ICD-10-GM 2026 Kapitel I: Infektionskrankheiten (BfArM)
Hintergrund
Das Kapitel I der vom BfArM herausgegebenen ICD-10-GM (Version 2026) umfasst bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten. Es dient der systematischen Klassifikation von Erkrankungen, die allgemein als ansteckend oder übertragbar anerkannt sind.
Die korrekte Kodierung ist für die medizinische Dokumentation und Abrechnung im deutschen Gesundheitssystem essenziell. Der vorliegende Text definiert die grundlegende Struktur der Kodesegmente A00 bis B99 sowie wichtige Ausschlusskriterien.
Empfehlungen
Das BfArM definiert für die Kodierung im Kapitel I der ICD-10-GM 2026 klare Einschluss- und Ausschlusskriterien sowie eine systematische Gruppenunterteilung.
Inklusiva und Exklusiva
Grundsätzlich schließt das Kapitel Krankheiten ein, die als ansteckend oder übertragbar gelten. Es werden jedoch spezifische Ausnahmen definiert, die in anderen Kapiteln zu kodieren sind:
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Keimträger, Ausscheider und Verdachtsfälle (Z22.-)
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Bestimmte lokalisierte Infektionen (im jeweiligen Körpersystem zu kodieren)
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Infektionen in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett (O98.-), mit Ausnahme von Tetanus
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Spezifische Infektionen der Perinatalperiode (P35-P39), ausgenommen sind hierbei Tetanus neonatorum, Keuchhusten, Syphilis connata, perinatale Gonokokkeninfektion und perinatale HIV-Krankheit
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Grippe und sonstige akute Atemwegsinfektionen (J00-J22)
Klassifikation der Krankheitsgruppen
Die infektiösen und parasitären Krankheiten werden in folgende Kode-Gruppen unterteilt:
| Kode-Bereich | Krankheitsgruppe |
|---|---|
| A00-A09 | Infektiöse Darmkrankheiten |
| A15-A19 | Tuberkulose |
| A20-A28 | Bestimmte bakterielle Zoonosen |
| A30-A49 | Sonstige bakterielle Krankheiten |
| A50-A64 | Infektionen, die vorwiegend durch Geschlechtsverkehr übertragen werden |
| A65-A69 | Sonstige Spirochätenkrankheiten |
| A70-A74 | Sonstige Krankheiten durch Chlamydien |
| A75-A79 | Rickettsiosen |
| A80-A89 | Virusinfektionen des Zentralnervensystems |
| A92-A99 | Durch Arthropoden übertragene Viruskrankheiten und virale hämorrhagische Fieber |
| B00-B09 | Virusinfektionen, die durch Haut- und Schleimhautläsionen gekennzeichnet sind |
| B15-B19 | Virushepatitis |
| B20-B24 | HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit] |
| B25-B34 | Sonstige Viruskrankheiten |
| B35-B49 | Mykosen |
| B50-B64 | Protozoenkrankheiten |
| B65-B83 | Helminthosen |
| B85-B89 | Pedikulose [Läusebefall], Akarinose [Milbenbefall] und sonstiger Parasitenbefall der Haut |
| B90-B94 | Folgezustände von infektiösen und parasitären Krankheiten |
| B95-B98 | Bakterien, Viren und sonstige Infektionserreger als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind |
| B99 | Sonstige Infektionskrankheiten |
Ausrufezeichenkodes
Für die Spezifizierung von Erregern bei Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind, werden folgende Ausrufezeichenschlüsselnummern verwendet:
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B95.-! (Streptokokken und Staphylokokken)
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B96.-! (Sonstige näher bezeichnete Bakterien)
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B97.-! (Viren)
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B98.-! (Sonstige näher bezeichnete infektiöse Erreger)
💡Praxis-Tipp
Bei der Kodierung von Infektionskrankheiten ist darauf zu achten, dass lokalisierte Infektionen sowie akute Atemwegsinfektionen (wie Grippe, J00-J22) nicht im Kapitel I, sondern in den jeweiligen organspezifischen Kapiteln abgebildet werden. Zudem werden Keimträger und Verdachtsfälle separat über die Z-Kodes (Z22.-) erfasst.
Häufig gestellte Fragen
Laut BfArM werden Keimträger, Ausscheider und Verdachtsfälle nicht im Kapitel I kodiert. Sie werden stattdessen mit den Kodes der Gruppe Z22.- abgebildet.
Die Grippe und sonstige akute Infektionen der Atemwege sind vom Kapitel I ausgeschlossen. Sie werden in den Kodes J00 bis J22 klassifiziert.
Hierfür sieht die Systematik spezifische Ausrufezeichenkodes vor. Beispielsweise werden Streptokokken und Staphylokokken als Krankheitsursache mit B95.-! gekennzeichnet.
Grundsätzlich werden infektiöse Krankheiten, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren, unter O98.- kodiert. Eine Ausnahme bildet hierbei der Tetanus, welcher im Kapitel I verbleibt.
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Quelle: ICD-10-GM 2026 Kapitel I: Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99) (BfArM, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.