IQWiG2011Kardiologie

Dipyridamol + ASS nach Schlaganfall: IQWiG-Bewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2011)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aus dem Jahr 2011 untersucht die Kombinationstherapie aus Dipyridamol und Acetylsalicylsäure (ASS). Ziel ist die Bewertung der Sekundärprävention nach einem ischämischen Schlaganfall oder einer transitorisch ischämischen Attacke (TIA).

Die Auswertung basiert auf einer systematischen Literaturrecherche von randomisierten kontrollierten Studien. Dabei wird die Kombinationstherapie sowohl mit Placebo als auch mit aktiven Komparatoren wie ASS- oder Clopidogrel-Monotherapien verglichen.

Es werden sowohl Kurzzeitstudien (bis zu 30 Tage) als auch Langzeitstudien (ein bis 4,5 Jahre) in die Nutzenbewertung einbezogen. Im Fokus stehen patientenrelevante Endpunkte wie Mortalität, erneute Schlaganfälle und unerwünschte Arzneimittelwirkungen.

Empfehlungen

Der Bericht formuliert folgende zentrale Ergebnisse zur Nutzenbewertung:

Vergleich mit Placebo

Laut Auswertung gibt es in der Langzeittherapie einen Hinweis auf einen Nutzen der Kombination aus Dipyridamol und ASS. Dies betrifft die Verhinderung von nicht-tödlichen Schlaganfällen und TIAs.

Gleichzeitig zeigt sich jedoch ein Hinweis auf einen Schaden durch vermehrt auftretende schwerwiegende und nicht schwerwiegende Blutungen. Auch Studienabbrüche wegen unerwünschter Ereignisse treten unter der Kombinationstherapie häufiger auf.

Vergleich mit Monotherapien

Der Bericht stellt fest, dass es keinen Beleg für einen Zusatznutzen der Kombinationstherapie gegenüber einer Monotherapie mit ASS oder Clopidogrel gibt. Dies gilt für die Gesamtmortalität, vaskuläre Todesfälle und nicht-tödliche Myokardinfarkte.

Dem fehlenden Zusatznutzen steht laut Auswertung ein Beleg für einen größeren Schaden gegenüber.

Folgende Nachteile der Kombinationstherapie werden im Vergleich zur Monotherapie hervorgehoben:

  • Häufigeres Auftreten von Major-Blutungen in der Langzeittherapie

  • Erhöhte Rate an intrakraniellen Blutungen bei Personen unter 65 Jahren

  • Höhere Gesamtraten an unerwünschten Ereignissen

  • Häufigere Studienabbrüche aufgrund von Nebenwirkungen

Gegenüberstellung der Therapieoptionen

Die folgende Tabelle fasst die Ergebnisse der Langzeittherapie für zentrale Endpunkte zusammen:

EndpunktDipyridamol + ASS vs. PlaceboDipyridamol + ASS vs. Monotherapie (ASS/Clopidogrel)
Nicht-tödlicher Schlaganfall / TIAHinweis auf NutzenKein Zusatznutzen
GesamtmortalitätKein Beleg für NutzenKein Zusatznutzen
Major-BlutungenHinweis auf SchadenBeleg für größeren Schaden
Studienabbrüche wegen NebenwirkungenHinweis auf SchadenBeleg für größeren Schaden
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💡Praxis-Tipp

Laut IQWiG-Bericht bietet die Kombination aus Dipyridamol und ASS in der Sekundärprävention nach Schlaganfall keinen Zusatznutzen gegenüber einer Monotherapie mit ASS oder Clopidogrel. Es wird stattdessen auf ein signifikant höheres Risiko für schwerwiegende Blutungen und Therapieabbrüche unter der Kombinationstherapie hingewiesen. Insbesondere bei Personen unter 65 Jahren zeigt sich ein erhöhtes Risiko für intrakranielle Blutungen im Vergleich zu Clopidogrel.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht gibt es keinen Beleg für einen Zusatznutzen der Kombinationstherapie gegenüber einer Monotherapie mit ASS. Stattdessen ist die Kombination mit einer höheren Rate an unerwünschten Ereignissen und Blutungen verbunden.

Die Auswertung zeigt einen Beleg für einen größeren Schaden durch Major-Blutungen unter der Kombinationstherapie im Vergleich zu ASS oder Clopidogrel. Bei Personen unter 65 Jahren treten zudem intrakranielle Blutungen signifikant häufiger auf.

Der Bericht findet keinen Beleg dafür, dass die Kombinationsbehandlung die Gesamtmortalität oder die vaskulär bedingte Mortalität reduziert. Weder im Vergleich zu Placebo noch im Vergleich zu aktiven Monotherapien ergab sich ein Überlebensvorteil.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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