ICD-10-GM 2026 Kapitel XX: Äußere Ursachen (V01-Y84)

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Kapitel XX der ICD-10-GM Version 2026 (V01-Y84) dient der Klassifizierung von Umweltereignissen und Umständen, die als Ursache für Verletzungen, Vergiftungen und andere schädliche Wirkungen fungieren. In früheren Revisionen der ICD wurde dieser Bereich als ergänzende Klassifikation geführt.

Die Kodierung äußerer Ursachen ermöglicht eine präzise Dokumentation der Umstände, die zu einer Morbidität oder Mortalität geführt haben. Dies umfasst laut BfArM ein breites Spektrum von Unfällen über vorsätzliche Selbstbeschädigungen bis hin zu medizinischen Komplikationen.

Empfehlungen

Grundregeln der Kodierung

Laut BfArM-Vorgaben ist eine Schlüsselnummer aus diesem Kapitel stets zusätzlich zu einer anderen Schlüsselnummer zu verwenden. Letztere muss die Art des Zustandes bezeichnen.

In den meisten Fällen wird der Zustand mit einer Schlüsselnummer aus dem Kapitel XIX ("Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen", S00-T98) klassifiziert.

Struktur des Kapitels

Das Kapitel gliedert sich in verschiedene Gruppen, die die Art des Ereignisses näher definieren:

Kode-BereichBeschreibung
V01-X59Unfälle
X60-X84Vorsätzliche Selbstbeschädigung
X85-Y09Tätlicher Angriff
Y10-Y34Ereignis, dessen nähere Umstände unbestimmt sind
Y35-Y36Gesetzliche Maßnahmen und Kriegshandlungen
Y40-Y84Komplikationen bei der medizinischen und chirurgischen Behandlung

Ausrufezeichenschlüsselnummern

Das Kapitel enthält spezifische Ausrufezeichenschlüsselnummern (Sekundärkodes), die zur detaillierten Dokumentation herangezogen werden. Dazu gehören unter anderem:

  • V99! (Transportmittelunfall)

  • W49.-! bis W94.-! (Exposition gegenüber verschiedenen mechanischen und physikalischen Kräften)

  • X19.-! bis X59.-! (Verbrennungen, Vergiftungen und sonstige akzidentelle Expositionen)

  • Y57.-! bis Y84.-! (Unerwünschte Nebenwirkungen und Komplikationen bei medizinischen Maßnahmen)

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💡Praxis-Tipp

Es wird vom BfArM ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kodes aus dem Kapitel XX (V01-Y84) niemals alleinstehend verwendet werden dürfen. Sie dienen stets als Zusatzkodes, meist in Kombination mit einem Diagnosekode aus dem Kapitel XIX (S00-T98), um die äußere Ursache einer Verletzung oder Vergiftung abzubilden.

Häufig gestellte Fragen

Laut BfArM werden diese Kodes verwendet, um Umweltereignisse oder Umstände zu klassifizieren, die Verletzungen, Vergiftungen oder andere schädliche Wirkungen verursacht haben. Sie fungieren als Zusatzkodes zur eigentlichen Diagnose.

Die Vorgaben besagen, dass eine Schlüsselnummer aus diesem Kapitel immer zusätzlich zu einem Kode aus einem anderen Kapitel (meist Kapitel XIX) benutzt werden soll. Sie beschreiben die Ursache, nicht die Art der Erkrankung selbst.

Komplikationen bei der medizinischen und chirurgischen Behandlung werden dem Bereich Y40-Y84 zugeordnet. Für spezifische Zwischenfälle oder abnorme Reaktionen stehen entsprechende Ausrufezeichenkodes (z.B. Y69!, Y84.-!) zur Verfügung.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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