Thromboembolie-Risiko bei Kontrazeptiva: AkdÄ-Stellungnahme
Hintergrund
Die Stellungnahme der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Jahr 2014 basiert auf einem Risikobewertungsverfahren der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Sie befasst sich mit dem Risiko für venöse Thromboembolien (VTE) bei der Anwendung kombinierter hormonaler Kontrazeptiva.
Grundsätzlich wird das VTE-Risiko unter allen Präparaten mit einem niedrigen Ethinylestradiol-Gehalt von unter 50 µg als gering eingestuft. Dennoch zeigt die Bewertung, dass das Risiko stark vom enthaltenen Gestagen sowie von individuellen Risikofaktoren der Anwenderin abhängt.
Im europäischen Vergleich fiel auf, dass in Deutschland anteilig deutlich mehr Präparate der dritten und vierten Generation verordnet wurden als in anderen Ländern. Diese weisen ein höheres oder bislang unklares Risiko für venöse Thromboembolien auf.
Empfehlungen
Risikofaktoren und Risikozeiträume
Laut AkdÄ ist das Risiko für eine venöse Thromboembolie im ersten Jahr der Anwendung am höchsten. Ein ähnlich hohes Risiko besteht bei einer erneuten Anwendung nach einer Einnahmepause von mehr als vier Wochen.
Zusätzlich wird auf weitere Faktoren hingewiesen, die das VTE-Risiko erhöhen:
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Venöse Thromboembolien in der Vorgeschichte
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Kürzliche Traumata oder Operationen sowie Immobilisation
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Rauchen und Übergewicht
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Hereditäre Thrombophilie
Präparateauswahl nach Gestagen-Typ
Die AkdÄ empfiehlt, bei der Auswahl eines kombinierten hormonalen Kontrazeptivums die Unterschiede im VTE-Risiko der verschiedenen Gestagene zu berücksichtigen. Hinsichtlich des Nutzens konnten keine Unterschiede zwischen den Präparaten festgestellt werden.
Da sich nichtschwerwiegende Nebenwirkungen wie Akne oder Gewichtszunahme unterscheiden können, sollte laut Stellungnahme eine Auswahl verschiedener Kontrazeptiva zur Verfügung stehen.
Für die Verordnung formuliert die AkdÄ folgende Kernempfehlungen:
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Bei Erstanwenderinnen sollen vorzugsweise Präparate mit dem niedrigsten VTE-Risiko verordnet werden.
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Dies gilt auch für Frauen mit einem aus anderen Gründen erhöhten VTE-Risiko, sofern nach einer Nutzen-Risiko-Abwägung ein Kontrazeptivum verordnet wird.
| Gestagen-Generation | Enthaltenes Gestagen | VTE-Risiko |
|---|---|---|
| 2. Generation | Levonorgestrel, Norethisteron, Norgestimat | Niedrigstes Risiko |
| 3. und 4. Generation | Desogestrel, Drospirenon, Chlormadinon, Dienogest | Höheres oder unklares Risiko |
Kontraindikationen
Laut Stellungnahme müssen bei der Verordnung eines kombinierten hormonalen Kontrazeptivums Kontraindikationen strikt beachtet werden. Dazu zählen unter anderem:
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Bestehende oder vorausgegangene venöse oder arterielle Thrombosen
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Bekannte Blutgerinnungsstörungen
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Sehr hoher Blutdruck
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Diabetes mellitus mit Gefäßschäden
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Migräne mit fokalen neurologischen Symptomen in der Anamnese
💡Praxis-Tipp
Laut AkdÄ wird in Deutschland im europäischen Vergleich ein überproportional hoher Anteil an Kontrazeptiva der dritten und vierten Generation verordnet. Es wird nachdrücklich empfohlen, insbesondere bei Erstanwenderinnen auf Präparate mit Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat zurückzugreifen, da diese das geringste Thromboembolie-Risiko aufweisen.
Häufig gestellte Fragen
Laut AkdÄ weisen kombinierte hormonale Kontrazeptiva mit den Gestagenen Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat das niedrigste Risiko für venöse Thromboembolien auf. Diese Präparate werden insbesondere für Erstanwenderinnen empfohlen.
Die Stellungnahme weist darauf hin, dass das Risiko für eine venöse Thromboembolie im ersten Jahr der Anwendung am höchsten ist. Gleiches gilt für den Neustart der Einnahme nach einer Pause von mehr als vier Wochen.
Rauchen wird in der Stellungnahme als Risikofaktor für venöse Thromboembolien eingestuft. Wenn nach einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung dennoch ein kombiniertes Kontrazeptivum verordnet wird, wird die Wahl eines Präparats mit niedrigem VTE-Risiko empfohlen.
Zu den strikten Kontraindikationen zählen laut AkdÄ unter anderem vorausgegangene Thrombosen, bekannte Blutgerinnungsstörungen und sehr hoher Blutdruck. Auch ein Diabetes mellitus mit Gefäßschäden oder eine Migräne mit fokalen neurologischen Symptomen schließen eine Verordnung aus.
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Quelle: AkdÄ Bekanntgabe: Bei der Verschreibung von kombinierten hormonalen Kontrazeptiva sollte das Risiko für thromboembolische Ereignisse berücksichtigt werden (AkdÄ, 2014). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.