ICD-10-GM 2026 Kapitel IX: Kreislaufsystem (BfArM)
Hintergrund
Dieser Artikel basiert auf der ICD-10-GM Version 2026 des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Er fasst das Kapitel IX zusammen, welches die Krankheiten des Kreislaufsystems (Kodes I00 bis I99) umfasst.
Die ICD-10-GM (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, German Modification) dient der amtlichen Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland.
Das Kapitel IX strukturiert kardiologische, angiologische und zerebrovaskuläre Erkrankungen. Es enthält spezifische Vorgaben zur Kodierung, einschließlich definierter Ausschlusskriterien (Exklusiva) sowie Stern- und Ausrufezeichenkodes für die duale Klassifikation.
Empfehlungen
Das BfArM gliedert das Kapitel IX der ICD-10-GM 2026 in spezifische Krankheitsgruppen. Die Strukturierung ermöglicht eine systematische Erfassung kardiovaskulärer Diagnosen.
Hauptgruppen des Kapitels IX
Die Klassifikation unterteilt die Kreislauferkrankungen in folgende Hauptbereiche:
| Kode-Bereich | Krankheitsgruppe |
|---|---|
| I00-I02 | Akutes rheumatisches Fieber |
| I05-I09 | Chronische rheumatische Herzkrankheiten |
| I10-I15 | Hypertonie [Hochdruckkrankheit] |
| I20-I25 | Ischämische Herzkrankheiten |
| I26-I28 | Pulmonale Herzkrankheit und Krankheiten des Lungenkreislaufes |
| I30-I52 | Sonstige Formen der Herzkrankheit |
| I60-I69 | Zerebrovaskuläre Krankheiten |
| I70-I79 | Krankheiten der Arterien, Arteriolen und Kapillaren |
| I80-I89 | Krankheiten der Venen, Lymphgefäße und Lymphknoten |
| I95-I99 | Sonstige und nicht näher bezeichnete Krankheiten des Kreislaufsystems |
Sternschlüsselnummern
Das Kapitel enthält spezifische Sternkodes (*), die Manifestationen bei anderenorts klassifizierten Krankheiten beschreiben. Dazu gehören laut Klassifikation unter anderem:
-
I32.-* Perikarditis
-
I39.-* Endokarditis und Herzklappenkrankheiten
-
I41.-* Myokarditis
-
I43.-* Kardiomyopathie
-
I52.-* Sonstige Herzkrankheiten
-
I68.-* Zerebrovaskuläre Störungen
-
I79.-* Krankheiten der Arterien, Arteriolen und Kapillaren
-
I98.-* Sonstige Störungen des Kreislaufsystems
Ausrufezeichenschlüsselnummern
Für die detaillierte Schweregradangabe, insbesondere bei der Rechtsherzinsuffizienz und bei Vasospasmen, definiert die Klassifikation folgende Ausrufezeichenkodes (!):
| Kode | Beschreibung |
|---|---|
| I50.02! | Rechtsherzinsuffizienz ohne Beschwerden |
| I50.03! | Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden bei stärkerer Belastung |
| I50.04! | Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichterer Belastung |
| I50.05! | Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe |
| I67.80! | Vasospasmen bei Subarachnoidalblutung |
Kontraindikationen
Das BfArM definiert für das Kapitel IX spezifische Ausschlusskriterien (Exklusiva). Folgende Krankheitsgruppen sind anderenorts zu klassifizieren und fallen nicht unter I00-I99:
-
Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
-
Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
-
Bestimmte Zustände mit Ursprung in der Perinatalperiode (P00-P96)
-
Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
-
Komplikationen der Schwangerschaft, Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
-
Neubildungen (C00-D48)
-
Symptome und abnorme klinische/Laborbefunde, anderenorts nicht klassifiziert (R00-R99)
-
Systemkrankheiten des Bindegewebes (M30-M36)
-
Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen (S00-T98)
-
Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome (G45.-)
💡Praxis-Tipp
Bei der Kodierung von Kreislauferkrankungen ist auf die strikte Trennung von zerebralen transitorischen Ischämien (TIA) zu achten. Laut Klassifikation werden diese nicht im Kapitel IX abgebildet, sondern sind unter den neurologischen Diagnosen (G45.-) zu verschlüsseln. Zudem erfordert die Rechtsherzinsuffizienz eine genaue Spezifikation des Schweregrades mittels Ausrufezeichenkodes (I50.02! bis I50.05!).
Häufig gestellte Fragen
Laut BfArM-Klassifikation sind zerebrale transitorische Ischämien und verwandte Syndrome (G45.-) explizit aus dem Kapitel IX ausgeschlossen. Sie werden stattdessen im Kapitel VI (Krankheiten des Nervensystems) verschlüsselt.
Die ICD-10-GM 2026 stellt hierfür spezifische Ausrufezeichenkodes zur Verfügung. Diese reichen von I50.02! (ohne Beschwerden) bis I50.05! (mit Beschwerden in Ruhe).
Die ischämischen Herzkrankheiten, zu denen unter anderem der Herzinfarkt und die Angina pectoris zählen, werden in der Gruppe I20 bis I25 klassifiziert.
Nein, angeborene Fehlbildungen des Kreislaufsystems sind als Exklusiva definiert. Sie werden im Kapitel XVII unter den Kodes Q00 bis Q99 abgebildet.
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Quelle: ICD-10-GM 2026 Kapitel IX: Krankheiten des Kreislaufsystems (I00-I99) (BfArM, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.