Rheumatoide Arthritis Zweitlinientherapie: IQWiG-Bericht
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A10-01 aus dem Jahr 2013 untersucht den Nutzen biotechnologisch hergestellter Arzneimittel (bDMARDs) in der Zweitlinientherapie der rheumatoiden Arthritis. Ziel der Auswertung ist der Vergleich patientenrelevanter Endpunkte hinsichtlich Wirksamkeit und Sicherheit.
Als Zweitlinientherapie wird hierbei der Einsatz nach dem Versagen einer Vorbehandlung mit mindestens einem krankheitsmodifizierenden Antirheumatikum (DMARD) definiert. Dies dient der klaren Abgrenzung zur Erstlinientherapie bei behandlungsnaiven Personen.
Die Bewertung basiert auf einer systematischen Literaturrecherche randomisierter kontrollierter Studien. Mehrheitlich wurden die Biologika zulassungskonform in Kombination mit Methotrexat (MTX) gegen Placebo untersucht.
Empfehlungen
Der Bericht formuliert folgende zentrale Ergebnisse zur Wirksamkeit und Sicherheit der untersuchten Wirkstoffe:
Abatacept
In Kombination mit MTX zeigt sich laut Untersuchung ein Beleg für einen Nutzen hinsichtlich Remission, körperlichem Funktionsstatus und gesundheitsbezogener Lebensqualität.
Zudem wird ein Anhaltspunkt für einen Nutzen beim Endpunkt Fatigue beschrieben.
Adalimumab
Die Auswertung ergibt einen Beleg für einen Nutzen für Endpunkte wie Remission, Schmerz, Fatigue und körperlichen Funktionsstatus in Kombination mit MTX.
Gleichzeitig stellt der Bericht einen Beleg für einen Schaden durch eine erhöhte Rate an schwerwiegenden Infektionen fest.
Anakinra
Für die Kombination aus Anakinra und MTX wird ein Hinweis auf einen Nutzen bezüglich schmerzhafter und geschwollener Gelenke sowie des körperlichen Funktionsstatus abgeleitet.
Certolizumab pegol
Es liegt ein Beleg für einen Nutzen hinsichtlich Remission, Schmerz und körperlichem Funktionsstatus vor.
Demgegenüber steht ein Hinweis auf einen Schaden bezüglich schwerwiegender Infektionen.
Etanercept
In Kombination mit MTX zeigt sich ein Hinweis auf einen Nutzen für Remission, Gelenkstatus und Morgensteifigkeit.
Als Monotherapie ergibt sich laut Bericht ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen im Vergleich zu Sulfasalazin bei MTX-Intoleranz oder im Vergleich zu MTX bei schwerer progressiver rheumatoider Arthritis.
Evidenzbewertung im Überblick
| Wirkstoff (mit MTX) | Nutzenbeleg (Wirksamkeit) | Schadensbeleg (Sicherheit) |
|---|---|---|
| Abatacept | Beleg für Nutzen (Remission, Funktion) | Kein Beleg für größeren Schaden |
| Adalimumab | Beleg für Nutzen (Remission, Schmerz) | Beleg für Schaden (schwere Infektionen) |
| Anakinra | Hinweis auf Nutzen (Gelenkstatus) | Kein Beleg für größeren Schaden |
| Certolizumab pegol | Beleg für Nutzen (Remission, Schmerz) | Hinweis auf Schaden (schwere Infektionen) |
| Etanercept | Hinweis auf Nutzen (Remission) | Kein Beleg für größeren Schaden |
💡Praxis-Tipp
Der IQWiG-Bericht weist darauf hin, dass bei der Therapie mit bestimmten TNF-alpha-Inhibitoren wie Adalimumab und Certolizumab pegol ein erhöhtes Risiko für schwerwiegende Infektionen besteht. Es wird beschrieben, dass dieser Aspekt bei der individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung in der Zweitlinientherapie der rheumatoiden Arthritis eine zentrale Rolle spielt.
Häufig gestellte Fragen
Laut Bericht umfasst die Zweitlinientherapie den Einsatz von Biologika bei Personen, die bereits mit mindestens einem DMARD vorbehandelt wurden. Dies schließt auch das Versagen einer vorherigen Biologika-Therapie ein.
Die Auswertung zeigt einen Beleg für einen Nutzen von Abatacept in Kombination mit MTX. Dies betrifft insbesondere die Endpunkte Remission, körperlicher Funktionsstatus und Lebensqualität.
Der Bericht stellt einen Beleg für einen Schaden durch Adalimumab in Form von schwerwiegenden Infektionen fest. Zudem gibt es Hinweise auf eine erhöhte Gesamtrate an unerwünschten Ereignissen.
Die Untersuchung liefert Anhaltspunkte für einen Zusatznutzen der Etanercept-Monotherapie. Dies gilt im Vergleich zu Sulfasalazin bei MTX-Intoleranz sowie im Vergleich zu MTX bei schwerer progressiver rheumatoider Arthritis.
Es liegt ein Beleg für einen Nutzen bezüglich Remission und Schmerzreduktion vor. Gleichzeitig wird ein Hinweis auf einen Schaden durch schwerwiegende Infektionen beschrieben.
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Quelle: IQWiG A10-01: Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel in der Zweitlinientherapie der rheumatoiden Arthritis (IQWiG, 2013). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.