Drospirenon (Yasmin): VTE-Risiko und Kontraindikation

Diese Leitlinie stammt aus 2011 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2011)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf einer Sicherheitswarnung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus dem Jahr 2011.

Venöse thromboembolische Ereignisse (VTE) stellen eine bekannte, wenn auch seltene Nebenwirkung bei der Anwendung kombinierter oraler Kontrazeptiva (KOK) dar.

Drospirenonhaltige Präparate wie Yasmin® sind seit dem Jahr 2000 in der EU zugelassen. Nach der Auswertung neuerer epidemiologischer Studien durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) ergaben sich neue Erkenntnisse zur Risikobewertung, die zu einer Aktualisierung der Produktinformationen führten.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut BfArM weisen drospirenonhaltige orale Kontrazeptiva ein höheres Thromboserisiko auf als Präparate mit Levonorgestrel. Es wird empfohlen, diese Risiko-Unterschiede bei der Aufklärung zu thematisieren und individuelle VTE-Risikofaktoren vor jeder Verordnung sorgfältig zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Laut BfArM wird das VTE-Risiko von drospirenonhaltigen Präparaten wie Yasmin als ähnlich hoch eingeschätzt wie bei desogestrel- oder gestodenhaltigen Kontrazeptiva. Dies entspricht bis zu 40 Fällen pro 100.000 Frauenjahre.

Die Warnung des BfArM zeigt, dass levonorgestrelhaltige kombinierte orale Kontrazeptiva das geringste Risiko aufweisen. Hier liegt die Häufigkeit bei etwa 20 Fällen pro 100.000 Frauenjahre.

Ja, laut den Daten des BfArM ist das Risiko in der Schwangerschaft am höchsten. Es kommt zu etwa 60 VTE-Fällen pro 100.000 Schwangerschaften, was über dem Risiko aller genannten Kontrazeptiva liegt.

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Quelle: Drospirenonhaltige orale Kontrazeptiva (z.B. Yasmin): Aktualisierung der Produktinformationen zum Risiko venöser Thromboembolien (BfArM, 2011). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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