Dapagliflozin/Metformin: Zusatznutzen bei T2DM-Therapie
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des IQWiG aus dem Jahr 2018 bewertet den Zusatznutzen der Fixkombination aus Dapagliflozin und Metformin. Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Personen mit Diabetes mellitus Typ 2.
Die Indikation umfasst die Anwendung als Ergänzung zu Diät und Bewegung. Dies gilt für Fälle, in denen der Blutzucker mit der maximal verträglichen Dosis von Metformin allein nicht ausreichend kontrolliert wird.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) unter anderem die Kombination aus Metformin und einem Sulfonylharnstoff fest. Alternativ wurden Metformin plus Empagliflozin oder Metformin plus Liraglutid definiert.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist darauf hin, dass die Wirksamkeit von Dapagliflozin von der Nierenfunktion abhängig ist. Es wird eine regelmäßige Überwachung der Nierenfunktion empfohlen, insbesondere bei älteren Personen, um einer Metformin-assoziierten Laktatazidose vorzubeugen. Aufgrund begrenzter Therapieerfahrung wird ein Therapiebeginn bei Personen ab 75 Jahren nicht empfohlen.
Häufig gestellte Fragen
Der IQWiG-Bericht kommt zu dem Schluss, dass ein Zusatznutzen der Fixkombination gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt ist. Die vorgelegten Studiendaten ließen keine Ableitung eines Vorteils zu.
Laut Bericht legte der G-BA als Vergleichstherapie Metformin in Kombination mit einem Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid) fest. Alternativ gelten Metformin plus Empagliflozin oder Metformin plus Liraglutid als zweckmäßige Vergleichstherapien.
Die im Bericht zitierte Fachinformation empfiehlt die Anwendung bei einer eGFR von unter 60 ml/min nicht. Bei schwerer Niereninsuffizienz ist das Präparat laut den Angaben kontraindiziert.
Es wird eine Dosis von einer Tablette zweimal täglich zu den Mahlzeiten beschrieben. Die Tagesgesamtdosis sollte dabei 10 mg Dapagliflozin und der bisherigen Metformin-Dosis entsprechen.
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Quelle: IQWiG A17-66: Dapagliflozin/Metformin (Diabetes mellitus Typ 2) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (neue wissenschaftliche Erkenntnisse) (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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