DGIMS32022Innere Medizin

Multimedikation: DEGAM S3-Leitlinie (DGIM Keyfacts)

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGIM (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Multimedikation ist eine zunehmende Herausforderung im klinischen und ambulanten Alltag, insbesondere bei älteren Menschen. Sie birgt Risiken für unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Interaktionen und eine verminderte Therapieadhärenz.

Die DEGAM S3-Leitlinie "Multimedikation", an der auch die DGIM beteiligt war, adressiert den sicheren Umgang mit Polypharmazie. Ziel ist es, die Arzneimitteltherapie zu optimieren, Risiken zu minimieren und die Lebensqualität der Behandelten zu erhalten.

Laut Leitlinie liegt eine Multimedikation vor, wenn mindestens fünf Arzneimittel dauerhaft angewendet werden. Eine Multimorbidität wird ab drei chronischen Erkrankungen definiert.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen zur Betreuung von Personen mit Polypharmazie:

Indikation zur Medikationsüberprüfung

Es wird eine mindestens jährliche Überprüfung mit Bestandsaufnahme und Bewertung der Medikation empfohlen, wenn eine Multimedikation und Multimorbidität vorliegen.

Bei zusätzlichen Risiken wie Stürzen oder einem Krankenhausaufenthalt sollte laut Leitlinie eine anlassbezogene Überprüfung erfolgen.

Behandler sollten in ihrem Qualitätsmanagementsystem festlegen, wie entsprechende Personen identifiziert werden und wann die nächste Kontrolle stattfinden soll.

Datenerhebung und Anamnese

Für die Medikationsüberprüfung sollten folgende Informationen erhoben werden:

  • Vorerkrankungen und aktuelle Beschwerden inklusive Schweregrad und Beeinträchtigung der Lebensqualität

  • Klinischer Status, relevante Laborwerte sowie alle Verordnungen und die Selbstmedikation

  • Lebensstilfaktoren (Ernährung, Rauchen, Alkohol), psychosoziales Umfeld und Therapieziele

Bewertung der Medikation

Die Leitlinie empfiehlt eine strukturierte Bewertung unter besonderer Berücksichtigung von PIM-Listen (potenziell inadäquate Medikation).

Dabei sollte auf die anticholinerge Last, QTc-Zeit-verlängernde Medikamente sowie auf Unterversorgung und Adhärenz geachtet werden.

Als Hilfsmittel für die strukturierte Bewertung wird beispielsweise der modifizierte Medikationsangemessenheitsindex genannt.

Therapieziele und Medikationsplan

Das oberste Ziel der Arzneimitteltherapie ist es, so wenig Medikamente wie möglich und so viele wie nötig einzusetzen. Das Medikationsregime sollte so einfach wie möglich gehalten werden, um Belastungen und Fehler zu vermeiden.

Die persönlichen Prioritäten der Behandelten sollen erfragt werden. Dazu gehören Aspekte wie Lebensqualität, Unabhängigkeit, Schmerzlinderung, Symptomverbesserung und der Stellenwert der Therapiebelastung.

Der Medikationsplan soll stets aktuell sein, wobei der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) bevorzugt wird. Die Koordination liegt beim Hausarzt oder hauptbehandelnden Arzt, und der Plan ist bei jeder Konsultation sowie in der Apotheke vorzulegen.

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie betont, dass bei der Optimierung der Arzneimitteltherapie nicht nur eine Überversorgung verhindert werden soll. Es wird nachdrücklich empfohlen, im Rahmen der strukturierten Bewertung explizit auch auf eine mögliche Unterversorgung sowie auf die Adhärenz und die oft übersehene Selbstmedikation zu achten.

Häufig gestellte Fragen

Laut der S3-Leitlinie liegt eine Multimedikation vor, wenn eine Person dauerhaft fünf oder mehr Arzneimittel anwendet. Häufig geht dies mit einer Multimorbidität einher, welche ab drei chronischen Erkrankungen definiert wird.

Die Leitlinie empfiehlt bei Vorliegen von Multimedikation und Multimorbidität eine mindestens jährliche Überprüfung der Medikation. Bei besonderen Ereignissen wie Stürzen oder nach einem Krankenhausaufenthalt sollte eine anlassbezogene Kontrolle erfolgen.

Gemäß der Leitlinie liegt die Koordination des Medikationsplans beim Hausarzt beziehungsweise beim hauptbehandelnden Arzt. Als bevorzugtes Format wird der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) empfohlen.

Es wird empfohlen, die Medikation strukturiert anhand von PIM-Listen zu prüfen. Dabei sollte ein besonderes Augenmerk auf die anticholinerge Last, QTc-Zeit-verlängernde Wirkstoffe sowie auf Aspekte der Unterversorgung und Adhärenz gelegt werden.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: DGIM Keyfacts: S3-LL Multimedikation (DGIM, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien