Restvolumen bei Kurzinfusionen: AkdÄ-Sicherheitswarnung
Hintergrund
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) thematisiert in einer Sicherheitswarnung das Problem des Restvolumens bei Kurzinfusionen. Bei der Verabreichung von Arzneimitteln über Infusionssysteme verbleibt systembedingt eine gewisse Flüssigkeitsmenge im Schlauchsystem.
Besonders bei Kurzinfusionen mit Volumina zwischen 50 und 200 ml kann dieses Restvolumen einen signifikanten Anteil der Gesamtdosis ausmachen. Da diese Menge dem Patienten nicht zugeführt wird, besteht das Risiko einer klinisch relevanten Unterdosierung.
Diese Zusammenfassung basiert auf der Drug Safety Mail 2017-35 der AkdÄ. Die Warnung zielt darauf ab, das Problembewusstsein beim medizinischen und pflegerischen Personal bereits in der Ausbildung zu schärfen.
Empfehlungen
Zur Vermeidung von Unterdosierungen formuliert die AkdÄ folgende Kernempfehlungen:
Patienten ohne Flüssigkeitsrestriktion
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Es wird empfohlen, Infusionen mit einem größeren Trägervolumen von mindestens 250 ml zu verwenden.
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Durch das größere Volumen sinkt der relative Anteil des Restvolumens an der Gesamtdosis.
Patienten mit Flüssigkeitsrestriktion
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Bei dieser Patientengruppe rät die AkdÄ zum Einsatz von speziellen Pumpensystemen.
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Diese Systeme sollten ein minimales Restvolumen aufweisen, um eine exakte Dosierung zu gewährleisten.
Medikamente mit enger therapeutischer Breite
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Bei kleinen Infusionsvolumina und Wirkstoffen mit enger therapeutischer Breite wird ein Nachspülen des Systems empfohlen.
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Das Nachspülen sollte mit einer geeigneten Trägerflüssigkeit erfolgen.
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Es wird betont, dass beim Nachspülen eine gleichbleibende Flussrate beibehalten werden muss.
💡Praxis-Tipp
Ein häufiger Fehler im klinischen Alltag ist das fehlende Nachspülen des Infusionsbestecks bei Kurzinfusionen mit hochwirksamen Medikamenten. Die AkdÄ betont, dass insbesondere bei Wirkstoffen mit enger therapeutischer Breite das System zwingend mit gleichbleibender Flussrate nachgespült werden sollte, da sonst ein relevanter Teil der Dosis im Schlauchsystem verbleibt.
Häufig gestellte Fragen
Bei Kurzinfusionen von 50 bis 200 ml macht das im Infusionssystem verbleibende Restvolumen einen prozentual hohen Anteil aus. Laut AkdÄ führt dies dazu, dass der Patient nicht die vollständige Dosis erhält, was eine klinisch relevante Unterdosierung zur Folge haben kann.
Die AkdÄ empfiehlt bei Patienten ohne Flüssigkeitsrestriktion die Wahl eines größeren Infusionsvolumens von mindestens 250 ml. Bei Patienten mit Flüssigkeitsrestriktion wird der Einsatz von Pumpensystemen mit minimalem Restvolumen angeraten.
Gemäß der Sicherheitswarnung sollte das Infusionssystem bei diesen Medikamenten nach Beendigung der eigentlichen Infusion nachgespült werden. Dies muss mit einer geeigneten Flüssigkeit und bei gleichbleibender Flussrate erfolgen.
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Quelle: AkdÄ: Bekanntgabe der AkdÄ im Deutschen Ärzteblatt vom (AkdÄ, 2017). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.