Rheumatoide Arthritis: Biologika-Zweitlinientherapie
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aus dem Jahr 2013 bewertet den Nutzen biotechnologisch hergestellter Arzneimittel (bDMARDs).
Untersucht wird der Einsatz als Zweitlinientherapie bei rheumatoider Arthritis. Dies umfasst Personen, die bereits mit mindestens einem krankheitsmodifizierenden Antirheumatikum (DMARD), einschließlich anderer Biologika, vorbehandelt wurden.
Die Bewertung basiert auf 35 randomisierten kontrollierten Studien. Mehrheitlich wurde die Kombination der Biologika mit Methotrexat (MTX) im Vergleich zu Placebo plus MTX untersucht.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist darauf hin, dass bei der Therapie mit bestimmten Biologika wie Adalimumab, Certolizumab pegol und Tocilizumab ein erhöhtes Risiko für schwerwiegende Infektionen besteht. Es wird nahegelegt, den klinischen Verlauf unter diesen Therapien besonders aufmerksam auf Infektionszeichen zu überwachen.
Häufig gestellte Fragen
Der Bericht bewertet Abatacept, Adalimumab, Anakinra, Certolizumab pegol, Etanercept, Golimumab, Infliximab, Rituximab und Tocilizumab. Diese wurden als Zweitlinientherapie untersucht.
Laut Bericht umfasst die Zweitlinientherapie den Einsatz von Biologika bei Personen, die bereits mit mindestens einem krankheitsmodifizierenden Antirheumatikum (DMARD) vorbehandelt wurden. Dies schließt auch vorherige Biologika-Therapien ein.
In einem direkten Vergleich bei Personen mit Methotrexat-Unverträglichkeit zeigte Tocilizumab laut IQWiG Vorteile gegenüber Adalimumab. Dies betraf insbesondere die Remission und die Schmerzreduktion.
Der Bericht stellt einen Beleg für einen Schaden durch Adalimumab in Form von schwerwiegenden Infektionen fest. Zudem gibt es Hinweise auf vermehrte unerwünschte Ereignisse insgesamt.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: IQWiG A10-01: Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel in der Zweitlinientherapie der rheumatoiden Arthritis (IQWiG, 2013). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Verwandte Leitlinien
IQWiG A17-43: Tofacitinib (rheumatoide Arthritis) - Addendum zum Auftrag A17-18
IQWiG A16-70: Nutzenbewertung von biotechnologisch hergestellten Wirkstoffen zur Behandlung der rheumatoiden Arthritis
IQWiG A20-08: Upadacitinib (Rheumatoide Arthritis) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A19-03: Tofacitinib (Psoriasis Arthritis) - Addendum zum Auftrag A18-51
IQWiG A17-18: Tofacitinib (Rheumatoide Arthritis) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A17-14: Baricitinib (rheumatoide Arthritis) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A17-36: Baricitinib (rheumatoide Arthritis) - Addendum zum Auftrag A17-14
IQWiG A18-28: Tofacitinib (Rheumatoide Arthritis) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Ablauf Befristung)
ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien
AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.
Kostenloses Konto erstellen