DGIM Klug entscheiden: Kardiologie - Kernempfehlungen
Hintergrund
Die Initiative Klug entscheiden der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) formuliert evidenzbasierte Empfehlungen zu diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen in der Kardiologie. Laut der DGIM zielt das Konzept darauf ab, Über- und Unterversorgung in der kardiologischen Praxis zu vermeiden. Die Leitlinie umfasst sowohl Positiv-Empfehlungen für indizierte Maßnahmen als auch Negativ-Empfehlungen zum Verzicht auf nicht zielführende oder potenziell schädliche Interventionen bei Krankheitsbildern wie Vorhofflimmern, akutem Koronarsyndrom (ACS) und Herzinsuffizienz.
Empfehlungen
Vorhofflimmern
Bei neu diagnostiziertem Vorhofflimmern (unter 12 Monaten) empfiehlt die DGIM eine antiarrhythmische Therapie zur Symptomkontrolle. Bei permanentem Vorhofflimmern im höheren Lebensalter rät die Leitlinie hingegen von Antiarrhythmika ab und empfiehlt eine reine Frequenzkontrolle. Zudem wird laut Leitlinie bei einem CHA2DS2-VASc-Score von 0 keine Antikoagulation empfohlen, während bei einem Score ab 2 (Männer) bzw. 3 (Frauen) eine dauerhafte orale Antikoagulation erfolgen soll.
Akutes Koronarsyndrom (ACS) und Herzinfarkt
Die Leitlinie spricht sich gegen eine Vorbehandlung mit P2Y12-Rezeptorantagonisten vor einer geplanten frühen invasiven Diagnostik aus. Bei einem kardiogenen Schock im Rahmen eines Infarkts soll laut DGIM in der Akutphase nur die infarktverursachende Läsion behandelt werden. Nach einer perkutanen Koronarintervention (PCI) bei ACS wird die Gabe von Prasugrel oder Ticagrelor für 12 Monate empfohlen, sofern kein exzessives Blutungsrisiko besteht.
Herzinsuffizienz
Gemäß der Empfehlung sollen Patienten mit reduzierter Pumpfunktion (LVEF unter 35 Prozent) eine Erstlinientherapie aus ACE-Hemmern/ARNI, Betablockern, Aldosteronantagonisten und SGLT2-Inhibitoren erhalten.
Notfalldiagnostik
Bei unklarer Dyspnoe in der Notaufnahme wird die Bestimmung natriuretischer Peptide gefordert. Bei akutem Thoraxschmerz soll laut Leitlinie innerhalb von 10 Minuten ein befundetes 12-Kanal-EKG vorliegen.
Kontraindikationen
Sauerstoffgabe
Die Leitlinie warnt vor einer routinemäßigen Sauerstoffgabe bei stabilen Infarktpatienten mit einer Sättigung von mindestens 90 Prozent.
Tripletherapie
Laut DGIM soll bei ACS und Vorhofflimmern keine 12-monatige Tripletherapie erfolgen, sondern nach maximal einer Woche auf eine duale Therapie umgestellt werden.
ICD-Implantation
Innerhalb der ersten 40 Tage nach einem Herzinfarkt wird von einer primärpräventiven ICD-Implantation abgeraten.
Kontroll-Angiografie
Nach einer unkomplizierten PCI rät die Leitlinie von routinemäßigen Kontroll-Koronarangiografien bei asymptomatischen Patienten ab.
💡Praxis-Tipp
Ein wichtiger praxisrelevanter Hinweis der DGIM-Initiative betrifft die Palliativsituation: Es wird empfohlen, die Schockfunktion eines implantierten Defibrillators (ICD) in der Sterbephase oder bei terminalen Erkrankungen zu deaktivieren, um belastende Schockabgaben am Lebensende zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Nach aktueller Leitlinienempfehlung der DGIM soll die Tripletherapie auf maximal eine Woche begrenzt werden. Danach wird eine duale Therapie aus einem direkten oralen Antikoagulans (DOAK) und Clopidogrel für 12 Monate empfohlen.
Die Leitlinie stuft die routinemäßige Duplexsonografie der Halsgefäße bei Synkopen ohne neurologische Begleitsymptomatik als nicht indiziert ein.
Gemäß der Empfehlung soll bei Patienten mit chronischem Koronarsyndrom durch eine Statintherapie ein LDL-Wert von unter 55 mg/dl (unter 1,4 mmol/l) erreicht werden.
Laut Leitlinie wird gefordert, dass bei Patienten mit akutem Thoraxschmerz in der Notaufnahme innerhalb von 10 Minuten ein ärztlich befundetes 12-Kanal-EKG vorliegt.
Die DGIM rät davon ab, asymptomatische Patienten ohne Nachweis einer myokardialen Ischämie oder ohne hämodynamisch signifikanten Stenosegrad mittels perkutaner Koronarintervention zu behandeln.
Quelle: DGIM Klug entscheiden: Kardiologie (20 Empfehlungen) (DGIM). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.