IQWiG2015

Insulin degludec/Liraglutid: Zusatznutzen bei T2DM

Diese Leitlinie stammt aus 2015 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2015)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende IQWiG-Bericht (A15-30) bewertet den Zusatznutzen der Fixkombination aus Insulin degludec und Liraglutid für ein neues Anwendungsgebiet. Es geht um erwachsene Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2.

Konkret wird die Patientengruppe betrachtet, bei der orale Antidiabetika in Kombination mit einem GLP-1-Rezeptoragonisten zur Blutzuckerkontrolle nicht mehr ausreichen.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Gabe von Metformin und Humaninsulin fest. Falls Metformin aufgrund von Kontraindikationen nicht geeignet ist, stellt Humaninsulin allein die Vergleichstherapie dar.

Empfehlungen

Bewertung des Zusatznutzens

Laut Bericht legte der pharmazeutische Unternehmer keine relevanten Studien für einen direkten Vergleich vor. Auch ein indirekter Vergleich gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie wurde nicht eingereicht.

Daraus resultiert die zentrale Schlussfolgerung der Bewertung:

  • Ein Zusatznutzen von Insulin degludec/Liraglutid in dieser Indikation ist nicht belegt.

  • Es gibt keine Patientengruppe, für die sich ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen ableiten lässt.

  • Die abschließende Beschlussfassung über den Zusatznutzen obliegt dem G-BA.

Therapeutische Einordnung

Die Bewertung betont, dass die vorliegende Evidenz zu Langzeitdaten Humaninsulin als zweckmäßige Vergleichstherapie stützt. Wegen fehlender Daten zu Folgekomplikationen kann nicht von einer generellen Übertragbarkeit von Studien mit Insulinanaloga auf Humaninsulin ausgegangen werden.

Dosierung

Die Dosierung erfolgt in sogenannten Dosisschritten, wobei ein Schritt 1 Einheit Insulin degludec und 0,036 mg Liraglutid entspricht. Die Injektion wird einmal täglich subkutan verabreicht.

Indikation / SituationEmpfohlene InitialdosisMaximaldosis
Umstellung von GLP-1-Rezeptoragonist16 Dosisschritte50 Dosisschritte / Tag
Umstellung von Basalinsulin16 Dosisschritte50 Dosisschritte / Tag
Zusätzlich zu oralen Antidiabetika10 Dosisschritte50 Dosisschritte / Tag

Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen zwei Injektionen immer mindestens 8 Stunden liegen müssen. Bei der Umstellung von einem langwirksamen GLP-1-Rezeptoragonisten sollte die verlängerte Wirkung des Vorpräparats berücksichtigt werden.

Kontraindikationen

Laut Fachinformation, die im Bericht zitiert wird, wird die Gabe von Insulin degludec/Liraglutid bei bestimmten Patientengruppen nicht empfohlen. Dies betrifft insbesondere Patienten mit einer mittelschweren bis schweren Nierenfunktionsstörung.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der Bericht hebt hervor, dass bei der Umstellung von einem langwirksamen GLP-1-Rezeptoragonisten (z.B. mit einmal wöchentlicher Gabe) auf die Fixkombination die verlängerte Wirkung des Vorpräparats beachtet werden sollte. Es wird empfohlen, die neue Therapie erst zu dem Zeitpunkt zu beginnen, an dem die nächste Dosis des langwirksamen GLP-1-Rezeptoragonisten fällig wäre. Zudem wird in den ersten Wochen eine engmaschige Blutzuckerkontrolle angeraten.

Häufig gestellte Fragen

Laut der IQWiG-Bewertung ist ein Zusatznutzen für Insulin degludec/Liraglutid in dieser spezifischen Indikation nicht belegt. Der Hersteller legte keine geeigneten direkten oder indirekten Vergleichsstudien gegenüber Humaninsulin und Metformin vor.

Die im Bericht zitierte Fachinformation gibt eine Tageshöchstdosis von 50 Dosisschritten an. Dies entspricht 50 Einheiten Insulin degludec und 1,8 mg Liraglutid.

Es wird empfohlen, eine vergessene Dosis zu injizieren, sobald dies bemerkt wird. Danach sollte zum gewohnten einmal täglichen Schema zurückgekehrt werden, wobei zwingend ein Abstand von mindestens 8 Stunden zwischen zwei Injektionen einzuhalten ist.

Die Bewertung weist darauf hin, dass die Anwendung bei Patienten mit mittelschwerer und schwerer Nierenfunktionsstörung laut Fachinformation nicht empfohlen wird.

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Quelle: IQWiG A15-30: Insulin degludec/Liraglutid (neues Anwendungsgebiet) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2015). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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