Dextromethorphan (DXM) Missbrauch: BfArM Sicherheitswarnung
Hintergrund
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichte 2010 eine Sicherheitswarnung bezüglich des Wirkstoffs Dextromethorphan (DXM). Hintergrund war ein deutlicher Anstieg von Berichten über die vermutete missbräuchliche Anwendung dextromethorphanhaltiger Arzneimittel.
DXM wird als Antitussivum zur kurzzeitigen, symptomatischen Behandlung eines unproduktiven Reizhustens eingesetzt. Die Präparate sind in Deutschland apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig.
Bei bestimmungsgemäßer Anwendung gilt der Wirkstoff als sicher und weist ein sehr schwaches Abhängigkeitspotenzial auf. Dennoch wurden dem BfArM vermehrt Fälle gemeldet, in denen insbesondere Jugendliche größere Mengen wiederholt erwerben wollten.
Empfehlungen
Die BfArM-Sicherheitswarnung formuliert folgende Kernempfehlungen für die Abgabe in Apotheken:
Abgabeempfehlungen
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Es wird eine erhöhte Aufmerksamkeit empfohlen, wenn DXM wiederholt oder in ungewöhnlich großen Mengen verlangt wird.
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Laut BfArM sollte nach Möglichkeit auf die Abgabe dextromethorphanhaltiger Arzneimittel an Jugendliche verzichtet werden.
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Es wird geraten, stattdessen rezeptfreie Alternativpräparate zur Hustenstillung anzubieten.
Risiken bei Überdosierung
Das BfArM warnt vor schwerwiegenden und zum Teil lebensbedrohlichen Nebenwirkungen bei massiver Überdosierung im Rahmen einer missbräuchlichen Anwendung. Zu den dokumentierten Risiken zählen:
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Ausgeprägte Tachykardien
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Massiver Blutdruckanstieg
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Atemnot
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Komatöse Zustände
Kontraindikationen
Das BfArM rät von der Abgabe dextromethorphanhaltiger Arzneimittel an Jugendliche ab, da in dieser Altersgruppe ein erhöhtes Risiko für eine missbräuchliche Anwendung beobachtet wurde.
💡Praxis-Tipp
Ein wiederholtes Verlangen nach Dextromethorphan oder der Wunsch nach ungewöhnlich großen Mengen gilt laut BfArM als Warnsignal für einen möglichen Missbrauch. In solchen Fällen wird empfohlen, die Abgabe kritisch zu prüfen und primär alternative rezeptfreie Hustenstiller anzubieten.
Häufig gestellte Fragen
Das BfArM verzeichnete einen deutlichen Anstieg an Berichten über den missbräuchlichen Konsum von DXM, insbesondere bei Jugendlichen. Daher wurde eine Warnung zur zurückhaltenden Abgabe in Apotheken ausgesprochen.
Laut BfArM kann eine massive Überdosierung zu schwerwiegenden Nebenwirkungen führen. Dazu gehören ausgeprägte Tachykardien, ein massiver Blutdruckanstieg, Atemnot sowie komatöse Zustände.
Das BfArM empfiehlt, dextromethorphanhaltige Präparate nach Möglichkeit nicht an Jugendliche abzugeben. Stattdessen wird geraten, rezeptfreie Alternativpräparate zur Hustenstillung anzubieten.
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Quelle: Dextromethorphan (DXM): Mehr Berichte über Missbrauch im Jahr 2009. Zurückhaltende Abgabe in Apotheken empfohlen. (BfArM, 2010). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.