AkdÄ2019

Tocilizumab (RoActemra): Leberschäden & Monitoring (AkdÄ)

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) informiert in einem Rote-Hand-Brief über das Risiko schwerer arzneimittelinduzierter Leberschäden unter der Therapie mit Tocilizumab (RoActemra). Die gemeldeten Fälle umfassen Hepatitis, Gelbsucht und akutes Leberversagen, die teilweise eine Lebertransplantation erforderlich machten.

Die Häufigkeit dieser schwerwiegenden Hepatotoxizität wird als selten eingestuft. Die Ereignisse traten in einem stark variierenden Zeitraum von zwei Wochen bis zu mehr als fünf Jahren nach Behandlungsbeginn auf.

Tocilizumab ist unter anderem zur Behandlung der rheumatoiden Arthritis, der Riesenzellarteriitis bei Erwachsenen sowie bestimmter Formen der juvenilen idiopathischen Arthritis zugelassen. Insbesondere in Kombination mit anderen potenziell hepatotoxischen Arzneimitteln wie Methotrexat kann es zu einer vorübergehenden oder intermittierenden Erhöhung der Transaminasen kommen.

Empfehlungen

Die Publikation formuliert folgende Kernempfehlungen zur Risikominimierung:

Patientenaufklärung

Laut AkdÄ wird empfohlen, Patienten über das Risiko aufzuklären. Sie sollen darauf hingewiesen werden, bei Anzeichen oder Symptomen einer Leberschädigung umgehend ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Monitoring der Leberwerte

Für Patienten mit rheumatologischen Indikationen wird ein strukturiertes Monitoring der Transaminasen (ALT/GPT und AST/GOT) empfohlen:

BehandlungsdauerEmpfohlenes Kontrollintervall
In den ersten 6 MonatenAlle 4 bis 8 Wochen
Nach 6 MonatenAlle 12 Wochen

Therapieentscheidung und Grenzwerte

Die Publikation definiert klare Grenzwerte für den Einsatz von Tocilizumab in Abhängigkeit der Leberwerte:

Transaminasen-Wert (ALT/AST)Klinische Konsequenz
> 1,5-fach des NormalwertesVorsicht geboten, wenn eine Behandlung in Betracht gezogen wird
> 5-fach des NormalwertesBehandlung wird nicht empfohlen
Veränderte Werte im VerlaufDosisanpassung (Reduktion, Unterbrechung oder Absetzen) prüfen

Ausnahmen

Die genannten Empfehlungen zu Leberwertkontrollen gelten ausdrücklich nicht für alle Patientengruppen. Für die Indikation des Zytokinfreisetzungssyndroms (Cytokine Release Syndrome) finden diese Vorgaben laut Rote-Hand-Brief keine Anwendung.

Kontraindikationen

Gemäß der AkdÄ-Information wird eine Behandlung mit Tocilizumab nicht empfohlen, wenn die ALT- oder AST-Werte das 5-Fache des oberen Normalwertes überschreiten.

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💡Praxis-Tipp

Ein besonderes Augenmerk sollte auf die späte Manifestation der Hepatotoxizität gelegt werden, da schwere Leberschäden laut AkdÄ noch mehr als fünf Jahre nach Behandlungsbeginn auftreten können. Zudem wird eine erhöhte Wachsamkeit bei der Kombination mit anderen potenziell hepatotoxischen Medikamenten wie Methotrexat empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Bei rheumatologischen Indikationen empfiehlt die AkdÄ eine Kontrolle von ALT und AST in den ersten sechs Monaten alle vier bis acht Wochen. Danach sollte die Überwachung alle zwölf Wochen erfolgen.

Laut Rote-Hand-Brief wird eine Behandlung mit Tocilizumab nicht empfohlen, wenn die ALT- oder AST-Werte das 5-Fache des Normalwertes überschreiten. Bei Werten über dem 1,5-Fachen ist bereits bei Behandlungsbeginn Vorsicht geboten.

Die schwerwiegenden Leberschäden können in einem sehr variablen Zeitraum auftreten. Die AkdÄ berichtet von Fällen, die zwischen zwei Wochen und mehr als fünf Jahren nach Behandlungsbeginn beobachtet wurden.

Nein, die Empfehlungen des Rote-Hand-Briefs zu Leberwertkontrollen und Grenzwerten gelten nicht für die Behandlung des Zytokinfreisetzungssyndroms (Cytokine Release Syndrome). Sie beziehen sich primär auf die rheumatologischen Indikationen.

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Quelle: AkdÄ: Rote-Hand-Brief zu RoActemra® (Tocilizumab) (AkdÄ, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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