Dapagliflozin/Metformin bei Typ-2-Diabetes: IQWiG
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des IQWiG aus dem Jahr 2018 bewertet den Zusatznutzen der fixen Wirkstoffkombination Dapagliflozin/Metformin. Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Personen mit Diabetes mellitus Typ 2.
Die Indikation umfasst die Ergänzung zu Diät und Bewegung zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle. Dies gilt für Fälle, in denen der Blutzucker mit der maximal verträglichen Dosis von Metformin allein nicht ausreichend kontrolliert ist.
Es handelt sich um eine erneute Nutzenbewertung aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse für das Teilanwendungsgebiet der Add-on-Kombinationstherapie. Die Kombination mit weiteren blutzuckersenkenden Arzneimitteln ist nicht Gegenstand dieses Berichts.
Empfehlungen
Der Bericht formuliert folgende zentrale Ergebnisse zur Nutzenbewertung:
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Die Bewertung vergleicht die Fixkombination mit der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie. Diese umfasst primär Metformin in Kombination mit einem Sulfonylharnstoff.
| Behandlungsoption | Wirkstoffkombination | Spezifische Bedingungen |
|---|---|---|
| Option 1 | Metformin + Sulfonylharnstoff | Glibenclamid oder Glimepirid |
| Option 2 | Metformin + Empagliflozin | Keine spezifischen Einschränkungen |
| Option 3 | Metformin + Liraglutid | Nur bei manifester kardiovaskulärer Erkrankung |
Bewertung der Studiendaten
Für die Bewertung wurden zwei randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) herangezogen. Laut Bericht lässt sich aus beiden Studien kein Zusatznutzen ableiten.
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Studie DapaZu verglich Dapagliflozin/Metformin mit Glimepirid/Metformin.
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Die Ergebnisse zu Hypoglykämien in der DapaZu-Studie wurden als nicht interpretierbar eingestuft.
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Studie D1690C00004 verglich die Kombination mit Glipizid/Metformin und lieferte keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Fazit zum Zusatznutzen
Aus den vorgelegten Daten ergibt sich kein Anhaltspunkt für einen Vorteil der Fixkombination. Der Zusatznutzen von Dapagliflozin/Metformin gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie gilt somit als nicht belegt.
Dosierung
Die Nutzenbewertung bezieht sich auf folgende zulassungskonforme Tagesdosierung der Fixkombination:
| Wirkstoff | Tagesdosierung | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Dapagliflozin | 10 mg | In Fixkombination |
| Metformin | ≥ 1700 mg | Vorbehandlung mit maximal verträglicher Dosis |
Für die Kontrollgruppe in der DapaZu-Studie wurde folgendes Titrationsschema für Glimepirid beschrieben:
| Medikament | Startdosis | Titrationsschritte | Maximaldosis |
|---|---|---|---|
| Glimepirid | 1 mg/Tag | + 1 mg alle 2 Wochen | 6 mg/Tag |
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist darauf hin, dass Studienergebnisse zu Hypoglykämien bei aktiver Titration von Sulfonylharnstoffen (wie Glimepirid) methodisch schwer interpretierbar sein können. Es wird beschrieben, dass eine regelhafte Aufdosierung bis zur Maximaldosis zu deutlichen Unterschieden in der Blutzuckersenkung zwischen den Studienarmen führen kann. Dies erschwert den direkten Vergleich der Hypoglykämieraten in klinischen Studien.
Häufig gestellte Fragen
Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass ein Zusatznutzen der Fixkombination gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt ist. Die vorgelegten Studiendaten zeigten insgesamt keinen Vorteil.
Als primäre Vergleichstherapie wurde die Kombination aus Metformin und einem Sulfonylharnstoff wie Glibenclamid oder Glimepirid festgelegt. Alternativ wurden auch Kombinationen mit Empagliflozin oder Liraglutid berücksichtigt.
Laut Bewertung führte die aktive Titration von Glimepirid bis zu 6 mg/Tag zu deutlichen Unterschieden in der Blutzuckersenkung. Dadurch war ein methodisch sauberer Vergleich der Hypoglykämieraten zwischen den Studienarmen nicht möglich.
Die Nutzenbewertung bezieht sich auf eine zulassungskonforme Tagesdosierung, die eine Vorbehandlung mit mindestens 1700 mg Metformin erfordert. Dies entspricht der maximal verträglichen Dosis in der Monotherapie.
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Quelle: IQWiG A17-66: Dapagliflozin/Metformin (Diabetes mellitus Typ 2) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (neue wissenschaftliche Erkenntnisse) (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.