Parenterale Ernährung: Lichtschutz bei Frühgeborenen
Hintergrund
Die Drug Safety Mail 2019-48 der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) fasst einen Rote-Hand-Brief zur parenteralen Ernährung (PE) zusammen. Diese Zusammenfassung basiert auf der Sicherheitswarnung von September 2019.
Parenterale Ernährung wird bei Früh- und Neugeborenen eingesetzt, wenn eine orale oder enterale Nahrungsaufnahme nicht ausreichend möglich oder kontraindiziert ist.
Wenn PE-Produkte, die Aminosäuren oder Fettemulsionen enthalten, Licht ausgesetzt werden, können Peroxide und andere toxische Abbauprodukte entstehen. Frühgeborene haben ein besonders hohes Risiko für oxidativen Stress, weshalb diese Abbauprodukte bei ihnen schwerwiegende unerwünschte Wirkungen verursachen können.
💡Praxis-Tipp
Laut Rote-Hand-Brief ist der Lichtschutz nicht nur auf die Infusionsbeutel zu beschränken, sondern muss zwingend auch die gesamten Infusionsbestecke umfassen. Es wird betont, dass gerade bei Frühgeborenen aufgrund des hohen Risikos für oxidativen Stress höchste Sorgfalt bei der Abschirmung geboten ist.
Häufig gestellte Fragen
Laut Rote-Hand-Brief entstehen unter Lichteinfluss Peroxide und andere Abbauprodukte in aminosäuren- oder fetthaltigen Lösungen. Diese können bei Frühgeborenen schwere unerwünschte Wirkungen auslösen.
Die Warnung der AkdÄ bezieht sich primär auf Frühgeborene, die das höchste Risiko tragen. Vorsichtshalber wird der Lichtschutz jedoch für alle reifen Neugeborenen und Kinder bis zum Alter von zwei Jahren empfohlen.
Am stärksten von der lichtinduzierten Zersetzung betroffen sind Produkte, die Vitamine und/oder Lipide (Fettemulsionen) enthalten. Auch aminosäurenhaltige Lösungen werden explizit in der Warnung genannt.
Nein, der Rote-Hand-Brief fordert explizit, dass sowohl die Behältnisse als auch die kompletten Infusionsbestecke während der Verabreichung vor Licht geschützt werden müssen.
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Quelle: AkdÄ: Rote-Hand-Brief zu Produkten für die parenterale (AkdÄ, 2019). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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