AkdÄ2020

Postpartale Blutung durch Antidepressiva: AkdÄ Drug Safety

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Drug Safety Mail der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Jahr 2020 basiert auf Empfehlungen des Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC). Sie informiert über notwendige Anpassungen der Fach- und Gebrauchsinformationen für bestimmte Wirkstoffe.

Im Fokus stehen dabei neue Erkenntnisse zur Arzneimittelsicherheit aus Beobachtungsdaten. Dies betrifft einerseits das Blutungsrisiko unter bestimmten Antidepressiva in der Geburtshilfe und andererseits neue Nebenwirkungsprofile in der onkologischen Therapie.

Selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI) und Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer (SNRI) werden häufig zur Behandlung von Depressionen eingesetzt. Die neuen Warnhinweise adressieren spezifische Risiken am Ende einer Schwangerschaft.

Empfehlungen

Das Dokument formuliert folgende Kerninformationen für die Anpassung der Fachinformationen:

SSRI und SNRI: Risiko für postpartale Blutungen

Laut PRAC-Empfehlung weisen Beobachtungsdaten auf ein erhöhtes Risiko (weniger als zweifach) für postpartale Blutungen hin. Dies gilt, wenn eine Exposition mit SSRI oder SNRI im Monat vor der Geburt stattgefunden hat.

Die Warnung betrifft laut Dokument folgende Wirkstoffgruppen und Substanzen:

  • SSRI: Citalopram, Escitalopram, Fluoxetin, Fluvoxamin, Paroxetin, Sertralin

  • SNRI: Venlafaxin, Desvenlafaxin, Milnacipran

Besonderheit bei Vortioxetin

Für Vortioxetin liegen laut Bericht zwar keine spezifischen Studien zur Assoziation mit postpartalen Blutungen vor. Aufgrund des verwandten Wirkmechanismus wird jedoch von einem potenziellen Risiko ausgegangen.

Aufklärung vor der Geburt

Es wird darauf hingewiesen, dass Schwangere über das Risiko starker vaginaler Blutungen kurz nach der Geburt aufgeklärt werden sollen. Dies gilt insbesondere bei einer bekannten Vorgeschichte von Blutungsstörungen.

Pembrolizumab: Sjögren-Syndrom

Das Dokument fordert die Aufnahme des Sjögren-Syndroms als neue Nebenwirkung für den Antikörper Pembrolizumab. Die Häufigkeit wird je nach Therapieschema wie folgt klassifiziert:

TherapieschemaHäufigkeit des Sjögren-Syndroms
MonotherapieSelten (bis zu 1 von 1.000)
Kombination mit ChemotherapieSelten (bis zu 1 von 1.000)
Kombination mit AxitinibGelegentlich (bis zu 1 von 100)

Kontraindikationen

Das Dokument formuliert folgende Warnhinweise für die Fachinformationen:

  • SSRI/SNRI: Erhöhtes Risiko für postpartale Blutungen bei Einnahme im Monat vor der Geburt.

  • Vortioxetin: Potenzielles Risiko für postpartale Blutungen aufgrund des Wirkmechanismus.

  • Pembrolizumab: Auftreten eines Sjögren-Syndroms als unerwünschte Arzneimittelwirkung.

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💡Praxis-Tipp

Bei Schwangeren, die im letzten Monat vor der Entbindung mit SSRI oder SNRI behandelt werden, ist mit einem erhöhten Risiko für postpartale Blutungen zu rechnen. Es wird empfohlen, Geburtshelfer und Hebammen frühzeitig über die Medikation zu informieren, um entsprechende Vorbereitungen für das peripartale Management treffen zu können.

Häufig gestellte Fragen

Laut PRAC-Empfehlung erhöhen SSRI und SNRI das Risiko für postpartale Blutungen, wenn sie im Monat vor der Geburt eingenommen werden. Dies betrifft unter anderem Citalopram, Sertralin, Venlafaxin und potenziell auch Vortioxetin.

Beobachtungsdaten zeigen laut Dokument ein weniger als zweifach erhöhtes Risiko für eine postpartale Blutung. Ein besonderes Risiko besteht bei Patientinnen mit bekannten Blutungsstörungen in der Vorgeschichte.

Die Häufigkeit hängt vom Therapieschema ab. Bei einer Monotherapie oder Kombination mit Chemotherapie gilt die Nebenwirkung als selten, bei einer Kombination mit Axitinib als gelegentlich.

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Quelle: AkdÄ: Änderung des Wortlauts von Fach- und Gebrauchsinformationen – Empfehlungen des PRAC. (AkdÄ, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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