IT-Interoperabilität (GIGV): Stellungnahme der DGKJ
Hintergrund
Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf zur Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) vorgelegt. Ziel ist es, die Zusammenarbeit und Interaktion informationstechnischer Systeme im Gesundheitswesen über ein spezielles Kompetenzzentrum zu verbessern.
Die Verordnung soll Standards für die digitale Zusammenarbeit festlegen und die Cybersicherheit erhöhen. Leistungserbringende sollen dadurch besseren Zugang zu Informationen erhalten, um Sicherheitsstandards adäquat umzusetzen.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) nimmt in diesem Positionspapier Stellung zu den geplanten Strukturen. Dabei wird besonders die Rolle der Pädiatrie im Kontext der Digitalisierung und Interoperabilität beleuchtet. Diese Zusammenfassung basiert auf dem kurzen Stellungnahmetext der Fachgesellschaft.
Empfehlungen
Die Stellungnahme der DGKJ formuliert folgende zentrale Positionen und Forderungen zur geplanten GIGV:
Besondere Anforderungen der Pädiatrie
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Kinder und Jugendliche werden als besonders vulnerable Gruppe eingestuft, deren fachgerechte Versorgung spezifische Herausforderungen mit sich bringt.
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Es wird betont, dass in der Pädiatrie spezielle Krankheitsbilder wie angeborene Stoffwechselerkrankungen oder seltene Erkrankungen auftreten, die in der Erwachsenenmedizin kaum vorkommen.
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Die Ausstattung und Besetzung des geplanten Kompetenzzentrums für Interoperabilität muss diesen speziellen pädiatrischen Bedarfen zwingend gerecht werden.
Einbindung pädiatrischer Expertise
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Die Fachgesellschaft plädiert für eine konsequentere Berücksichtigung der Gruppe der Kinder und Jugendlichen in den digitalen Versorgungsstrukturen.
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Es wird eine transparente Einbindung pädiatrischer Spezialkompetenz in die betreffenden IT-Strukturen und Gremien gefordert.
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Insbesondere in der Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KOS) sowie im IOP-Expert/-innenkreis soll diese pädiatrische Expertise vertreten sein.
💡Praxis-Tipp
Die Stellungnahme unterstreicht, dass digitale Gesundheitsstrukturen und Interoperabilitätsstandards nicht unreflektiert aus der Erwachsenenmedizin auf die Pädiatrie übertragen werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass seltene Erkrankungen und angeborene Stoffwechselstörungen spezifische Anforderungen an IT-Systeme stellen. Daher wird eine aktive Beteiligung von pädiatrischen Fachexperten bei der Entwicklung von IT-Standards als essenziell erachtet.
Häufig gestellte Fragen
Der Entwurf zur Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) zielt darauf ab, die Interaktion von IT-Systemen zu verbessern. Laut Stellungnahme sollen zudem Standards festgelegt und die Cybersicherheit im Gesundheitswesen erhöht werden.
Die DGKJ betont, dass Kinder und Jugendliche eine vulnerable Gruppe mit besonderen medizinischen Herausforderungen darstellen. Spezifische Krankheitsbilder wie seltene Erkrankungen erfordern laut Positionspapier angepasste digitale Strukturen, die in der reinen Erwachsenenmedizin nicht abgebildet werden.
Die Stellungnahme fordert eine transparente Einbindung von Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin in alle relevanten Strukturen. Explizit genannt werden dabei die Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KOS) und der IOP-Expert/-innenkreis.
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Quelle: DGKJ: Zum Referentenentwurf einer Gesundheits-IT-Interoperabilitäts Governance-Verordnung (IOP-Governance-Verordnung – GIGV) (DGKJ, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.