Neuregelung der ärztlichen Ausbildung: DGKJ-Stellungnahme
Hintergrund
Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) befasst sich mit dem Referentenentwurf zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (ÄApprO). Das erklärte Ziel des Entwurfs ist die Stärkung der hausärztlichen Versorgung in Deutschland.
Die Autoren betonen, dass die Kinder- und Jugendmedizin eine tragende Säule der primärärztlichen Versorgung darstellt. Pädiater erbringen den Großteil der hausärztlichen Leistungen für Patienten unter 18 Jahren, einschließlich Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen.
Während einige Neuerungen des Entwurfs begrüßt werden, sehen die Fachgesellschaften gravierende Mängel in der geplanten Struktur der Blockpraktika und des Dritten Abschnitts der ärztlichen Prüfung (M3-Examen). Es wird befürchtet, dass die pädiatrische Lehre und damit die Versorgungsqualität geschwächt werden.
Empfehlungen
Das Positionspapier der DGKJ formuliert konkrete Änderungsforderungen zum vorliegenden Referentenentwurf der Approbationsordnung.
Struktur der Blockpraktika
Die Ausweitung der ambulanten Blockpraktika auf den gesamten Bereich der hausärztlichen Versorgung wird ausdrücklich begrüßt. Jedoch wird der geplante Wegfall des verpflichtenden Blockpraktikums in der Pädiatrie scharf kritisiert.
Die Fachgesellschaften fordern:
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Die Beibehaltung eines verpflichtenden Blockpraktikums in der Kinder- und Jugendmedizin.
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Eine Mindestdauer von zwei Wochen im stationären Versorgungskontext.
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Die Sicherstellung systematischer Grundkenntnisse in der Diagnostik und Behandlung von Kindern für alle Absolventen.
Anpassungen im M3-Examen
Laut Stellungnahme benachteiligt die geplante Schwerpunktsetzung auf Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Chirurgie andere Fachgebiete. Es wird eine stärkere Kohärenz von Lehrstoff und Prüfungsinhalt gefordert.
Folgende Anpassungen für die Prüfung am Patienten werden empfohlen:
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Die Berücksichtigung aller absolvierten PJ-Fächer im Rahmen des M3-Examens.
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Der Ersatz des obligaten Prüfungsfaches Allgemeinmedizin durch die Fachgebiete der hausärztlichen Versorgung.
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Die Einrichtung einer gemeinsamen Prüfungskommission, deren Mitglieder den vier absolvierten PJ-Quartalen des Prüflings angehören.
Parcoursprüfung und Leistungsdokumentation
Die geplante Parcoursprüfung im M3-Examen wird aus lerntheoretischen und organisatorischen Gründen abgelehnt. Es wird argumentiert, dass simulierte Szenarien die reale Versorgungssituation nur eingeschränkt abbilden.
Die Autoren fordern stattdessen:
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Den ersatzlosen Wegfall der Parcoursprüfung im Dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung.
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Den Verzicht auf Prüfungen an Simulationspatienten, wenn reale Patienten zur Verfügung stehen.
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Die Nutzung des PJ-Logbuchs und arbeitsplatzorientierter Prüfungen als Zulassungsvoraussetzung für das M3-Examen.
Fachbezeichnung
Es wird gefordert, den veralteten Begriff "Kinderheilkunde" im Text der Approbationsordnung zu streichen. Analog zur Musterweiterbildungsordnung soll stattdessen durchgehend die Bezeichnung "Kinder- und Jugendmedizin" verwendet werden.
💡Praxis-Tipp
Die Stellungnahme warnt eindringlich davor, dass ein Wegfall der systematischen stationären Lehre in der Pädiatrie zu gravierenden Fehlern bei der Behandlung von Minderjährigen und Neugeborenen führen kann. Es wird betont, dass für eine sichere ärztliche Tätigkeit fundierte, auf verschiedene Lebensalter bezogene Handlungskompetenzen zwingend erforderlich sind.
Häufig gestellte Fragen
Die DGKJ kritisiert primär den geplanten Wegfall des verpflichtenden Blockpraktikums in der Kinder- und Jugendmedizin. Laut Stellungnahme würde dies die systematische Lehre verschlechtern und langfristig die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen gefährden.
Das Positionspapier betont, dass Kinder- und Jugendärzte den allergrößten Teil der primärärztlichen Leistungen für Patienten unter 18 Jahren erbringen. Dazu gehören über 90 Prozent der Früherkennungsuntersuchungen und ein Großteil der Impfungen.
Es wird gefordert, dass alle vier absolvierten PJ-Quartale adäquat in der Prüfung abgebildet werden. Zudem soll das obligate Prüfungsfach Allgemeinmedizin durch den breiteren Begriff der hausärztlichen Versorgung ersetzt werden.
Die Autoren argumentieren, dass standardisierte Szenarien an Simulationspatienten die reale Versorgungssituation nicht ausreichend abbilden. Es wird stattdessen eine arbeitsplatznahe Prüfung an echten Patienten gefordert, um die tatsächliche Handlungskompetenz zu bewerten.
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Quelle: DGKJ: Zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (DGKJ, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.