Pädiatrie-Versorgung: Finanzierung und Pflegepersonal
Hintergrund
Die vorliegende Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) bezieht sich auf den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege. Der Fokus liegt dabei ausschließlich auf den kinder- und jugendmedizinischen Aspekten.
Ein zentrales Anliegen der Fachgesellschaft ist die Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Dabei wird auf strukturelle und finanzielle Herausforderungen im aktuellen Gesundheitssystem hingewiesen.
💡Praxis-Tipp
Die Stellungnahme weist nachdrücklich darauf hin, dass Personalbedarfsberechnungen aus der Erwachsenenmedizin den pflegerischen Aufwand in der Kinder- und Jugendmedizin nicht adäquat abbilden. Es wird empfohlen, für die Personalplanung in der Pädiatrie spezifische Instrumente wie den Pflegebedarfs- und -maßnahmenscore heranzuziehen, um eine Unterversorgung zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Laut DGKJ-Stellungnahme ist die Begrenzung auf 400.000 Euro pro Jahr nicht ausreichend, um nicht-kostendeckende pädiatrische Abteilungen in der Fläche zu erhalten. Das aktuelle Abrechnungssystem benachteiligt die Kinder- und Jugendmedizin systematisch.
Aktuell werden Transitionsprogramme häufig über Selektivverträge realisiert. Die Fachgesellschaft spricht sich dafür aus, diese Programme als reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu etablieren.
Es wird die Anwendung des Pflegebedarfs- und -maßnahmenscores empfohlen, der speziell für die Kinder- und Jugendmedizin entwickelt wurde. Instrumente aus dem Erwachsenenbereich werden als ungeeignet bewertet.
Die Stellungnahme warnt davor, dass durch die generalistische Pflegeausbildung spezialisierte Ausbildungsplätze in der Kinderkrankenpflege abgebaut werden. Dies könnte den Mangel an qualifiziertem Personal auf Kinderstationen drastisch verschärfen.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: DGKJ: Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (DGKJ, 2008). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Verwandte Leitlinien
DGKJ: Zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege – GPVG
DGKJ: Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung
DGKJ: Zur Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser
DGKJ: Zum Kabinettsentwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
DGKJ: Zum Referentenentwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
DGKJ: Zum Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung – PpUGV
DGKJ: Zum Entwurf einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und FDP zum Kranknehauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)
DGKJ: Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG)
ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien
AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.
Kostenloses Konto erstellen