Selpercatinib bei NSCLC: RET-Fusion und Indikation
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2021 ein Nutzenbewertungsverfahren für den Wirkstoff Selpercatinib (Handelsname Retsevmo) abgeschlossen. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten und dem Anwendungsgebiet des Beschlusses.
Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) macht den Großteil aller Lungenkrebserkrankungen aus. Bei einem Teil der Betroffenen liegt eine spezifische genetische Veränderung vor, die sogenannte RET-Genfusion, welche das Tumorwachstum antreibt.
Zielgerichtete Therapien wie Selpercatinib setzen genau an dieser genetischen Veränderung an. Sie bieten eine medikamentöse Behandlungsoption für fortgeschrittene Stadien, wenn etablierte Standardtherapien bereits zum Einsatz kamen.
💡Praxis-Tipp
Laut den Vorgaben des G-BA ist vor dem Einsatz von Selpercatinib zwingend der Nachweis einer RET-Fusion erforderlich. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Substanz erst nach einer vorherigen Platin-basierten Chemotherapie oder Immuntherapie zum Einsatz kommt.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA ist Selpercatinib für Erwachsene mit fortgeschrittenem, RET-Fusions-positivem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) vorgesehen. Es wird ausschließlich als Monotherapie angewendet.
Der Beschluss legt fest, dass Betroffene zuvor eine Platin-basierte Chemotherapie und/oder eine Immuntherapie erhalten haben müssen. Erst bei Notwendigkeit einer anschließenden systemischen Therapie ist der Einsatz indiziert.
Nein, gemäß den Unterlagen des G-BA wird Selpercatinib (Retsevmo) in dieser Indikation als Monotherapie angewendet.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Selpercatinib (Lungenkarzinom, nicht-kleinzelliges, RET-Fusion+, nach Platin-basierter Chemo- und/oder Immuntherapie) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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