G-BA2022

Selpercatinib bei NSCLC (RET-Fusion+): G-BA Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Dokument fasst das Nutzenbewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Wirkstoff Selpercatinib (Handelsname Retsevmo) zusammen. Der Beschluss datiert auf den 15. Dezember 2022 und ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet.

Selpercatinib ist ein zielgerichtetes Therapeutikum aus der Onkologie. Es wird zur Behandlung des nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) eingesetzt.

Spezifisch geht es in diesem Verfahren um ein neues Anwendungsgebiet. Bewertet wird der Einsatz in der Erstlinientherapie bei Vorliegen einer spezifischen genetischen Veränderung.

Empfehlungen

Der G-BA definiert in seinem Beschluss das genaue Anwendungsgebiet für die Nutzenbewertung.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut Dokument wird Selpercatinib als Monotherapie für folgende Indikation angewendet:

  • Erwachsene Patienten mit fortgeschrittenem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC)

  • Vorliegen eines positiven RET-Fusions-Status

  • Keine vorherige Behandlung mit einem anderen RET-Inhibitor (Erstlinientherapie)

Verfahrensdetails

Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie und die genauen tragenden Gründe sind Teil des G-BA-Beschlusses. Das Verfahren wurde Ende 2022 abgeschlossen.

Die Geltungsdauer des aktuellen Beschlusses ist vorerst bis Ende 2025 befristet. Danach erfolgt voraussichtlich eine erneute Bewertung.

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💡Praxis-Tipp

Das G-BA-Dokument definiert die fehlende Vorbehandlung mit einem RET-Inhibitor als zwingende Voraussetzung für dieses spezifische Anwendungsgebiet. Zudem wird der bestätigte RET-Fusions-Status als essenziell für die Indikationsstellung in der Erstlinie beschrieben.

Häufig gestellte Fragen

Das Dokument beschreibt den Einsatz bei Erwachsenen mit fortgeschrittenem, RET-Fusions-positivem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC). Es handelt sich hierbei um den Einsatz in der Erstlinientherapie.

Laut G-BA-Beschluss ist das hier bewertete Anwendungsgebiet auf Patienten beschränkt, die zuvor nicht mit einem RET-Inhibitor behandelt wurden.

Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 ist befristet. Die Befristung gilt laut Dokument bis zum 31. Dezember 2025.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Selpercatinib (Neues Anwendungsgebiet: Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, RET-Fusion+, Erstlinie) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen

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