Antihistaminika 1. Generation im Alter: AkdÄ-Sicherheitsinfo
Hintergrund
Die Drug Safety Mail der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und des BfArM informiert über die Risiken von Antihistaminika der ersten Generation. Zu dieser Wirkstoffgruppe gehören unter anderem Doxylamin, Diphenhydramin und Dimenhydrinat.
Diese Substanzen sind ZNS-gängig und weisen ausgeprägte sedierende sowie anticholinerge Wirkungen auf. Sie werden hauptsächlich als Schlafmittel oder zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen eingesetzt.
Als Antiallergika spielen sie laut Information eine untergeordnete Rolle. Für diese Indikation stehen mit Antihistaminika der zweiten und dritten Generation besser verträgliche Alternativen zur Verfügung, die weniger zentralnervöse Nebenwirkungen verursachen.
Empfehlungen
Das BfArM formuliert spezifische Empfehlungen für die Anwendung bei Patienten ab 65 Jahren. Aufgrund des erhöhten Risikos für Gleichgewichtsstörungen, Stürze, Verwirrtheitszustände und kognitive Störungen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Anwendung bei älteren Menschen
Für die Therapie mit Antihistaminika der ersten Generation werden folgende Prinzipien empfohlen:
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Niedrige Dosierung: Die Wirkstoffe sollten so niedrig wie möglich dosiert werden.
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Kurzfristige Anwendung: Die Therapiedauer sollte auf ein Minimum beschränkt bleiben und in der Regel maximal zwei Wochen betragen.
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Strenge Indikationsstellung: Bei der ärztlichen Verordnung wird eine strenge Prüfung der Notwendigkeit empfohlen.
Regulatorische Empfehlungen
Der Sachverständigenausschuss für die Verschreibungspflicht (SVA) hat empfohlen, bestimmte Wirkstoffe für Patienten ab 65 Jahren der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Dies betrifft Doxylamin und Diphenhydramin bei der Indikation Schlafstörungen.
Für Dimenhydrinat wurde diese Maßnahme nicht als notwendig erachtet. Dies wird mit der indikationsbedingt ohnehin kurzfristigen Anwendung begründet.
Dosierung
Die Information nennt keine konkreten Milligramm-Dosierungen, betont jedoch die Wichtigkeit einer möglichst niedrigen Dosierung. Die maximale Anwendungsdauer als Schlafmittel sollte in der Regel zwei Wochen nicht überschreiten.
| Wirkstoff | Hauptindikation | Geplante Verschreibungspflicht (ab 65 J.) |
|---|---|---|
| Doxylamin | Schlafstörungen | Empfohlen |
| Diphenhydramin | Schlafstörungen | Empfohlen |
| Dimenhydrinat | Übelkeit, Erbrechen, Schwindel | Nicht empfohlen |
Kontraindikationen
Die Information warnt ausdrücklich vor den ausgeprägten sedierenden und anticholinergen Effekten bei älteren Menschen. Folgende Risiken werden im Zusammenhang mit der Einnahme hervorgehoben:
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Erhöhtes Risiko für Gleichgewichtsstörungen und Stürze
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Gefahr von Verwirrtheitszuständen
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Auftreten kognitiver Störungen
💡Praxis-Tipp
Es wird dringend empfohlen, bei Patienten über 65 Jahren die Indikation für frei verkäufliche Schlafmittel wie Doxylamin oder Diphenhydramin kritisch zu hinterfragen. Aufgrund der anticholinergen und sedierenden Eigenschaften besteht ein erhebliches Sturz- und Verwirrtheitsrisiko, weshalb die Anwendung auf maximal zwei Wochen begrenzt werden sollte.
Häufig gestellte Fragen
Diese Wirkstoffe sind ZNS-gängig und haben stark sedierende sowie anticholinerge Effekte. Laut AkdÄ erhöhen sie bei älteren Menschen das Risiko für Stürze, Verwirrtheit und kognitive Einschränkungen.
Die Information empfiehlt eine möglichst kurzfristige Anwendung. Insbesondere beim Einsatz als Schlafmittel sollte die Einnahme in der Regel auf maximal zwei Wochen begrenzt werden.
Ein Sachverständigenausschuss hat empfohlen, Doxylamin und Diphenhydramin zur Behandlung von Schlafstörungen bei Patienten ab 65 Jahren der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Die finale Entscheidung darüber liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.
Zur Behandlung von Allergien wird die Nutzung von Antihistaminika der zweiten und dritten Generation empfohlen. Diese sind weniger ZNS-gängig und verursachen dadurch deutlich weniger zentralnervöse Nebenwirkungen.
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Quelle: AkdÄ: Information des BfArM zu Antihistaminika der ersten Generation: Risikoaspekte bei älteren Menschen. (AkdÄ, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.