Änderung der Approbationsordnung: Stellungnahme der DGKJ
Hintergrund
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Referentenentwurf zur Änderung der ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) vorgelegt. Dieser zielt unter anderem darauf ab, die Ausbildungsinhalte an aktuelle gesellschaftliche und technologische Entwicklungen anzupassen.
Ein zentraler Aspekt der geplanten Neuregelung ist die stärkere Verankerung des Öffentlichen Gesundheitswesens (ÖGD) im Medizinstudium. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) stellt dabei einen essenziellen Bestandteil dar, um die gesundheitliche Entwicklung von Heranwachsenden auf Bevölkerungsebene zu fördern.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) hat gemeinsam mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) eine Stellungnahme zu diesem Entwurf veröffentlicht. Diese Zusammenfassung basiert auf dem vorliegenden Positionspapier der Fachgesellschaften.
Empfehlungen
Die Stellungnahme der DGKJ formuliert folgende zentrale Positionen zum Referentenentwurf:
Stärkung der Bevölkerungsmedizin
Laut Stellungnahme wird die stärkere Berücksichtigung des öffentlichen Gesundheitswesens im Medizinstudium ausdrücklich begrüßt. Es wird betont, dass bevölkerungsmedizinische Lehrinhalte zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen systematisch im Kerncurriculum verankert werden sollten.
Die Fachgesellschaften heben hervor, dass dies eine bedarfsgerechtere Versorgung ermöglicht. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der interdisziplinären Prävention, Diagnostik und Therapie von soziogenen Entwicklungsstörungen, die durch ungleichen Zugang zu Gesundheit und Bildung entstehen.
Digitale Lehrformate
Die Einbeziehung digitaler Lehrformate wird in der Stellungnahme unterstützt. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen ohne direkten Patientenkontakt.
Zudem wird die Möglichkeit begrüßt, das Logbuch für das Praktische Jahr (PJ) künftig in digitaler Form anzubieten.
Kritische Aspekte und Forderungen
Die Stellungnahme formuliert folgende zentrale Forderungen an die Umsetzung:
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Der Mehraufwand für die Einbeziehung von ÖGD-Arbeitsstätten als universitäre Lernorte (Akquise, Akkreditierung, Finanzierung) muss adäquat abgebildet werden.
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Die Fachgesellschaften warnen eindringlich vor dem geplanten Wegfall des verpflichtenden Blockpraktikums in der Kinder- und Jugendmedizin.
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Es wird eine baldige und umfängliche Neuregelung der Approbationsordnung erwartet, die diese pädiatrischen Kernkompetenzen erhält.
💡Praxis-Tipp
Laut Stellungnahme der DGKJ stellt der im Entwurf geplante Wegfall des verpflichtenden Blockpraktikums in der Kinder- und Jugendmedizin eine äußerst kritische Entwicklung dar. Es wird betont, dass die praktische pädiatrische Ausbildung für die ganzheitliche und bedarfsgerechte Versorgung von Familien unerlässlich bleibt.
Häufig gestellte Fragen
Laut Stellungnahme der DGKJ sieht der Referentenentwurf eine stärkere Berücksichtigung des öffentlichen Gesundheitswesens im Medizinstudium vor. Es wird begrüßt, dass bevölkerungsmedizinische Aspekte systematisch in das Kerncurriculum integriert werden sollen.
Die Fachgesellschaft kritisiert den Entwurf primär wegen des geplanten Wegfalls des bisher verpflichtenden Blockpraktikums in der Kinder- und Jugendmedizin. Dieser Schritt wird aus Sicht der pädiatrischen Versorgung als äußerst kritisch bewertet.
Der Entwurf sieht die verstärkte Einbeziehung digitaler Lehrformate vor, was von der DGKJ für Bereiche ohne direkten Patientenkontakt ausdrücklich unterstützt wird. Zudem soll das PJ-Logbuch künftig digital angeboten werden können.
Die Stellungnahme weist darauf hin, dass die Nutzung von Arbeitsstätten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes als universitäre Lernorte einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Es wird gefordert, dass Aspekte wie Akkreditierung, Qualifizierung und Finanzierung adäquat abgebildet werden.
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Quelle: DGKJ: Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit einer Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und (DGKJ, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.