulären Endpunkten über einen langen Zeitraum.
Laut Bericht ist ein Zusatznutzen für die Monotherapie bei Metformin-Unverträglichkeit nicht belegt. Der pharmazeutische Unternehmer legte für diese spezifische Fragestellung keine relevanten Daten vor.
Bei einer Zweifachkombination legt der G-BA Metformin plus Sulfonylharnstoff, Empagliflozin oder Liraglutid als zweckmäßige Vergleichstherapie fest. In der vorgelegten AWARD-6-Studie wurde der Vergleich mit Liraglutid gewählt.
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Quelle: IQWiG A20-09: Dulaglutid (Diabetes mellitus Typ 2) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.