Gesundheitsversorgung in der Pädiatrie: DGKJ-Stellungnahme
Hintergrund
Die vorliegende Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) bezieht sich auf den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege. Der Fokus liegt dabei ausschließlich auf den kinder- und jugendmedizinischen Aspekten.
Ein zentrales Anliegen der Fachgesellschaft ist die Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Dabei wird auf strukturelle und finanzielle Herausforderungen im aktuellen Gesundheitssystem hingewiesen.
Empfehlungen
Die Stellungnahme formuliert folgende zentrale Positionen und Forderungen:
Krankenhausfinanzierung und Sicherstellungszuschläge
Es wird ausdrücklich begrüßt, dass Krankenhäuser auch nach dem 30. Juni in die Liste für Sicherstellungszuschläge aufgenommen werden können. Die Fachgesellschaft betont jedoch, dass die Begrenzung auf 400.000 Euro pro Jahr nicht ausreichend ist, um ein stationäres pädiatrisches Angebot in der Fläche zu erhalten.
Laut Stellungnahme sind kinder- und jugendmedizinische Abteilungen im derzeitigen Abrechnungssystem systematisch benachteiligt. Es wird eine tragfähige Lösung gefordert, die folgende Aspekte berücksichtigt:
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Berücksichtigung von Extremkostenfällen
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Etablierung tagesklinischer Strukturen
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Förderung von Institutsambulanzen an Kinderkliniken
Transitionsprogramme
Die erweiterten Möglichkeiten für Selektivverträge nach § 140 SGB V werden positiv bewertet. Diese werden aktuell für den strukturierten Übergang chronisch kranker Jugendlicher in die Erwachsenenmedizin (Transition) genutzt.
Es wird empfohlen, diese Transitionsprogramme zukünftig als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für alle betroffenen Versicherten anzubieten.
Pflegepersonal und Ausbildung
Die Stellungnahme kritisiert, dass der Gesetzentwurf den Pflegepersonalmangel in Kliniken, insbesondere auf Kinderintensivstationen, nicht ausreichend thematisiert. Es wird vor einem Abbau von Ausbildungsplätzen in der spezialisierten Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gewarnt.
Für eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der Pädiatrie wird die Anwendung des Pflegebedarfs- und -maßnahmenscores (entwickelt von GKinD und BeKD) gefordert. Pflegebedarfsberechnungen aus dem Erwachsenenbereich werden als nicht adäquat eingestuft.
💡Praxis-Tipp
Die Stellungnahme weist nachdrücklich darauf hin, dass Personalbedarfsberechnungen aus der Erwachsenenmedizin den pflegerischen Aufwand in der Kinder- und Jugendmedizin nicht adäquat abbilden. Es wird empfohlen, für die Personalplanung in der Pädiatrie spezifische Instrumente wie den Pflegebedarfs- und -maßnahmenscore heranzuziehen, um eine Unterversorgung zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Laut DGKJ-Stellungnahme ist die Begrenzung auf 400.000 Euro pro Jahr nicht ausreichend, um nicht-kostendeckende pädiatrische Abteilungen in der Fläche zu erhalten. Das aktuelle Abrechnungssystem benachteiligt die Kinder- und Jugendmedizin systematisch.
Aktuell werden Transitionsprogramme häufig über Selektivverträge realisiert. Die Fachgesellschaft spricht sich dafür aus, diese Programme als reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu etablieren.
Es wird die Anwendung des Pflegebedarfs- und -maßnahmenscores empfohlen, der speziell für die Kinder- und Jugendmedizin entwickelt wurde. Instrumente aus dem Erwachsenenbereich werden als ungeeignet bewertet.
Die Stellungnahme warnt davor, dass durch die generalistische Pflegeausbildung spezialisierte Ausbildungsplätze in der Kinderkrankenpflege abgebaut werden. Dies könnte den Mangel an qualifiziertem Personal auf Kinderstationen drastisch verschärfen.
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Quelle: DGKJ: Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (DGKJ, 2008). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.