Muskel-Skelett-Erkrankungen (M00-M99): ICD-10-GM 2026

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Kapitel XIII der ICD-10-GM (Version 2026) des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) umfasst die Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes. Es beinhaltet die Kodesegmente M00 bis M99.

Die Klassifikation dient der systematischen und standardisierten Verschlüsselung von Diagnosen im medizinischen Alltag. Sie ist essenziell für die Dokumentation, Abrechnung und statistische Auswertung von Erkrankungen des Bewegungsapparates.

Das Kapitel ist in spezifische Krankheitsgruppen unterteilt, die von Arthropathien über Systemkrankheiten des Bindegewebes bis hin zu Osteopathien reichen. Zudem wird ein System zur genauen anatomischen Lokalisation der Beschwerden bereitgestellt.

Empfehlungen

Die ICD-10-GM 2026 strukturiert das Kapitel XIII in definierte Krankheitsgruppen und nutzt spezifische Modifikatoren zur genauen anatomischen Zuordnung.

Hauptgruppen der Klassifikation

Die Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems werden in folgende übergeordnete Blöcke unterteilt:

Kode-BereichKrankheitsgruppe
M00-M25Arthropathien (inkl. infektiöse, entzündliche, Arthrose)
M30-M36Systemkrankheiten des Bindegewebes
M40-M54Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens
M60-M79Krankheiten der Weichteilgewebe (Muskeln, Synovialis, Sehnen)
M80-M94Osteopathien und Chondropathien
M95-M99Sonstige Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und Bindegewebes

Sternschlüsselnummern

Das Kapitel enthält spezifische Sternkodes für Manifestationen bei anderenorts klassifizierten Krankheiten. Dazu gehören unter anderem:

  • M01.-* Direkte Gelenkinfektionen

  • M03.-* Postinfektiöse und reaktive Arthritiden

  • M07.-* Arthritis psoriatica und Arthritiden bei gastrointestinalen Grundkrankheiten

  • M36.-* Systemkrankheiten des Bindegewebes

  • M82.-* Osteoporose bei anderenorts klassifizierten Krankheiten

Modifikatoren zur Lokalisation

Zur präzisen Angabe des Beteiligungsortes wird eine fünfte Stelle im Kode verwendet. Für Kniegelenkschäden (M23), Rückenleiden (M40-M54) und biomechanische Funktionsstörungen (M99) gelten abweichende Regelungen.

ZifferLokalisationInkludierte Strukturen (Beispiele)
0Mehrere LokalisationenKeine spezifische Angabe
1SchulterregionKlavikula, Skapula, Schultergelenk
2OberarmHumerus, Ellenbogengelenk
3UnterarmRadius, Ulna, Handgelenk
4HandFinger, Handwurzel, Mittelhand
5Beckenregion und OberschenkelBecken, Femur, Hüftgelenk, Iliosakralgelenk
6UnterschenkelFibula, Tibia, Kniegelenk
7Knöchel und FußFußwurzel, Zehen, Sprunggelenk
8SonstigeHals, Kopf, Rippen, Wirbelsäule
9Nicht näher bezeichnete LokalisationKeine spezifische Angabe

Kontraindikationen

Laut ICD-10-GM sind bestimmte Krankheitsbilder explizit aus dem Kapitel XIII (M00-M99) ausgeschlossen und anderen Kapiteln zuzuordnen. Zu den wichtigsten Exklusionen zählen:

  • Angeborene Fehlbildungen und Deformitäten (Q00-Q99)

  • Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)

  • Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)

  • Komplikationen der Schwangerschaft, Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)

  • Neubildungen (C00-D48)

  • Verletzungen, Vergiftungen und Folgen äußerer Ursachen (S00-T98)

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💡Praxis-Tipp

Bei der Kodierung von Muskel-Skelett-Erkrankungen ist auf die korrekte Verwendung der fünften Stelle zur anatomischen Lokalisation zu achten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Kniegelenkschäden (M23) und Rückenleiden (M40-M54) abweichende Lokalisationsschlüssel gelten, die nicht dem Standard-Modifikator (0-9) des restlichen Kapitels entsprechen.

Häufig gestellte Fragen

Diese Erkrankungen werden im Kapitel XIII der ICD-10-GM unter den Kodes M00 bis M99 klassifiziert. Das Kapitel schließt unter anderem Arthropathien, Rückenleiden und Osteopathien ein.

Die anatomische Lokalisation wird in der Regel durch eine fünfte Stelle im Kode (Ziffern 0 bis 9) abgebildet. Die Ziffer 1 steht beispielsweise für die Schulterregion, während die 6 den Unterschenkel inklusive Kniegelenk bezeichnet.

Nein, die Klassifikation definiert Ausnahmen für bestimmte Krankheitsgruppen. Für Kniegelenkschäden (M23), Rückenleiden (M40-M54) und biomechanische Funktionsstörungen (M99) sind abweichende fünfte Stellen vorgesehen.

Akute Verletzungen und Vergiftungen sind explizit aus dem Kapitel XIII ausgeschlossen. Sie werden stattdessen im entsprechenden Kapitel für Verletzungen und Folgen äußerer Ursachen unter den Kodes S00 bis T98 verschlüsselt.

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