Ertugliflozin/Sitagliptin: Zusatznutzen und Dosierung
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A18-31 bewertet den Zusatznutzen der Fixkombination aus Ertugliflozin und Sitagliptin bei Erwachsenen mit Diabetes mellitus Typ 2. Die Therapie dient als Ergänzung zu Diät und Bewegung zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle.
Die Bewertung fokussiert sich auf Patientengruppen, deren Blutzucker unter Metformin und/oder einem Sulfonylharnstoff sowie einem der Einzelwirkstoffe nicht ausreichend gesenkt werden kann.
Das Institut vergleicht die Fixkombination mit der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie. Diese umfasst primär Humaninsulin in Kombination mit Metformin oder anderen spezifischen Antidiabetika.
💡Praxis-Tipp
Laut Fachinformation wird bei der Behandlung mit SGLT-2-Inhibitoren wie Ertugliflozin auf das Risiko einer atypischen diabetischen Ketoazidose (DKA) hingewiesen. Es wird empfohlen, bei unspezifischen Symptomen wie Übelkeit, Erbrechen oder Bauchschmerzen auch bei Blutzuckerwerten unter 250 mg/dl (14 mmol/l) an eine DKA zu denken und die Therapie bei Verdacht sofort zu pausieren.
Häufig gestellte Fragen
Das IQWiG kommt zu dem Schluss, dass ein Zusatznutzen der Fixkombination gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt ist. Es wurden keine geeigneten direkten oder indirekten Vergleichsstudien vorgelegt.
Ein Therapiebeginn wird bei einer eGFR unter 60 ml/min/1,73 m2 nicht empfohlen. Sinkt die eGFR im Verlauf anhaltend unter 45 ml/min/1,73 m2, sollte die Behandlung laut Fachinformation abgebrochen werden.
Die Einnahme erfolgt einmal täglich am Morgen. Die Tablette kann unabhängig von den Mahlzeiten eingenommen und bei Schluckbeschwerden auch zerteilt oder zermahlen werden.
Der G-BA definiert primär Humaninsulin in Kombination mit Metformin als Vergleichstherapie. Bei manifester kardiovaskulärer Erkrankung werden auch Kombinationen mit Empagliflozin oder Liraglutid herangezogen.
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Quelle: IQWiG A18-31: Ertugliflozin / Sitagliptin (Diabetes mellitus Typ 2) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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