ICD-10-GM 2026 Kapitel XIX: Verletzungen & Vergiftungen

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Kapitel XIX der ICD-10-GM Version 2026 des BfArM umfasst die Klassifikation von Verletzungen, Vergiftungen und bestimmten anderen Folgen äußerer Ursachen (S00-T98). Das Dokument dient der einheitlichen Verschlüsselung von Traumata und toxischen Einwirkungen im medizinischen Alltag.

Die Systematik unterteilt sich in S-Kodes für Verletzungen einzelner, spezifischer Körperregionen und T-Kodes für Verletzungen mehrerer oder nicht näher bezeichneter Körperregionen. Zudem werden unter den T-Kodes Vergiftungen, Erfrierungen und Verbrennungen abgebildet.

Ausdrücklich ausgeschlossen von diesem Kapitel sind unter anderem Geburtstraumata bei Neugeborenen, Verletzungen der Mutter unter der Geburt sowie pathologische Frakturen und Stressfrakturen. Diese Entitäten werden in anderen Kapiteln der ICD-10-GM klassifiziert.

Empfehlungen

Das Dokument des BfArM definiert spezifische Vorgaben zur korrekten Kodierung von Verletzungen und Vergiftungen.

Allgemeine Kodierrichtlinien

Es wird das Prinzip der multiplen Verschlüsselung von Verletzungen vorgegeben, wo immer dies möglich ist. Einzelne Verletzungen sollen getrennt verschlüsselt werden, es sei denn, Kombinationskategorien sind für die primäre Klassifizierung besser geeignet.

Bei Kategorien für multiple Lokalisationen bedeutet das Wort "mit", dass beide Regionen betroffen sind. Das Wort "und" signalisiert, dass eine der beiden oder beide Regionen betroffen sind.

Struktur der S- und T-Kodes

Die Klassifikation ordnet Verletzungen systematisch nach Körperregionen und Verletzungsarten.

Kode-GruppeBeschreibung der Körperregion / Verletzungsart
S00-S09Verletzungen des Kopfes
S10-S19Verletzungen des Halses
S20-S29Verletzungen des Thorax
S30-S39Verletzungen des Abdomens, der Lendenwirbelsäule und des Beckens
S40-S99Verletzungen der oberen und unteren Extremitäten (detailliert nach Gelenken)
T00-T14Verletzungen mehrerer oder nicht näher bezeichneter Körperregionen
T20-T32Verbrennungen oder Verätzungen
T36-T65Vergiftungen und toxische Wirkungen

Zusatzkodierung durch Ausrufezeichenkodes

Das Kapitel enthält spezifische Ausrufezeichenschlüsselnummern zur Detaillierung von Diagnosen. Diese Kodes dienen der genauen Beschreibung von Begleitumständen und Schweregraden.

Zu den wichtigsten Zusatzinformationen, die so verschlüsselt werden, gehören:

  • Weichteilschäden (Grad I bis III) bei geschlossenen oder offenen Frakturen und Luxationen

  • Das Vorliegen einer Bewusstlosigkeit bei einem Schädel-Hirn-Trauma

  • Die funktionale Höhe einer Verletzung des Rückenmarkes

  • Das Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche bei Verbrennungen und Verätzungen

Definition der Verletzungsarten

Die Klassifikation definiert auf der dreistelligen Ebene präzise, was unter bestimmten Verletzungsarten zu verstehen ist.

  • Oberflächliche Verletzungen: Umfassen unter anderem nichtthermische Blasenbildung, ungiftige Insektenstiche, Prellungen, Schürfwunden und oberflächliche Fremdkörper.

  • Offene Wunden: Beinhalten Riss-, Schnitt- und Stichwunden sowie Tierbisse.

  • Frakturen: Werden in geschlossene (z.B. Fissur, Grünholzfraktur) und offene Frakturen (z.B. Schussfraktur, infizierte Fraktur) unterteilt.

  • Verletzung innerer Organe: Umfassen Explosionstraumata, Rissverletzungen und traumatische Rupturen.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Kodierung multipler Verletzungen wird grundsätzlich die getrennte Verschlüsselung jeder einzelnen Verletzung präferiert. Kombinationskategorien sind laut Klassifikation nur dann zu verwenden, wenn die einzelnen Zustände unzureichend bezeichnet sind oder eine einzelne Schlüsselnummer für die primäre Klassifizierung geeigneter erscheint. Zudem ist auf die genaue Unterscheidung der Bindewörter zu achten, da "mit" zwingend die Beteiligung beider genannter Regionen voraussetzt.

Häufig gestellte Fragen

Die Klassifikation sieht hierfür spezifische Ausrufezeichenkodes vor. Diese unterteilen den Weichteilschaden in die Grade I bis III, jeweils getrennt für offene und geschlossene Frakturen oder Luxationen.

S-Kodes werden für Verletzungen einzelner, spezifisch benannter Körperregionen verwendet. T-Kodes dienen der Verschlüsselung von Verletzungen mehrerer oder unklarer Körperregionen sowie von Vergiftungen und Verbrennungen.

Pathologische Frakturen bei Osteoporose sind ausdrücklich aus dem Kapitel XIX (S00-T98) ausgeschlossen. Sie werden stattdessen in anderen Kapiteln der ICD-10-GM, spezifisch unter der Gruppe M80.-, klassifiziert.

Laut der Definition des BfArM werden ungiftige Insektenbisse oder -stiche als oberflächliche Verletzungen klassifiziert. Toxische Wirkungen durch biologisch aktive Substanzen werden hingegen in den T-Kategorien abgebildet.

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