ICD-10-GM 2026 U-Kodes (Kapitel XXII): BfArM
Hintergrund
Die ICD-10-GM (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, German Modification) dient der Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung. Das Kapitel XXII umfasst die Schlüsselnummern U00 bis U99.
Diese Kodes sind für besondere Zwecke vorgesehen. Sie ermöglichen die Erfassung spezifischer klinischer Zustände, Zusatzinformationen und Resistenzen, die in den regulären Organkapiteln nicht ausreichend abgebildet werden können.
Diese Zusammenfassung basiert auf der vom BfArM veröffentlichten Struktur des Kapitels XXII der ICD-10-GM Version 2026. Sie bietet einen Überblick über die primären und sekundären Kodiergruppen.
Empfehlungen
Das BfArM gliedert das Kapitel XXII der ICD-10-GM Version 2026 in spezifische Gruppen. Es wird eine Unterteilung in primäre Zustände und sekundäre Zusatzinformationen vorgenommen.
Gliederung der U-Kodes
Die übergeordneten Schlüsselnummern für besondere Zwecke werden in folgende Kategorien eingeteilt:
| Kode-Gruppe | Beschreibung |
|---|---|
| U00-U49 | Vorläufige Zuordnungen für Krankheiten mit unklarer Ätiologie |
| U50-U54 | Funktionseinschränkung |
| U55 | Erfolgte Registrierung zur Organtransplantation |
| U60-U61 | Stadieneinteilung der HIV-Infektion |
| U62 | Zytogenetische und molekulargenetische Differenzierungen bei Neubildungen |
| U63 | Psychische und Verhaltensstörungen |
| U69-U70 | Sonstige sekundäre Schlüsselnummern und Zustände nach Behandlung |
| U80-U85 | Infektionserreger mit Resistenzen gegen Antibiotika oder Chemotherapeutika |
| U98-U99 | Belegte und nicht belegte Schlüsselnummern |
Ausrufezeichenkodes für Infektionen und Resistenzen
Das Kapitel enthält zahlreiche Ausrufezeichenkodes (!), die als sekundäre Schlüsselnummern zur Präzisierung dienen. Im Bereich der Infektiologie und Mikrobiologie listet die Klassifikation folgende Kodes auf:
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U07.1! und U07.2! für COVID-19 (Virus nachgewiesen bzw. nicht nachgewiesen)
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U80.-! und U81.-! für grampositive bzw. gramnegative Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen
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U82.-! für Mykobakterien mit Resistenz gegen Erstrang-Antituberkulotika
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U83.-! bis U85! für Resistenzen bei humanpathogenen Pilzen, Herpesviren und HIV
Weitere spezifische Zusatzkodes
Neben den Infektionskrankheiten werden weitere klinische Spezifikationen durch U-Kodes abgebildet. Laut BfArM umfassen diese unter anderem:
-
U07.0! für Gesundheitsstörungen im Zusammenhang mit dem Gebrauch von E-Zigaretten (Vaporizer)
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U09.-! für den Post-COVID-19-Zustand sowie U12.-! für unerwünschte Nebenwirkungen von COVID-19-Impfstoffen
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U60.-! und U61.-! zur detaillierten klinischen Stadieneinteilung und Angabe der T-Helferzell-Zahl bei HIV
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U63.-! für psychische und Verhaltensstörungen bei Demenz
💡Praxis-Tipp
Die Klassifikation weist im Kapitel XXII explizit zahlreiche U-Kodes als Ausrufezeichenschlüsselnummern (!) aus. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Kodes ausschließlich als sekundäre Schlüsselnummern zur Präzisierung einer Hauptdiagnose verwendet werden können. Eine alleinige Kodierung dieser Zusatzkodes ist systemseitig nicht vorgesehen.
Häufig gestellte Fragen
Laut BfArM stehen für COVID-19 die Ausrufezeichenkodes U07.1! (Virus nachgewiesen) und U07.2! (Virus nicht nachgewiesen) zur Verfügung. Für den Post-COVID-19-Zustand ist der Kode U09.-! vorgesehen.
Die Klassifikation sieht die Gruppen U80.-! für grampositive und U81.-! für gramnegative Erreger mit Resistenzen vor. Diese erfordern laut Definition besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen.
Die klinischen Kategorien der HIV-Krankheit werden mit dem Kode U60.-! abgebildet. Zusätzlich kann die Anzahl der T-Helferzellen über den Kode U61.-! spezifiziert werden.
Ja, die ICD-10-GM 2026 listet hierfür den Ausrufezeichenkode U12.-! auf. Dieser dient der Erfassung unerwünschter Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen.
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Quelle: ICD-10-GM 2026 Kapitel XXII: Schlüsselnummern für besondere Zwecke (U00-U99) (BfArM, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.