Insulin degludec/Liraglutid: Zusatznutzen bei T2DM
Hintergrund
Der vorliegende IQWiG-Bericht (A15-30) bewertet den Zusatznutzen der Fixkombination aus Insulin degludec und Liraglutid für ein neues Anwendungsgebiet. Es geht um erwachsene Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2.
Konkret wird die Patientengruppe betrachtet, bei der orale Antidiabetika in Kombination mit einem GLP-1-Rezeptoragonisten zur Blutzuckerkontrolle nicht mehr ausreichen.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Gabe von Metformin und Humaninsulin fest. Falls Metformin aufgrund von Kontraindikationen nicht geeignet ist, stellt Humaninsulin allein die Vergleichstherapie dar.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht hebt hervor, dass bei der Umstellung von einem langwirksamen GLP-1-Rezeptoragonisten (z.B. mit einmal wöchentlicher Gabe) auf die Fixkombination die verlängerte Wirkung des Vorpräparats beachtet werden sollte. Es wird empfohlen, die neue Therapie erst zu dem Zeitpunkt zu beginnen, an dem die nächste Dosis des langwirksamen GLP-1-Rezeptoragonisten fällig wäre. Zudem wird in den ersten Wochen eine engmaschige Blutzuckerkontrolle angeraten.
Häufig gestellte Fragen
Laut der IQWiG-Bewertung ist ein Zusatznutzen für Insulin degludec/Liraglutid in dieser spezifischen Indikation nicht belegt. Der Hersteller legte keine geeigneten direkten oder indirekten Vergleichsstudien gegenüber Humaninsulin und Metformin vor.
Die im Bericht zitierte Fachinformation gibt eine Tageshöchstdosis von 50 Dosisschritten an. Dies entspricht 50 Einheiten Insulin degludec und 1,8 mg Liraglutid.
Es wird empfohlen, eine vergessene Dosis zu injizieren, sobald dies bemerkt wird. Danach sollte zum gewohnten einmal täglichen Schema zurückgekehrt werden, wobei zwingend ein Abstand von mindestens 8 Stunden zwischen zwei Injektionen einzuhalten ist.
Die Bewertung weist darauf hin, dass die Anwendung bei Patienten mit mittelschwerer und schwerer Nierenfunktionsstörung laut Fachinformation nicht empfohlen wird.
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Quelle: IQWiG A15-30: Insulin degludec/Liraglutid (neues Anwendungsgebiet) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2015). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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