Guselkumab bei Plaque-Psoriasis: Therapie und Evidenz
Hintergrund
Der Bericht des IQWiG aus dem Jahr 2018 bewertet den Zusatznutzen von Guselkumab bei erwachsenen Personen mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis.
Die Bewertung unterteilt sich in zwei Fragestellungen. Fragestellung A betrachtet Personen, für die eine systemische Erstlinientherapie infrage kommt. Fragestellung B fokussiert sich auf Fälle mit unzureichendem Ansprechen, Unverträglichkeit oder Kontraindikationen gegenüber anderen systemischen Therapien.
Als zweckmäßige Vergleichstherapien wurden Fumarsäureester für die systemtherapie-naive Gruppe sowie Adalimumab für die vorbehandelte Gruppe herangezogen.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht betont die Wichtigkeit eines Tuberkulose-Screenings vor dem Beginn der Therapie. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen einer latenten oder aktiven Tuberkulose in der Vorgeschichte eine adäquate Anti-Tuberkulose-Behandlung sichergestellt werden muss, bevor Guselkumab eingesetzt wird.
Häufig gestellte Fragen
Das IQWiG sieht einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen von Guselkumab bei mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis. Dies gilt laut Bericht sowohl im Vergleich zu Fumarsäureester als auch zu Adalimumab.
In den bewerteten Studien wurde das Ansprechen primär nach 24 Wochen beurteilt. Es zeigte sich zu diesem Zeitpunkt eine signifikant höhere Rate an vollständigen Remissionen (PASI 100) unter Guselkumab.
Laut den Studiendaten traten unter anderem Infektionen der oberen Atemwege auf. Im Vergleich zu Fumarsäureester kam es jedoch seltener zu gastrointestinalen Beschwerden und Therapieabbrüchen wegen Nebenwirkungen.
Die Dokumentation warnt vor dem Einsatz bei klinisch relevanten aktiven Infektionen. Die Therapie sollte gemäß Fachinformation erst nach Abklingen oder angemessener Behandlung der Infektion eingeleitet werden.
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Quelle: IQWiG A17-60: Guselkumab (Plaque Psoriasis) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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