IQWiG2013

Saxagliptin/Metformin bei Typ-2-Diabetes: IQWiG

Diese Leitlinie stammt aus 2013 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2013)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht A13-12 aus dem Jahr 2013 bewertet den potenziellen Zusatznutzen einer neuen Indikation für die Fixkombination aus Saxagliptin und Metformin.

Das bewertete Anwendungsgebiet umfasst die Dreifach-Kombinationstherapie mit einem Sulfonylharnstoff bei erwachsenen Patienten mit Typ-2-Diabetes mellitus. Dies gilt für Fälle, in denen die maximal verträgliche Dosis von Metformin und Sulfonylharnstoff den Blutzucker nicht ausreichend kontrolliert.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Kombination aus Metformin und Humaninsulin festgelegt. Eine Therapie nur mit Humaninsulin ist laut Bericht vorgesehen, wenn Metformin nicht ausreichend wirksam ist.

Empfehlungen

Bewertung der Studienlage

Laut IQWiG wurden keine relevanten Studien identifiziert, die für die Bewertung des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie geeignet sind. Es liegen weder für einen direkten noch für einen indirekten Vergleich verwertbare Daten vor.

Kritik am indirekten Vergleich

Der vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegte adjustierte indirekte Vergleich wurde vom Institut aus mehreren Gründen abgelehnt:

  • Die eingeschlossenen Studien auf der Komparator-Seite wiesen eine zu kurze Studiendauer von unter 24 Wochen auf.

  • Es wurde eine ungeeignete Patientenpopulation untersucht, die nicht mit der maximal verträglichen Dosis der Vortherapie behandelt wurde.

  • In der Brückenstudie wurde ein großer Anteil der Patienten mit Gliclazid statt Glibenclamid behandelt, was die Vergleichbarkeit einschränkt.

  • Metformin wurde in den Vergleichsstudien teilweise in submaximaler Dosis oder als nicht zugelassene Retard-Formulierung eingesetzt.

Fazit zum Zusatznutzen

Aufgrund der fehlenden relevanten Datenlage kommt der Bericht zu dem Schluss, dass ein Zusatznutzen nicht belegt ist. Das Ausmaß und die Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens werden folglich nicht quantifiziert.

Dosierung

Die in der Nutzenbewertung diskutierte Zulassungsstudie (D1680L00006) untersuchte folgende Dosierungsschemata für die Dreifachkombination:

BehandlungsarmSaxagliptinMetforminSulfonylharnstoff
Intervention5 mg täglichFortführung der stabilen Dosis (≥ 1500 mg)Fortführung der stabilen Dosis (≥ 50 % der Maximaldosis)
KontrollePlaceboFortführung der stabilen Dosis (≥ 1500 mg)Fortführung der stabilen Dosis (≥ 50 % der Maximaldosis)

Für das relevante Anwendungsgebiet wird laut IQWiG eine Metformin-Dosis von mindestens 1700 mg täglich vorausgesetzt.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Interpretation von indirekten Vergleichen zur Diabetestherapie wird darauf hingewiesen, dass eine Studiendauer von unter 24 Wochen für die Bewertung eines Zusatznutzens als unzureichend gilt. Zudem wird betont, dass die Vorbehandlung exakt den Zulassungskriterien entsprechen muss, was in diesem Fall die maximal verträgliche Dosis von Metformin und Sulfonylharnstoff bedeutet.

Häufig gestellte Fragen

Der G-BA hat als zweckmäßige Vergleichstherapie die Kombination aus Metformin und Humaninsulin festgelegt. Eine Monotherapie mit Humaninsulin ist laut IQWiG nur vorgesehen, wenn Metformin nicht ausreichend wirksam ist.

Laut Bericht lagen keine geeigneten Studien für einen direkten oder indirekten Vergleich vor. Die vom Hersteller eingereichten Studien wiesen methodische Mängel auf, wie eine zu kurze Studiendauer und unpassende Patientenpopulationen.

Das Institut fordert eine Mindeststudiendauer von 24 Wochen. Dies ist notwendig, um eine hinreichend lange Behandlungs- und Beobachtungsdauer nach der Umstellungsphase zu gewährleisten.

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Quelle: IQWiG A13-12: Saxagliptin/Metformin - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2013). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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