Stellungnahme GVSG: Positionen der DGKJ
Hintergrund
Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) bewertet den Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Grundsätzlich wird die geplante Stärkung der hausärztlichen Versorgung begrüßt, da Kinder- und Jugendärzte in diesem Bereich tätig sind.
Das Positionspapier fokussiert sich auf inhaltliche Aspekte der wissenschaftlichen Kinder- und Jugendmedizin. Es wird positiv hervorgehoben, dass wissenschaftliche Fachgesellschaften künftig erweiterte Mitsprachemöglichkeiten erhalten sollen.
Empfehlungen
Die DGKJ formuliert in ihrer Stellungnahme folgende zentrale Positionen zum Gesetzentwurf:
Gesundheitsförderung und Prävention
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Es wird eine stärkere Fokussierung auf die Gesundheitsförderung in der Kommune gefordert, insbesondere durch die Vernetzung von Kitas, Schulen und Sportvereinen mit ambulanten Ärzten.
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Die Fachgesellschaft betont, dass Verhältnisprävention effektiver ist als die im Entwurf genannte Verhaltensprävention.
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Eine Einbindung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in die Versorgungsstärkung wird als fehlend kritisiert.
Hilfsmittelversorgung und SPZ
Laut Stellungnahme wird die geplante Erleichterung bei der Hilfsmittelverordnung für Patienten in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) ausdrücklich unterstützt.
Dies schont die Ressourcen von Familien und Ärzten. Als Voraussetzung wird jedoch eine flächendeckende Vorhaltung und eine aufwandsadäquate Finanzierung der SPZ genannt.
Versorgungspauschalen und Bedarfsplanung
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Die geplante Versorgungspauschale wird kritisiert, da sie sich an Erwachsenen orientiert. Der Chronikerstatus in der Pädiatrie definiert sich nicht vorrangig über eine Dauermedikation.
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Es wird gefordert, sozialpädiatrische Belange bei der Pauschale zu berücksichtigen, um eine engmaschige Begleitung intensiv betreuungsbedürftiger Kinder zu gewährleisten.
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Die gesonderte Betrachtung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Bedarfsplanung wird begrüßt, um dringend benötigte Therapieplätze zu schaffen.
💡Praxis-Tipp
Die Stellungnahme weist darauf hin, dass der pädiatrische Chronikerstatus bei der Abrechnung und Bedarfsplanung nicht primär über eine bestehende Dauermedikation definiert werden kann. Vielmehr wird betont, dass sozialpädiatrische Belange und ein hoher Betreuungsaufwand ausschlaggebend für eine engmaschige Begleitung sind.
Häufig gestellte Fragen
Die Fachgesellschaft begrüßt die Erleichterungen für Patienten in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) ausdrücklich. Es wird jedoch betont, dass dafür eine flächendeckende und gut finanzierte SPZ-Struktur notwendig ist.
Laut DGKJ geht die geplante Pauschale zu sehr von erwachsenen Patienten aus. Es wird gefordert, den pädiatrischen Chronikerstatus unabhängig von einer Dauermedikation zu definieren und sozialpädiatrische Aspekte einzubeziehen.
Das Papier kritisiert, dass die kommunale Gesundheitsförderung und Verhältnisprävention im Entwurf zu kurz kommen. Eine bessere Vernetzung von Ärzten mit Kitas und Schulen wird als wichtiges Potenzial zur Systementlastung gesehen.
Die gesonderte Berücksichtigung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Bedarfsplanung wird positiv bewertet. Die Autoren erhoffen sich dadurch eine Erhöhung der dringend benötigten Therapieplätze.
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Quelle: DGKJ: Zum Referentenentwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) (DGKJ, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.