IQWiG2018Rheumatologie

Ixekizumab bei Psoriasis Arthritis: IQWiG Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des IQWiG aus dem Jahr 2018 bewertet den Zusatznutzen von Ixekizumab bei aktiver Psoriasis Arthritis. Die Bewertung erfolgt im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie.

Es werden drei verschiedene Behandlungssituationen unterschieden. Diese richten sich nach der Vorbehandlung und dem Vorliegen ungünstiger Prognosefaktoren.

Für die Bewertung der bDMARD-naiven Personen wird die randomisierte, kontrollierte Studie RHAP herangezogen. In dieser Studie wird Ixekizumab direkt mit Adalimumab verglichen.

Empfehlungen

Der Bericht formuliert folgende Ergebnisse zum Zusatznutzen je nach Vorbehandlung:

Keine Vorbehandlung mit bDMARDs

Für Personen, die erstmals für ein bDMARD infrage kommen, zeigt die Auswertung der RHAP-Studie spezifische Effekte. Die Daten beziehen sich auf eine Teilpopulation ohne gleichzeitige mittelschwere bis schwere Plaque Psoriasis.

Laut Bewertung ergeben sich folgende Anhaltspunkte für einen Zusatznutzen von Ixekizumab im Vergleich zu Adalimumab:

  • Rückgang der Enthesitis (gemessen am Leeds Enthesitis Index)

  • Verringerung der Anzahl druckschmerzhafter Gelenke

  • Verringerung der Anzahl geschwollener Gelenke

  • Verbesserung der Hautsymptomatik (PASI 100)

Demgegenüber steht ein Hinweis auf einen höheren Schaden. Dieser zeigt sich bei allgemeinen Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort.

In der Gesamtschau wird für diese Gruppe ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen abgeleitet.

Fehlende Daten für weitere Gruppen

Für Personen ohne ungünstige Prognosefaktoren (Fragestellung 1) liegen keine Daten vor. Ein Zusatznutzen ist hier laut Bericht nicht belegt.

Auch für Personen mit unzureichendem Ansprechen auf vorherige bDMARDs (Fragestellung 3) wurden keine Daten eingereicht. Folglich ist auch hier ein Zusatznutzen nicht belegt.

Dosierung

Die in der RHAP-Studie verwendeten Dosierungsschemata für den direkten Vergleich werden wie folgt beschrieben:

WirkstoffInitialdosis (Woche 0)Erhaltungsdosis (Woche 2–24)
Ixekizumab s.c.2-mal 80 mg1-mal 80 mg alle 4 Wochen
Adalimumab s.c.1-mal 40 mg1-mal 40 mg alle 2 Wochen

Kontraindikationen

Laut den Einschlusskriterien der bewerteten Studie war eine Vorbehandlung mit einem bDMARD nicht erlaubt. Ebenso durften keine parenteralen Glukokortikoide oder hochdosierten Opiat-Analgetika in den 6 Wochen vor der Randomisierung eingenommen werden.

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Der Bericht weist darauf hin, dass der festgestellte geringe Zusatznutzen von Ixekizumab gegenüber Adalimumab ausschließlich für Personen ohne gleichzeitige mittelschwere bis schwere Plaque Psoriasis gilt. Bei der Therapieentscheidung wird empfohlen, das erhöhte Risiko für Beschwerden am Verabreichungsort zu berücksichtigen.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG gibt es einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen bei bDMARD-naiven Personen. Dies gilt jedoch nur, wenn keine mittelschwere bis schwere Plaque Psoriasis vorliegt.

Die Bewertung zeigt Vorteile für Ixekizumab bei Gelenkschwellungen, Druckschmerzhaftigkeit und Enthesitis. Gleichzeitig wird ein Hinweis auf häufigere Reaktionen am Verabreichungsort beschrieben.

Nein, für Personen mit unzureichendem Ansprechen auf vorherige bDMARDs wurden keine Daten vorgelegt. Ein Zusatznutzen ist in dieser Situation laut Bericht nicht belegt.

Bei der minimalen Krankheitsaktivität, dem körperlichen Funktionsstatus und der Daktylitis ergab sich kein signifikanter Unterschied. Auch bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität zeigten sich keine Abweichungen.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: IQWiG A18-14: Ixekizumab (Psoriasis Arthritis) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien