Bedarfsgerechte Verordnung: AkdÄ Drug Safety Mail
Hintergrund
Diese Zusammenfassung basiert auf dem Kurztext der Drug Safety Mail 2020-20 der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Sie bezieht sich auf ein Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aus dem März 2020.
Hintergrund der Mitteilung ist die Sicherstellung einer adäquaten medikamentösen Versorgung während der Corona-Pandemie. Ziel ist es, drohende Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln zu vermeiden.
Besonders Patienten, die zwingend auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollen durch eine angepasste Verordnungspraxis geschützt werden. Gleichzeitig sollen unnötige Kontakte im Gesundheitssystem reduziert werden.
Empfehlungen
Die AkdÄ formuliert basierend auf dem BMG-Schreiben folgende Kernaspekte für die ärztliche Verordnungspraxis:
Chronisch kranke Patienten
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Die Arzneimittelverordnung sollte bei chronisch kranken Patienten wie gewohnt fortgeführt werden.
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Es wird die Verordnung von großen Packungseinheiten (zum Beispiel N3-Packungen) empfohlen.
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Durch diese Maßnahme sollen unnötige Arztbesuche und damit verbundene Infektionsrisiken vermieden werden.
Vermeidung von Engpässen
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Auf die Ausstellung zusätzlicher Privatrezepte sollte laut Mitteilung möglichst verzichtet werden.
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Dies dient dem Zweck, dass essenzielle Arzneimittel den Patienten zur Verfügung stehen, die diese dringend benötigen.
💡Praxis-Tipp
Die AkdÄ betont die Wichtigkeit, bei chronisch Kranken reguläre Packungsgrößen (wie N3) beizubehalten, anstatt aus Sorge vor Engpässen kleinere Mengen zu verordnen. Gleichzeitig wird davor gewarnt, durch zusätzliche Privatrezepte eine künstliche Verknappung von essenziellen Medikamenten zu verursachen.
Häufig gestellte Fragen
Laut AkdÄ sollte die Verordnung wie gewohnt fortgeführt werden. Es wird empfohlen, reguläre Packungsgrößen wie N3-Packungen zu verschreiben, um unnötige Arztbesuche zu vermeiden.
Der Verzicht auf zusätzliche Privatrezepte wird empfohlen, um Versorgungsengpässe zu verhindern. So soll sichergestellt werden, dass Arzneimittel für die Patienten verfügbar bleiben, die sie zwingend benötigen.
Das primäre Ziel ist die Vermeidung von medikamentösen Versorgungsengpässen während der Corona-Epidemie. Zudem soll die adäquate Behandlung von Patienten, die zwingend auf Medikamente angewiesen sind, sichergestellt werden.
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Quelle: AkdÄ: Bedarfsgerechte Verordnung von Arzneimitteln – Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit. (AkdÄ, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.