Ärztliche Approbationsordnung: Reform und M3-Prüfung
Hintergrund
Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) befasst sich mit dem Referentenentwurf zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (ÄApprO). Das erklärte Ziel des Entwurfs ist die Stärkung der hausärztlichen Versorgung in Deutschland.
Die Autoren betonen, dass die Kinder- und Jugendmedizin eine tragende Säule der primärärztlichen Versorgung darstellt. Pädiater erbringen den Großteil der hausärztlichen Leistungen für Patienten unter 18 Jahren, einschließlich Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen.
Während einige Neuerungen des Entwurfs begrüßt werden, sehen die Fachgesellschaften gravierende Mängel in der geplanten Struktur der Blockpraktika und des Dritten Abschnitts der ärztlichen Prüfung (M3-Examen). Es wird befürchtet, dass die pädiatrische Lehre und damit die Versorgungsqualität geschwächt werden.
💡Praxis-Tipp
Die Stellungnahme warnt eindringlich davor, dass ein Wegfall der systematischen stationären Lehre in der Pädiatrie zu gravierenden Fehlern bei der Behandlung von Minderjährigen und Neugeborenen führen kann. Es wird betont, dass für eine sichere ärztliche Tätigkeit fundierte, auf verschiedene Lebensalter bezogene Handlungskompetenzen zwingend erforderlich sind.
Häufig gestellte Fragen
Die DGKJ kritisiert primär den geplanten Wegfall des verpflichtenden Blockpraktikums in der Kinder- und Jugendmedizin. Laut Stellungnahme würde dies die systematische Lehre verschlechtern und langfristig die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen gefährden.
Das Positionspapier betont, dass Kinder- und Jugendärzte den allergrößten Teil der primärärztlichen Leistungen für Patienten unter 18 Jahren erbringen. Dazu gehören über 90 Prozent der Früherkennungsuntersuchungen und ein Großteil der Impfungen.
Es wird gefordert, dass alle vier absolvierten PJ-Quartale adäquat in der Prüfung abgebildet werden. Zudem soll das obligate Prüfungsfach Allgemeinmedizin durch den breiteren Begriff der hausärztlichen Versorgung ersetzt werden.
Die Autoren argumentieren, dass standardisierte Szenarien an Simulationspatienten die reale Versorgungssituation nicht ausreichend abbilden. Es wird stattdessen eine arbeitsplatznahe Prüfung an echten Patienten gefordert, um die tatsächliche Handlungskompetenz zu bewerten.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: DGKJ: Zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (DGKJ, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Verwandte Leitlinien
DGKJ: Zum überarbeiteten Referentenentwurf für eine Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (Stand 15.06.2023)
DGKJ: Zum Referentenentwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
DGKJ: Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit einer Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und
DGKJ: Zum Kabinettsentwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
DGKJ: Zum Referentenentwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG)
DGKJ: Zum Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung – PpUGV
DGKJ: Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung
DGKJ: Zum Entwurf einer Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021
ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien
AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.
Kostenloses Konto erstellen