Insulin degludec/Liraglutid bei Typ-2-Diabetes: IQWiG
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A15-30 bewertet den Zusatznutzen der Fixkombination aus Insulin degludec und Liraglutid für ein neues Anwendungsgebiet. Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2.
Konkret geht es um Patienten, bei denen orale Antidiabetika (OAD) in Kombination mit einem GLP-1-Rezeptoragonisten zur Blutzuckerkontrolle nicht mehr ausreichen.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Kombination aus Metformin und Humaninsulin festgelegt. Falls Metformin gemäß Fachinformation nicht geeignet ist, stellt Humaninsulin als Monotherapie die Vergleichstherapie dar.
Empfehlungen
Der Bericht formuliert folgende zentrale Ergebnisse zur Nutzenbewertung:
Bewertung des Zusatznutzens
Laut IQWiG ist ein Zusatznutzen nicht belegt. Der pharmazeutische Unternehmer hat keine relevanten Daten für einen direkten Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie vorgelegt.
Auch für einen indirekten Vergleich wurden keine geeigneten Studien eingereicht. Die einzige identifizierte Studie (DUAL III) verglich die Fixkombination lediglich mit der Fortführung einer bestehenden GLP-1-Rezeptoragonisten-Therapie.
Epidemiologie und Kosten
Zur Zielpopulation hält der Bericht fest, dass die genaue Anzahl der infrage kommenden GKV-Patienten nicht quantifizierbar ist. Die vom Hersteller vorgelegten Schätzungen weisen methodische Mängel auf.
Die Jahrestherapiekosten stellen sich laut Bewertung wie folgt dar:
| Therapie | Jahrestherapiekosten pro Patient |
|---|---|
| Insulin degludec/Liraglutid | 1.118,12 € - 3.494,12 € |
| Humaninsulin + Metformin (Vergleichstherapie) | 693,34 € - 1.243,41 € |
Kontraindikationen
Der Bericht verweist auf folgende Einschränkung gemäß Fachinformation:
- Die Gabe von Insulin degludec/Liraglutid wird bei Patienten mit mittelschwerer und schwerer Nierenfunktionsstörung nicht empfohlen.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass für den Wechsel auf Insulin degludec/Liraglutid nach Versagen einer Kombination aus oralen Antidiabetika und GLP-1-Rezeptoragonisten kein belegter Zusatznutzen gegenüber der Standardtherapie mit Humaninsulin und Metformin besteht. Bei der Therapieentscheidung sollte zudem beachtet werden, dass die Fixkombination bei mittelschwerer bis schwerer Niereninsuffizienz nicht empfohlen wird.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen für Patienten, die unter OAD und GLP-1-Rezeptoragonisten nicht ausreichend eingestellt sind, nicht belegt. Es wurden keine geeigneten Vergleichsstudien vorgelegt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Metformin in Kombination mit Humaninsulin als zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt. Bei einer Kontraindikation für Metformin gilt Humaninsulin als Monotherapie als Standard.
Die Jahrestherapiekosten für die Fixkombination belaufen sich laut Bericht auf etwa 1.118 bis 3.494 Euro pro Patient. Dies liegt deutlich über den Kosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie.
Der Bericht weist darauf hin, dass die Anwendung bei Patienten mit mittelschwerer und schwerer Nierenfunktionsstörung gemäß Fachinformation nicht empfohlen wird.
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Quelle: IQWiG A15-30: Insulin degludec/Liraglutid (neues Anwendungsgebiet) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2015). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.