Empagliflozin/Linagliptin: Dosierung bei Typ-2-Diabetes
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet den Zusatznutzen der Fixdosiskombination aus Empagliflozin und Linagliptin.
Das Medikament wird zur Behandlung von erwachsenen Personen mit Diabetes mellitus Typ 2 eingesetzt. Es dient der Verbesserung der Blutzuckerkontrolle, wenn Metformin und/oder Sulfonylharnstoff sowie eine der Monosubstanzen nicht ausreichen.
Die Bewertung vergleicht die Fixkombination mit der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie. Diese besteht primär aus Humaninsulin in Kombination mit Metformin oder anderen spezifischen Wirkstoffen.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht betont die strenge Abhängigkeit der Therapie von der Nierenfunktion. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fixkombination bei einer eGFR unter 60 ml/min/1,73 m² nicht neu angesetzt werden darf. Fällt die eGFR unter laufender Therapie unter 45 ml/min/1,73 m², wird ein sofortiger Therapieabbruch empfohlen.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen der Fixkombination gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt. Der Hersteller hat keine geeigneten Vergleichsstudien vorgelegt.
Das Dokument empfiehlt den Abbruch der Behandlung, wenn die eGFR dauerhaft unter 45 ml/min/1,73 m² fällt. Ein Therapiebeginn wird bereits bei einer eGFR unter 60 ml/min/1,73 m² nicht mehr empfohlen.
Bei Personen ab 75 Jahren wird der Beginn einer Therapie mit der Fixkombination nicht empfohlen. Für Personen über 85 Jahre liegen laut Bericht keine therapeutischen Erfahrungen vor.
Als Warnsymptome werden Schmerzen, Berührungsempfindlichkeit, Erytheme oder Schwellungen im Genital- oder Perinealbereich genannt. Diese treten oft in Kombination mit Fieber oder Unwohlsein auf.
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Quelle: IQWiG A19-49: Empagliflozin/Linagliptin (Diabetes mellitus Typ 2) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2019). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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