DGKJ2026Pädiatrie

Approbationsordnung (ÄApprO): Reform Pädiatrie-Lehre

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGKJ (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) bezieht sich auf den Referentenentwurf zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (Stand Juni 2023). Das Dokument bewertet die geplanten Änderungen der Approbationsordnung aus pädiatrischer Sicht.

Laut Stellungnahme gibt es zwar inhaltliche Fortschritte, wie die mögliche Einbeziehung der Pädiatrie in die Kollegialprüfung des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M3). Gleichzeitig wird jedoch eine schwerwiegende Benachteiligung der Lehre in der Kinder- und Jugendmedizin kritisiert.

Die Fachgesellschaft warnt davor, dass zukünftige Absolventen nicht mehr systematisch die erforderlichen Kompetenzen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen erwerben. Dies betrifft die medizinische Versorgung von rund 17 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Stellungnahme weist darauf hin, dass die Wahl einer pädiatrischen Lehrpraxis für das ambulante PJ-Quartal nach dem aktuellen Entwurf ein Prüfungsrisiko bergen kann. Da die Prüfungsrelevanz der pädiatrischen Inhalte nicht garantiert ist, müssen Studierende im M3-Examen dennoch mit Patienten aus der Allgemeinmedizin rechnen.

Häufig gestellte Fragen

Die Stellungnahme kritisiert vor allem den Wegfall des Pflicht-Blockpraktikums in der Kinder- und Jugendmedizin. Es wird befürchtet, dass Medizinstudierende dadurch keine ausreichenden Grundkompetenzen in der Pädiatrie mehr erwerben.

Die Fachgesellschaft fordert ein einwöchiges Pflicht-Blockpraktikum in der Kinder- und Jugendmedizin. Dieses soll eine Woche in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie oder Allgemeinmedizin ersetzen, sodass die Gesamtdauer von 10 Wochen erhalten bleibt.

Der Entwurf öffnet das ambulante PJ-Quartal zwar formal für pädiatrische Lehrpraxen. Die Stellungnahme bemängelt jedoch, dass diese Öffnung nutzlos ist, solange die dort erlernten Inhalte in der M3-Prüfung nicht verbindlich geprüft werden.

Der Referentenentwurf begrenzt die Anwesenheitspflicht auf Veranstaltungen zum Erwerb praktischer Fähigkeiten. Die DGKJ fordert jedoch dringend, die Anwesenheitspflicht auch auf Seminare auszuweiten, um den reflektiven Austausch zu sichern.

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Quelle: DGKJ: Zum überarbeiteten Referentenentwurf für eine Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (Stand 15.06.2023) (DGKJ, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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