Saccharomyces boulardii Kontraindikationen: AkdÄ 2018
Hintergrund
Arzneimittel mit dem Wirkstoff Saccharomyces boulardii (Saccharomyces cerevisiae HANSEN CBS 5926) enthalten lebensfähige Hefezellen. Sie sind laut der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zur Vorbeugung und symptomatischen Behandlung verschiedener Diarrhö-Formen zugelassen.
Einige Präparate verfügen zudem über eine Zulassung zur begleitenden Behandlung chronischer Akne-Formen.
Ein Rote-Hand-Brief aus dem Jahr 2018 informiert über seltene, aber schwerwiegende Komplikationen unter der Therapie. In seltenen Fällen sind Fungämien aufgetreten, die bei schwerkranken Personen zu Todesfällen führten.
Empfehlungen
Handhabung und Kontaminationsschutz
Die AkdÄ warnt vor dem Risiko einer Kontamination von Personen, die sich in unmittelbarer Nähe von behandelten Personen aufhalten. Die Mikroorganismen können über die Hände oder die Raumluft übertragen werden.
Um eine Ausbreitung zu verhindern, formuliert das Dokument folgende Sicherheitsmaßnahmen für das medizinische Personal:
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Beutel und Kapseln dürfen nicht in Krankenzimmern geöffnet werden.
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Bei der Handhabung der Arzneimittel müssen Handschuhe getragen werden.
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Nach der Anwendung sind die Handschuhe zu entsorgen und die Hände gründlich zu waschen.
Besondere Vorsicht wird bei der Handhabung in Gegenwart von schwerkranken oder immunsupprimierten Personen gefordert. Dies gilt ebenso für die Anwesenheit von Personen mit zentralem oder peripherem Venenkatheter.
Kontraindikationen
Laut Rote-Hand-Brief sind Saccharomyces boulardii-haltige Arzneimittel bei folgenden Personengruppen strikt kontraindiziert:
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Schwerkranke Personen
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Immunsupprimierte Personen
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Personen mit zentralem Venenkatheter (bereits bestehende Kontraindikation)
💡Praxis-Tipp
Der Rote-Hand-Brief betont das Risiko einer aerogenen oder manuellen Übertragung der Hefezellen im klinischen Alltag. Es wird dringend darauf hingewiesen, Kapseln oder Beutel mit Saccharomyces boulardii niemals im Patientenzimmer zu öffnen, um nosokomiale Fungämien bei vulnerablen Zimmernachbarn zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Laut AkdÄ sind unter der Behandlung mit Saccharomyces boulardii in seltenen Fällen Fungämien aufgetreten. Bei schwerkranken Personen kam es in diesem Zusammenhang zu Todesfällen.
Das Dokument gibt vor, dass Beutel und Kapseln nicht im Krankenzimmer geöffnet werden dürfen. Zudem wird das Tragen von Handschuhen sowie anschließendes gründliches Händewaschen empfohlen.
Die Präparate sind zur Vorbeugung und symptomatischen Behandlung verschiedener Formen von Diarrhöen zugelassen. Einige Arzneimittel haben zusätzlich eine Zulassung für die begleitende Behandlung chronischer Akne.
Ja, der Rote-Hand-Brief warnt vor einer Kontamination von Personen in unmittelbarer Nähe. Die lebensfähigen Hefezellen können über die Raumluft oder die Hände des Personals übertragen werden.
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Quelle: AkdÄ: Rote-Hand-Brief zu Saccharomyces boulardii (AkdÄ, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.