Selpercatinib bei NSCLC (RET-Fusion): G-BA Beschluss
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2021 ein Nutzenbewertungsverfahren für den Wirkstoff Selpercatinib (Handelsname Retsevmo) abgeschlossen. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten und dem Anwendungsgebiet des Beschlusses.
Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) macht den Großteil aller Lungenkrebserkrankungen aus. Bei einem Teil der Betroffenen liegt eine spezifische genetische Veränderung vor, die sogenannte RET-Genfusion, welche das Tumorwachstum antreibt.
Zielgerichtete Therapien wie Selpercatinib setzen genau an dieser genetischen Veränderung an. Sie bieten eine medikamentöse Behandlungsoption für fortgeschrittene Stadien, wenn etablierte Standardtherapien bereits zum Einsatz kamen.
Empfehlungen
Der G-BA-Beschluss definiert das genaue Anwendungsgebiet für den Wirkstoff Selpercatinib.
Zugelassene Indikation
Laut G-BA wird Selpercatinib als Monotherapie für eine spezifische onkologische Indikation angewendet. Die Behandlung richtet sich an Erwachsene mit einem fortgeschrittenen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC).
Voraussetzung für den Einsatz ist gemäß Beschluss das Vorliegen folgender Kriterien:
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Nachweis einer RET-Fusion (RET-Fusions-positives NSCLC)
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Notwendigkeit einer systemischen Therapie
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Vorangegangene Platin-basierte Chemotherapie und/oder Behandlung mit Immuntherapie
Verfahrensdetails
Das Nutzenbewertungsverfahren wurde am 15.03.2021 begonnen und mit der Beschlussfassung am 02.09.2021 abgeschlossen. Der Beschluss legt die Grundlage für die Verordnung in der vertragsärztlichen Versorgung fest.
💡Praxis-Tipp
Laut den Vorgaben des G-BA ist vor dem Einsatz von Selpercatinib zwingend der Nachweis einer RET-Fusion erforderlich. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Substanz erst nach einer vorherigen Platin-basierten Chemotherapie oder Immuntherapie zum Einsatz kommt.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA ist Selpercatinib für Erwachsene mit fortgeschrittenem, RET-Fusions-positivem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) vorgesehen. Es wird ausschließlich als Monotherapie angewendet.
Der Beschluss legt fest, dass Betroffene zuvor eine Platin-basierte Chemotherapie und/oder eine Immuntherapie erhalten haben müssen. Erst bei Notwendigkeit einer anschließenden systemischen Therapie ist der Einsatz indiziert.
Nein, gemäß den Unterlagen des G-BA wird Selpercatinib (Retsevmo) in dieser Indikation als Monotherapie angewendet.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Selpercatinib (Lungenkarzinom, nicht-kleinzelliges, RET-Fusion+, nach Platin-basierter Chemo- und/oder Immuntherapie) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.