Fingolimod (Gilenya): Kontraindikation & Kontrazeption
Hintergrund
Die Drug Safety Mail 2019-49 der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) fasst einen Rote-Hand-Brief zu Fingolimod (Gilenya) zusammen. Fingolimod wird als krankheitsmodifizierende Monotherapie bei hochaktiver schubförmig-remittierender Multipler Sklerose eingesetzt.
Der Wirkstoff moduliert den Sphingosin-1-Phosphat-Rezeptor. Da dieser Rezeptor während der Embryogenese maßgeblich an der Gefäßbildung beteiligt ist, ergeben sich besondere Risiken bei einer Exposition in der Schwangerschaft.
Aufgrund neuer Sicherheitserkenntnisse wurden die Anwendungseinschränkungen für Frauen im gebärfähigen Alter verschärft. Diese Zusammenfassung basiert auf der kurzen Sicherheitswarnung der AkdÄ.
💡Praxis-Tipp
Es wird dringend darauf hingewiesen, dass die Notwendigkeit zur Kontrazeption nicht mit dem Absetzen von Fingolimod endet. Laut Sicherheitsinformation muss eine zuverlässige Verhütungsmethode zwingend noch bis zu zwei Monate nach Therapieende beibehalten werden, um fötale Fehlbildungen zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Bei der Anwendung von Fingolimod in der Schwangerschaft besteht ein erhöhtes Risiko für fötale Fehlbildungen. Zu den am häufigsten gemeldeten Anomalien zählen angeborene Herzkrankheiten, Nierenfehlbildungen und muskuloskelettale Defekte.
Laut Rote-Hand-Brief muss eine zuverlässige Verhütungsmethode bis zu zwei Monate nach Beendigung der Behandlung mit Fingolimod angewendet werden.
Vor Beginn der Behandlung muss bei Frauen im gebärfähigen Alter ein negativer Schwangerschaftstest vorliegen. Zudem wird eine umfassende Aufklärung über die fötalen Risiken gefordert.
Wenn eine Frau während der Behandlung schwanger wird, ist Fingolimod gemäß der Sicherheitsinformation umgehend abzusetzen.
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Quelle: AkdÄ: Rote-Hand-Brief zu Fingolimod (Gilenya®)▼: Neue (AkdÄ, 2019). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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