Apixaban bei Vorhofflimmern: Schlaganfallprophylaxe
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A12-20 bewertet den Zusatznutzen von Apixaban zur Prophylaxe von Schlaganfällen und systemischen Embolien. Die Zielgruppe umfasst erwachsene Personen mit nicht valvulärem Vorhofflimmern (NVAF) und mindestens einem weiteren Risikofaktor.
Zu den relevanten Risikofaktoren zählen laut Bericht ein Alter von über 75 Jahren, Hypertonie, Diabetes mellitus, eine symptomatische Herzinsuffizienz oder ein vorangegangener Schlaganfall.
Die Bewertung unterscheidet zwei Hauptgruppen für die zweckmäßige Vergleichstherapie. Dies sind Personen, die für eine Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten (VKA) geeignet sind, und solche, für die VKA ungeeignet sind und die stattdessen Acetylsalicylsäure (ASS) erhalten.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist darauf hin, dass die Übertragbarkeit internationaler VKA-Studien auf Deutschland eingeschränkt sein kann. Während in den Studien meist Warfarin eingesetzt wird, erhalten in Deutschland fast 99 Prozent der VKA-behandelten Personen Phenprocoumon. Dies kann aufgrund unterschiedlicher Halbwertszeiten zu abweichenden Behandlungseffekten führen.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht ist für VKA-geeignete Personen unter 65 Jahren kein Zusatznutzen von Apixaban belegt. Weder bei der Mortalität noch bei Schlaganfällen zeigte sich in dieser Altersgruppe ein nachweisbarer Vorteil gegenüber Warfarin.
Die Bewertung zeigt für VKA-ungeeignete Personen einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber ASS. Apixaban reduziert signifikant das Risiko für Schlaganfälle und systemische Embolien, auch wenn das Risiko für nicht größere Blutungen leicht erhöht ist.
Eine Dosisreduktion auf 2,5 mg zweimal täglich ist laut Fachinformation erforderlich, wenn eine schwere Nierenfunktionsstörung vorliegt. Gleiches gilt, wenn mindestens zwei der Faktoren Alter ab 80 Jahre, Gewicht unter 60 kg oder Serumkreatinin ab 1,5 mg/dl zutreffen.
Der Bericht hält fest, dass Apixaban bei einer Kreatinin-Clearance unter 15 ml/min sowie bei dialysepflichtigen Personen nicht empfohlen wird. Diese Gruppen wurden in den Zulassungsstudien nicht berücksichtigt.
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Quelle: IQWiG A12-20: Apixaban - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2013). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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