DMP-Anforderungen: Kriterien für Diabetes, KHK und COPD

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die DMP-Anforderungen-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) regelt die Ausgestaltung strukturierter Behandlungsprogramme (Disease Management Programme) in Deutschland. Sie definiert indikationsübergreifende und spezifische Vorgaben für die Versorgung chronischer Erkrankungen.

Zu den umfassten Indikationen gehören unter anderem Diabetes mellitus Typ 1 und 2, koronare Herzkrankheit (KHK), Asthma bronchiale, COPD, Herzinsuffizienz, Brustkrebs sowie Depression und Adipositas. Ziel ist eine sektorenübergreifende, qualitätsgesicherte und evidenzbasierte medizinische Betreuung.

Ein zentrales Element der Richtlinie ist die patientenzentrierte Vorgehensweise im Sinne des "Shared Decision Making". Die aktive Einbindung der Erkrankten durch strukturierte Schulungen und individuelle Zielvereinbarungen wird ausdrücklich gefordert.

Empfehlungen

Die Richtlinie formuliert indikationsübergreifende und spezifische Kernempfehlungen für die Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme.

Einschreibung und Diagnostik

Laut Richtlinie setzt die Einschreibung in ein DMP eine gesicherte Diagnose gemäß den indikationsspezifischen Kriterien voraus. Es wird gefordert, dass die behandelnde ärztliche Person prüft, ob die erkrankte Person von der Teilnahme profitiert und aktiv mitwirken kann.

Zudem wird eine umfassende Aufklärung über die Programmziele und die Notwendigkeit der aktiven Mitwirkung verlangt. Die schriftliche oder elektronische Einwilligung zur Teilnahme und Datenverarbeitung ist zwingend erforderlich.

Therapieplanung und Schulung

Die Leitlinie betont die Wichtigkeit einer differenzierten, individuellen Therapieplanung. Diese soll auf Basis einer Risikostratifizierung und unter Berücksichtigung von Komorbiditäten erfolgen.

Folgende Maßnahmen werden indikationsübergreifend empfohlen:

  • Vereinbarung individueller Therapieziele (z. B. Blutdruck, Gewicht, HbA1c)

  • Regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung und Anpassung der Therapie

  • Teilnahme an evaluierten, zielgruppenspezifischen Schulungsprogrammen

  • Förderung von Lebensstilmodifikationen wie Tabakentwöhnung und körperlicher Aktivität

Indikationsspezifische Zielwerte und Parameter

Für verschiedene chronische Erkrankungen definiert die Richtlinie konkrete klinische Zielwerte und Überwachungsparameter. Diese dienen der Steuerung der Therapie und der Vermeidung von Folgeschäden.

IndikationZielwert / ParameterKontrollintervall
Diabetes mellitus Typ 2HbA1c 6,5 % bis 7,5 % (individuell bis 8,5 %)Vierteljährlich bis halbjährlich
Koronare Herzkrankheit (KHK)Blutdruck < 140/90 mmHgRegelmäßig
Asthma bronchialeFEV1-Wert (ab 5. Lebensjahr)Mindestens einmal jährlich
HerzinsuffizienzLVEF ≤ 40 % (Einschlusskriterium)Regelmäßige klinische Kontrolle
Adipositas (Erwachsene)Gewichtsreduktion ≥ 5 % (bei BMI < 35) oder ≥ 10 % (bei BMI ≥ 35)Regelmäßig

Multimedikation und Kooperation

Bei Vorliegen einer Multimedikation (fünf oder mehr dauerhaft verordnete Arzneimittel) wird eine mindestens jährliche strukturierte Erfassung der Medikation empfohlen. Hierbei sollen Interaktionen und Nebenwirkungen geprüft sowie Dosisanpassungen vorgenommen werden.

Die Richtlinie fordert zudem eine enge Kooperation der Versorgungssektoren. Bei definierten Indikationen oder unzureichendem Therapieerfolg wird die Überweisung an spezialisierte Fachdisziplinen oder qualifizierte Einrichtungen verlangt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Ein zentraler Aspekt der DMP-Anforderungen-Richtlinie ist das strukturierte Medikamentenmanagement bei Multimorbidität. Es wird empfohlen, bei Personen mit fünf oder mehr dauerhaft verordneten Arzneimitteln mindestens einmal jährlich eine strukturierte Erfassung und Überprüfung der Medikation durchzuführen. Dabei ist besonders auf Nierenfunktionseinschränkungen (eGFR) zu achten, um Dosisanpassungen frühzeitig vornehmen zu können.

Häufig gestellte Fragen

Laut Richtlinie muss die Diagnose indikationsspezifisch gesichert sein. Zudem wird vorausgesetzt, dass die betroffene Person aktiv am Programm mitwirken kann und schriftlich oder elektronisch einwilligt.

Die Dokumentationsintervalle variieren je nach Indikation und Krankheitsverlauf. In der Regel wird eine quartalsweise oder halbjährliche Dokumentation der Befunde und Therapieziele gefordert.

Die Leitlinie empfiehlt einen individuellen Zielkorridor zwischen 6,5 % und 7,5 %. Bei Multimorbidität oder Hypoglykämiegefährdung kann ein Wert bis zu 8,5 % toleriert werden, sofern Symptomfreiheit besteht.

Eine fachärztliche Mitbeurteilung wird bei unzureichendem Therapieerfolg, dem Neuauftreten von Komplikationen oder speziellen Fragestellungen empfohlen. Die genauen Überweisungskriterien sind in den jeweiligen indikationsspezifischen Anlagen der Richtlinie definiert.

Es wird nachdrücklich empfohlen, den Erkrankten den Zugang zu strukturierten und evaluierten Schulungsprogrammen zu ermöglichen. Die Teilnahme ist für die Betroffenen freiwillig, stellt jedoch eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Selbstmanagements dar.

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Quelle: DMP-Anforderungen-Richtlinie (G-BA) - Konsolidierte Fassung (Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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