ICD-10-GM 2026 Kapitel XVIII: Symptome und abnorme Befunde
Hintergrund
Das Kapitel XVIII (R00-R99) der ICD-10-GM 2026 des BfArM umfasst subjektive und objektive Symptome sowie abnorme klinische und laborchemische Befunde. Es dient der Kodierung von ungenau bezeichneten Zuständen, für die an anderer Stelle der Klassifikation keine spezifische Diagnose vorliegt.
Symptome, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine bestimmte Erkrankung hindeuten, werden in den jeweiligen krankheitsspezifischen Kapiteln abgebildet. Das Kapitel XVIII ist für Zustände vorgesehen, die auf mehrere Krankheiten oder Organsysteme hindeuten können.
Grundsätzlich könnten die Kategorien dieses Kapitels mit Zusätzen wie "ohne nähere Angabe", "unbekannter Ätiologie" oder "vorübergehend" versehen werden. Zur genauen Zuordnung von Symptomen wird die Nutzung des Alphabetischen Verzeichnisses empfohlen.
Empfehlungen
Anwendungsbereiche der R-Kodes
Laut ICD-10-GM werden die Kodes aus dem Kapitel XVIII für spezifische klinische Situationen verwendet, in denen keine endgültige Diagnose vorliegt. Dazu gehören:
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Patienten, bei denen trotz umfassender Untersuchung keine genauere Diagnose gestellt werden kann
-
Vorübergehende Symptome mit ungeklärter Ursache zum Zeitpunkt der Erstkonsultation
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Vorläufige Diagnosen bei Patienten, die zur weiteren Abklärung oder Behandlung nicht erschienen sind
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Fälle, in denen Patienten vor Abschluss der Diagnostik an eine andere Stelle überwiesen wurden
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Symptome, die ein eigenständiges, wichtiges medizinisches Problem für die Betreuung darstellen
Struktur und Klassifikation
Das Kapitel gliedert sich in systematische Gruppen nach Organsystemen und Befundarten. Die folgende Einteilung wird vorgegeben:
| Kode-Bereich | Betroffenes System / Befundart |
|---|---|
| R00-R09 | Kreislaufsystem und Atmungssystem |
| R10-R19 | Verdauungssystem und Abdomen |
| R20-R23 | Haut und Unterhautgewebe |
| R25-R29 | Nervensystem und Muskel-Skelett-System |
| R30-R39 | Harnsystem |
| R40-R46 | Erkennungs- und Wahrnehmungsvermögen, Stimmung, Verhalten |
| R47-R49 | Sprache und Stimme |
| R50-R69 | Allgemeinsymptome |
| R70-R79 | Abnorme Blutuntersuchungsbefunde |
| R80-R82 | Abnorme Urinuntersuchungsbefunde |
| R83-R89 | Abnorme Befunde anderer Körperflüssigkeiten, Substanzen, Gewebe |
| R90-R94 | Abnorme Befunde bei bildgebender Diagnostik und Funktionsprüfungen |
| R95-R99 | Ungenau bezeichnete und unbekannte Todesursachen |
Besonderheiten und Zusatzkodes
Subkategorien mit der Endziffer .8 sind generell für sonstige relevante Symptome vorgesehen, die anderweitig nicht klassifizierbar sind.
Zudem enthält das Kapitel Ausrufezeichenschlüsselnummern zur weiteren Spezifizierung. Ein explizit genannter Kode ist R65.-! für das Systemische inflammatorische Response-Syndrom (SIRS).
Kontraindikationen
Das Kapitel XVIII schließt bestimmte Zustände explizit aus. Folgende Diagnosen sind laut Klassifikation an anderer Stelle zu kodieren:
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Abnorme Befunde bei der pränatalen Screeninguntersuchung der Mutter (O28.-)
-
Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
💡Praxis-Tipp
Ein häufiger Fehler bei der Kodierung ist die Verwendung von R-Kodes für Symptome, die bereits eindeutig einer spezifischen Grunderkrankung zugeordnet werden können. Die ICD-10-GM sieht vor, dass R-Kodes primär dann genutzt werden, wenn die Symptomatik auf mehrere mögliche Diagnosen hindeutet oder die Diagnostik noch nicht abgeschlossen ist.
Häufig gestellte Fragen
Die Kodes werden genutzt, wenn keine spezifischere Diagnose gestellt werden kann. Dies umfasst unter anderem abgebrochene Diagnostik, vorübergehende unklare Symptome oder Befunde, die ein eigenständiges Behandlungsproblem darstellen.
Für das SIRS ist in der ICD-10-GM die Ausrufezeichenschlüsselnummer R65.-! vorgesehen. Diese dient als Zusatzkode zur weiteren Spezifizierung eines Krankheitsbildes.
Nein, Zustände mit Ursprung in der Perinatalperiode sind explizit aus dem Kapitel XVIII ausgeschlossen. Diese werden stattdessen mit den Kodes P00-P96 verschlüsselt.
Laut Klassifikation sind die .8-Subkategorien als Auffangbecken für sonstige relevante Symptome gedacht. Sie kommen zum Einsatz, wenn ein Symptom an keiner anderen Stelle eingeordnet werden kann.
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Quelle: ICD-10-GM 2026 Kapitel XVIII: Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99) (BfArM, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.