DGKJ2008Pädiatrie

IT-Förderung in der Pädiatrie: Stellungnahme der DGKJ

Diese Leitlinie stammt aus 2008 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGKJ (2008)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die vorliegende Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) aus dem Jahr 2020 bezieht sich auf den Gesetzentwurf zum Zukunftsprogramm Krankenhäuser. Dieses Programm zielt auf die finanzielle Förderung der Digitalisierung und IT-Modernisierung in deutschen Kliniken ab.

Die Autoren begrüßen die Initiative zur Modernisierung der Krankenhaus-IT ausdrücklich und betonen den großen Handlungsbedarf in diesem Sektor. Gleichzeitig wird auf die besonderen Anforderungen der Kindermedizin hingewiesen.

Da der Markt für Krankenhausinformationssysteme primär auf die Erwachsenenmedizin ausgerichtet ist, fehlen oft pädiatrische Spezifika. Aufgrund geringerer Patientenzahlen entwickeln Softwarefirmen diese speziellen Module meist nicht eigeninitiativ, weshalb ein regulatorisches Eingreifen gefordert wird.

Empfehlungen

Die Stellungnahme formuliert folgende zentrale Positionen und Forderungen an den Gesetzgeber:

Spezifische IT-Anforderungen der Pädiatrie

Laut den Autoren benötigt die Kinder- und Jugendmedizin eigene Softwarelösungen oder spezifische Ergänzungen zu gängigen Erwachsenen-Systemen. Dies betrifft insbesondere Electronic Health Records (EHR) und das Patientenmanagement.

Als zwingende pädiatrische Spezifika für IT-Systeme werden genannt:

  • Funktionen für eine gewichtsabhängige Dosierung von Medikamenten

  • Tools zur longitudinalen Beurteilung von Wachstum und Entwicklung

  • Abbildung weiterer therapeutischer Besonderheiten der Altersgruppe

Forderungen zur Fördersystematik

Um die strukturelle Benachteiligung der Pädiatrie auf dem Softwaremarkt auszugleichen, wird eine Anpassung der gesetzlichen Fördermöglichkeiten gefordert.

Die DGKJ empfiehlt folgende Maßnahmen:

  • Spezielle Fördermöglichkeiten für Krankenhäuser mit pädiatrischen Abteilungen, wenn diese besondere IT-Lösungen für Kinder installieren.

  • Finanzielle Anreize (z.B. Boni) im Fördersystem für Kliniken, die spezifische Kinder-Module in ihren IT-Systemen mit beantragen.

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Bei der Implementierung neuer Krankenhausinformationssysteme wird darauf hingewiesen, dass Standardsoftware für Erwachsene die Anforderungen der Pädiatrie oft nicht erfüllt. Es wird empfohlen, bei der IT-Planung explizit auf die Verfügbarkeit von Modulen für gewichtsadaptierte Dosierungen und die longitudinale Wachstumsdokumentation zu achten.

Häufig gestellte Fragen

Laut Stellungnahme der DGKJ fehlen in Standard-Softwarelösungen oft essenzielle pädiatrische Funktionen. Dazu gehören insbesondere Tools für die gewichtsabhängige Dosierung und die longitudinale Beurteilung der kindlichen Entwicklung.

Die Autoren weisen darauf hin, dass der Markt dies aufgrund der geringeren Patientenzahlen in der Pädiatrie nicht von allein regelt. Für IT-Unternehmen fehlt oft der wirtschaftliche Anreiz, spezifische Lösungen für diese kleinere Zielgruppe zu programmieren.

Es wird gefordert, dass Krankenhäuser spezielle Fördermittel oder Boni erhalten, wenn sie IT-Systeme mit spezifischen Modulen für Kinder beantragen und installieren. Dies soll den Nachteil auf dem Softwaremarkt ausgleichen.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: DGKJ: Zur Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (DGKJ, 2008). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien