ICD-10-GM 2026 Kapitel I: Infektionskrankheiten (BfArM)

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Kapitel I der vom BfArM herausgegebenen ICD-10-GM (Version 2026) umfasst bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten. Es dient der systematischen Klassifikation von Erkrankungen, die allgemein als ansteckend oder übertragbar anerkannt sind.

Die korrekte Kodierung ist für die medizinische Dokumentation und Abrechnung im deutschen Gesundheitssystem essenziell. Der vorliegende Text definiert die grundlegende Struktur der Kodesegmente A00 bis B99 sowie wichtige Ausschlusskriterien.

Empfehlungen

Das BfArM definiert für die Kodierung im Kapitel I der ICD-10-GM 2026 klare Einschluss- und Ausschlusskriterien sowie eine systematische Gruppenunterteilung.

Inklusiva und Exklusiva

Grundsätzlich schließt das Kapitel Krankheiten ein, die als ansteckend oder übertragbar gelten. Es werden jedoch spezifische Ausnahmen definiert, die in anderen Kapiteln zu kodieren sind:

  • Keimträger, Ausscheider und Verdachtsfälle (Z22.-)

  • Bestimmte lokalisierte Infektionen (im jeweiligen Körpersystem zu kodieren)

  • Infektionen in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett (O98.-), mit Ausnahme von Tetanus

  • Spezifische Infektionen der Perinatalperiode (P35-P39), ausgenommen sind hierbei Tetanus neonatorum, Keuchhusten, Syphilis connata, perinatale Gonokokkeninfektion und perinatale HIV-Krankheit

  • Grippe und sonstige akute Atemwegsinfektionen (J00-J22)

Klassifikation der Krankheitsgruppen

Die infektiösen und parasitären Krankheiten werden in folgende Kode-Gruppen unterteilt:

Kode-BereichKrankheitsgruppe
A00-A09Infektiöse Darmkrankheiten
A15-A19Tuberkulose
A20-A28Bestimmte bakterielle Zoonosen
A30-A49Sonstige bakterielle Krankheiten
A50-A64Infektionen, die vorwiegend durch Geschlechtsverkehr übertragen werden
A65-A69Sonstige Spirochätenkrankheiten
A70-A74Sonstige Krankheiten durch Chlamydien
A75-A79Rickettsiosen
A80-A89Virusinfektionen des Zentralnervensystems
A92-A99Durch Arthropoden übertragene Viruskrankheiten und virale hämorrhagische Fieber
B00-B09Virusinfektionen, die durch Haut- und Schleimhautläsionen gekennzeichnet sind
B15-B19Virushepatitis
B20-B24HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
B25-B34Sonstige Viruskrankheiten
B35-B49Mykosen
B50-B64Protozoenkrankheiten
B65-B83Helminthosen
B85-B89Pedikulose [Läusebefall], Akarinose [Milbenbefall] und sonstiger Parasitenbefall der Haut
B90-B94Folgezustände von infektiösen und parasitären Krankheiten
B95-B98Bakterien, Viren und sonstige Infektionserreger als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
B99Sonstige Infektionskrankheiten

Ausrufezeichenkodes

Für die Spezifizierung von Erregern bei Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind, werden folgende Ausrufezeichenschlüsselnummern verwendet:

  • B95.-! (Streptokokken und Staphylokokken)

  • B96.-! (Sonstige näher bezeichnete Bakterien)

  • B97.-! (Viren)

  • B98.-! (Sonstige näher bezeichnete infektiöse Erreger)

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💡Praxis-Tipp

Bei der Kodierung von Infektionskrankheiten ist darauf zu achten, dass lokalisierte Infektionen sowie akute Atemwegsinfektionen (wie Grippe, J00-J22) nicht im Kapitel I, sondern in den jeweiligen organspezifischen Kapiteln abgebildet werden. Zudem werden Keimträger und Verdachtsfälle separat über die Z-Kodes (Z22.-) erfasst.

Häufig gestellte Fragen

Laut BfArM werden Keimträger, Ausscheider und Verdachtsfälle nicht im Kapitel I kodiert. Sie werden stattdessen mit den Kodes der Gruppe Z22.- abgebildet.

Die Grippe und sonstige akute Infektionen der Atemwege sind vom Kapitel I ausgeschlossen. Sie werden in den Kodes J00 bis J22 klassifiziert.

Hierfür sieht die Systematik spezifische Ausrufezeichenkodes vor. Beispielsweise werden Streptokokken und Staphylokokken als Krankheitsursache mit B95.-! gekennzeichnet.

Grundsätzlich werden infektiöse Krankheiten, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren, unter O98.- kodiert. Eine Ausnahme bildet hierbei der Tetanus, welcher im Kapitel I verbleibt.

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