Hyponatriämie durch i.v.-Lösungen: AkdÄ Rote-Hand-Brief
Hintergrund
Der Rote-Hand-Brief der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Jahr 2018 warnt vor dem Risiko einer schweren Hyponatriämie bei der Anwendung bestimmter elektrolyt- und/oder kohlenhydrathaltiger intravenöser Flüssigkeiten.
Diese Lösungen können nach der Gabe als sogenannte physiologisch hypotone Lösungen wirken. Dies geschieht durch die Metabolisierung und den schnellen aktiven Transport von Glukose in die Körperzellen, was den Effekt einer Zufuhr von freiem Wasser hervorruft.
Eine daraus resultierende schwere Hyponatriämie (Serumnatrium < 130 mmol/l) birgt laut Warnung die Gefahr einer akuten hyponatriämischen Enzephalopathie. Diese kann zu irreversiblen Hirnschädigungen und im schlimmsten Fall zum Tod führen.
Empfehlungen
Die Sicherheitswarnung formuliert folgende Kernaspekte für den klinischen Alltag:
Indikationsstellung und Risikofaktoren
Es wird eine strenge und korrekte Indikationsstellung für die intravenöse Gabe glukosehaltiger Flüssigkeiten gefordert. Das Risiko für Elektrolytungleichgewichte hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab:
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Natriumgehalt der Lösung
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Infusionsvolumen und Infusionsrate
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Klinischer Zustand der behandelten Person
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Individuelle Fähigkeit, Glukose zu verstoffwechseln
Hochrisikogruppen
Laut AkdÄ weisen bestimmte Personengruppen ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer progressiven Hyponatriämie auf. Dazu zählen insbesondere Personen mit einer erhöhten Ausschüttung des antidiuretischen Hormons (ADH/Vasopressin).
Weitere explizit genannte Risikogruppen sind:
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Kinder
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Frauen während der Entbindung
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Personen in der postoperativen Phase
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Personen mit Leberversagen
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Personen mit Syndrom der inadäquaten ADH-Sekretion (SIADH)
Überwachung (Monitoring)
Bei Risikogruppen wird eine engmaschige Überwachung vor und während der Gabe der betroffenen intravenösen Flüssigkeiten empfohlen. Dies gilt insbesondere bei gleichzeitiger Behandlung mit Vasopressin-Agonisten wie Terlipressin oder Desmopressin.
Folgende Parameter müssen laut Warnung kontrolliert werden:
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Flüssigkeitsgleichgewicht (Bilanzierung)
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Serumglukose
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Serumnatrium
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Weitere relevante Elektrolyte
Kontraindikationen
Der Rote-Hand-Brief warnt ausdrücklich vor der unkritischen Gabe von elektrolyt- und/oder kohlenhydrathaltigen intravenösen Flüssigkeiten bei Personen mit erhöhter nicht-osmotischer Freisetzung von Vasopressin.
Zudem wird auf die potenziell tödlichen Folgen einer iatrogenen Hyponatriämie (Serumnatrium < 130 mmol/l) durch die Entwicklung einer akuten hyponatriämischen Enzephalopathie hingewiesen.
💡Praxis-Tipp
Der Rote-Hand-Brief betont, dass glukosehaltige Infusionslösungen im Körper durch den raschen intrazellulären Glukosetransport wie die Zufuhr von freiem Wasser wirken können (physiologisch hypotone Lösungen). Es wird daher dringend angeraten, bei der Verordnung das Infusionsvolumen und die Infusionsrate genau an die individuelle Stoffwechselsituation anzupassen, um lebensbedrohliche hyponatriämische Enzephalopathien zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Laut der Sicherheitswarnung wird eine schwere Hyponatriämie bei einem Serumnatrium-Spiegel von unter 130 mmol/l definiert.
Die Warnung erklärt, dass Glukose schnell in die Körperzellen transportiert und metabolisiert wird. Dadurch bleibt das Lösungsmittel als freies Wasser im Extrazellularraum zurück, was zu einem Verdünnungseffekt führt.
Das Dokument nennt insbesondere Kinder, Frauen unter der Geburt, postoperative Fälle sowie Personen mit Leberversagen oder erhöhter ADH-Ausschüttung (z. B. SIADH) als Hochrisikogruppen.
Es wird empfohlen, vor und während der Infusionstherapie das Flüssigkeitsgleichgewicht, die Serumglukose, das Serumnatrium sowie weitere Elektrolyte zu überwachen.
Die AkdÄ warnt besonders vor der gleichzeitigen Behandlung mit Vasopressin-Agonisten wie Terlipressin oder Desmopressin, da diese die Wasserretention zusätzlich verstärken.
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Quelle: AkdÄ: Rote-Hand-Brief zu bestimmten elektrolyt- und/oder (AkdÄ, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.