IQWiG2014Onkologie

Regorafenib bei Kolorektalkarzinom: IQWiG Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2014)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht fasst das Addendum A14-09 des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zusammen. Es handelt sich um eine ergänzende Nutzenbewertung des Wirkstoffs Regorafenib.

Grundlage der Bewertung sind nachgereichte Daten des pharmazeutischen Unternehmers zur CORRECT-Studie. In dieser Studie wurde Regorafenib in Kombination mit Best Supportive Care (BSC) gegen Placebo plus BSC untersucht.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das IQWiG spezifisch mit der Nachbewertung von zwei Endpunkten. Dabei ging es um die gesundheitsbezogene Lebensqualität sowie um unerwünschte Ereignisse (UE) der CTCAE-Grade 1 und 2.

Empfehlungen

Der IQWiG-Bericht kommt nach Prüfung der nachgereichten Daten zu folgenden zentralen Bewertungsergebnissen:

Gesundheitsbezogene Lebensqualität

Laut Bericht sind die nachgereichten Daten zur Lebensqualität (erhoben mittels EORTC QLQ-C30 und EQ-5D) weiterhin nicht verwertbar. Die Rücklaufquote der Fragebögen bezogen auf die randomisierten Personen lag in den Behandlungsgruppen bei lediglich 52 bis 56 Prozent.

Das Argument des Herstellers, die Ausfälle seien primär durch verstorbene Studienteilnehmer zu erklären, wird vom IQWiG widerlegt. Exemplarisch fehlten in Behandlungszyklus 2 bei 24,3 Prozent der Teilnehmer die Fragebögen, obwohl zu diesem Zeitpunkt nur 1,7 Prozent verstorben waren.

Unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grade 1 und 2)

Eine Einbeziehung der leichten bis mittelschweren unerwünschten Ereignisse (Grade 1 und 2) wird im Bericht abgelehnt. Die vom Hersteller vorgelegte Auswertung wird als nicht sinnvoll interpretierbar eingestuft.

In diese Analyse flossen nur Personen ein, die kein Ereignis eines höheren Schweregrades erlitten hatten. Dadurch wurden 78 Prozent der Regorafenib-Gruppe und 49 Prozent der BSC-Gruppe von der Auswertung ausgeschlossen.

Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3)

Für schwere unerwünschte Ereignisse bestätigt der Bericht einen erheblich größeren Schaden unter der Therapie mit Regorafenib. Die Auswertung zeigt eine signifikant höhere Ereignisrate im Vergleich zur Kontrollgruppe.

EndpunktRegorafenib + BSCBSC (Kontrolle)Relatives Risiko [95 %-KI]Ausmaß des Schadens
Schwere UE (CTCAE-Grad ≥ 3)78,0 %49,0 %1,59 [1,39; 1,82]Erheblich größerer Schaden

Gesamtfazit zum Zusatznutzen

Zusammenfassend ändern die nachgereichten Auswertungen das ursprüngliche Ergebnis der Dossierbewertung nicht.

Es ergibt sich laut IQWiG weiterhin lediglich ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen von Regorafenib gegenüber Best Supportive Care.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Interpretation von Studien zur Lebensqualität unter palliativer Therapie wird eine kritische Prüfung der Rücklaufquoten empfohlen. Der Bericht zeigt, dass hohe Ausfallraten bei Fragebögen nicht pauschal mit dem Versterben von Studienteilnehmern begründet werden können. Zudem verdeutlicht die Bewertung, dass bei der Analyse von Nebenwirkungen der Ausschluss von Personen mit schweren Ereignissen zu einer starken Verzerrung der Ergebnisse für leichtere Nebenwirkungen führt.

Häufig gestellte Fragen

Das IQWiG sieht einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen von Regorafenib im Vergleich zu Best Supportive Care (BSC). Die nachgereichten Daten des Herstellers haben an dieser ursprünglichen Einschätzung nichts geändert.

Laut Bericht treten bei 78 Prozent der Behandelten unter Regorafenib schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3) auf. In der Kontrollgruppe unter alleiniger Best Supportive Care liegt dieser Anteil bei 49 Prozent.

Die Daten wurden als nicht verwertbar eingestuft, da die Rücklaufquote der Fragebögen mit 52 bis 56 Prozent zu gering war. Die fehlenden Werte wurden in der Analyse nicht adäquat ersetzt oder durch Todesfälle ausreichend erklärt.

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Quelle: IQWiG A14-09: Addendum zum Auftrag A13-37 (Regorafenib) (IQWiG, 2014). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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