IQWiG2012Neurologie

Cannabis-Extrakt (THC/CBD): Zusatznutzen bei MS-Spastik

Diese Leitlinie stammt aus 2012 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2012)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht A12-01 bewertet den medizinischen Zusatznutzen eines Extrakts aus Cannabis Sativa, der die Wirkstoffe Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) enthält. Die Bewertung erfolgt für die Indikation der Symptomverbesserung bei Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Spastik aufgrund von Multipler Sklerose (MS).

Das Arzneimittel ist als Zusatzbehandlung für Patienten vorgesehen, die auf andere antispastische Therapien nicht angemessen angesprochen haben. Voraussetzung für eine Dauertherapie ist eine klinisch erhebliche Symptomverbesserung während eines vierwöchigen Anfangstherapieversuchs.

Ziel des Berichts ist der Vergleich von THC/CBD mit einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie. Diese besteht aus einer optimierten Standardtherapie mit zugelassenen Spasmolytika wie Baclofen oder Tizanidin nach mindestens zwei vorangegangenen Therapieversuchen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut Nutzenbewertung ist ein vierwöchiger Anfangstherapieversuch mit THC/CBD zwingend erforderlich, um das klinische Ansprechen zu überprüfen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Therapie bei fehlender klinisch erheblicher Symptomverbesserung nach diesem Zeitraum konsequent beendet werden sollte. Zudem wird vor einem erhöhten Sturzrisiko durch Muskeltonusreduktion bei Kombination mit anderen Spasmolytika gewarnt.

Häufig gestellte Fragen

Der G-BA definiert als Vergleichstherapie eine optimierte Standardtherapie mit Baclofen, Tizanidin oder anderen zugelassenen Spasmolytika. Dabei müssen mindestens zwei vorangegangene Therapieversuche mit verschiedenen oralen Spasmolytika erfolgt sein.

Laut Bericht haben die eingereichten Studien THC/CBD lediglich mit der Fortführung der individuellen Vormedikation verglichen. Da keine Optimierung der Standardtherapie im Kontrollarm stattfand, fehlen geeignete Daten für den Nachweis eines Zusatznutzens.

Die Bewertung gibt an, dass der Anfangstherapieversuch zur Überprüfung des klinischen Ansprechens vier Wochen dauert. Nur bei einer erheblichen Symptomverbesserung ist eine Dauerbehandlung vorgesehen.

Gemäß den zitierten Zulassungsdaten liegt die Maximaldosis bei 12 Sprühstößen pro 24 Stunden. In einigen Studien wurde diese Dosis jedoch überschritten, was im Bericht kritisch angemerkt wird.

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Quelle: IQWiG A12-01: Extrakt aus Cannabis Sativa - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2012). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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